Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer: E-Rechnung, § 19 automatisch
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du keine E-Rechnung ausstellen, auch nicht ab 2028 (§ 34a UStDV). Empfangen musst du E-Rechnungen seit 2025 trotzdem können, dafür reicht dein E-Mail-Postfach. Viele Kunden und Behörden wollen ZUGFeRD oder XRechnung. SimplyBills schreibt sie dir.
Für kleine Unternehmen gedacht
Ab 0 € pro Monat
Bis zu 3 Rechnungen/Monat kostenlos. Kein volles Buchhaltungstool nötig.
Kleinunternehmerregelung
SimplyBills unterstützt § 19 UStG: Rechnungen ohne Umsatzsteuer korrekt erstellen.
Schnell eingerichtet
In 5 Minuten startklar: Firmendaten eingeben, erste Rechnung schreiben.
KI-Scan
Bestehende PDF-Rechnungen automatisch in E-Rechnungen umwandeln.
ChatGPT & Claude
Diktier die Rechnung deiner KI, der Entwurf landet in SimplyBills. Ab Pro.
GoBD-Archiv
Automatische, revisionssichere Archivierung aller Rechnungen.
E-Rechnung und Kleinunternehmerregelung
Mit der Kleinunternehmerregelung weist du keine Umsatzsteuer aus. Eine E-Rechnung musst du deshalb nicht schreiben, auch nicht ab 2028. Papier geht immer, ein PDF, wenn dein Kunde einverstanden ist. Das muss nicht schriftlich sein.
SimplyBills setzt § 19 UStG automatisch. Die Rechnung entsteht ohne Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung, auf Wunsch als ZUGFeRD oder XRechnung.
Rechnungen bis 250 € Gesamtbetrag musst du ebenfalls nicht als E-Rechnung schreiben. Das steht in § 33 UStDV. Papier, Bon oder PDF reicht. SimplyBills kann sie trotzdem als E-Rechnung rausgeben, wenn dein Kunde das so will.
E-Rechnung empfangen: Pflicht seit 2025
Beim Empfang gibt es keine Ausnahme für Kleinunternehmer. Seit dem 1. Januar 2025 darf dir ein anderes Unternehmen eine E-Rechnung schicken, ohne dich vorher zu fragen. Ablehnen kannst du sie nicht. Ein E-Mail-Postfach reicht, eine eigene Empfangssoftware schreibt das Gesetz nicht vor.
Aufheben musst du die E-Rechnung so, wie sie ankam, den XML-Teil also unverändert. Mit einem kostenlosen Viewer kannst du sie lesen. Im Pro-Plan legst du sie im GoBD-Archiv von SimplyBills ab. Privatpersonen müssen keine E-Rechnungen empfangen. An sie schickst du weiter Papier oder PDF.
Vergleich: SimplyBills vs. große Buchhaltung
| Kriterium | SimplyBills | Volle Buchhaltung |
|---|---|---|
| Preis | Ab 0 €/Monat | Ab 8-15 €/Monat |
| Einrichtung | 5 Minuten | 30+ Minuten |
| Lernkurve | Minimal | Hoch |
| E-Rechnung | ✅ Kernfunktion | ✅ Feature von vielen |
| KI-Scan | ✅ Ja | ❌ Meist nicht |
| Overkill-Gefahr | ❌ Nein | ✅ Ja |
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Häufige Fragen für Kleinunternehmer
Zu E-Rechnung, Kleinunternehmerregelung und SimplyBills.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?
Reicht als Kleinunternehmer eine PDF-Rechnung?
Kann ich als Kleinunternehmer trotzdem E-Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen?
Was bedeutet § 19 UStG für meine E-Rechnungen?
Muss ich auch Kleinbetragsrechnungen als E-Rechnung ausstellen?
Wie viele Rechnungen kann ich im Free-Plan erstellen?
Rechtliche Details, Formate und der Einstieg ohne Konto.