E-Rechnung für Kleinunternehmen: Günstig & einfach

Die E-Rechnungspflicht gilt auch für Kleinunternehmen, auch mit Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. SimplyBills macht es dir einfach: Erstelle konforme E-Rechnungen ohne technisches Wissen und ohne teure Software.

Perfekt für kleine Unternehmen

Ab 0 € pro Monat

Bis zu 5 Rechnungen/Monat kostenlos. Kein Overkill-Buchhaltungstool nötig.

Kleinunternehmerregelung

SimplyBills unterstützt § 19 UStG: Rechnungen ohne Umsatzsteuer korrekt erstellen.

Schnell eingerichtet

In 5 Minuten bereit: Firmendaten eingeben, erste Rechnung erstellen.

KI-Scan

Bestehende PDF-Rechnungen automatisch in E-Rechnungen umwandeln.

Integrationen

Verbinde mit Lexoffice, SevDesk oder exportiere für DATEV.

GoBD-Archiv

Automatische, revisionssichere Archivierung aller Rechnungen.

E-Rechnung und Kleinunternehmerregelung

Auch wenn du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzt und keine Umsatzsteuer ausweist, bist du von der E-Rechnungspflicht betroffen. Du musst seit 2025 E-Rechnungen empfangen können und ab 2028 auch ausstellen.

SimplyBills berücksichtigt die Kleinunternehmerregelung automatisch: Deine Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer erstellt, mit dem korrekten Hinweis auf § 19 UStG. Trotzdem als konforme E-Rechnung im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format.

Wichtig: Auch Kleinbetragsrechnungen unter 250 € müssen als E-Rechnung ausgestellt werden, sobald die Pflicht greift.

Vergleich: SimplyBills vs. große Buchhaltung

KriteriumSimplyBillsVolle Buchhaltung
PreisAb 0 €/MonatAb 8-15 €/Monat
Einrichtung5 Minuten30+ Minuten
LernkurveMinimalHoch
E-Rechnung✅ Kernfunktion✅ Feature von vielen
KI-Scan✅ Ja❌ Meist nicht
PEPPOL✅ Ja⚠️ Teilweise
Overkill-Gefahr❌ Nein✅ Ja

E-Rechnung leicht gemacht

Kein Overkill. Kein Stress. E-Rechnung, richtig gut. Ab 0 €/Monat.

Häufige Fragen für Kleinunternehmer

Die wichtigsten Antworten rund um E-Rechnung, Kleinunternehmerregelung und SimplyBills.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?
Ja. Die E-Rechnungspflicht macht keinen Unterschied zwischen Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung. Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können, ab 2028 auch selbst ausstellen — unabhängig von § 19 UStG.
Kann ich als Kleinunternehmer trotzdem E-Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen?
Ja. Du kannst jederzeit auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und regulär umsatzsteuerpflichtig fakturieren. SimplyBills unterstützt beide Fälle.
Was bedeutet § 19 UStG für meine E-Rechnungen?
Als Kleinunternehmer zeigst du keine Umsatzsteuer auf der Rechnung aus. SimplyBills fügt automatisch den korrekten Hinweis auf § 19 UStG hinzu und erstellt die Rechnung trotzdem als vollkonforme E-Rechnung.
Muss ich auch Kleinbetragsrechnungen als E-Rechnung ausstellen?
Ja. Seit 2025 gelten auch Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €) als E-Rechnungen, wenn sie im B2B-Bereich ausgestellt werden. SimplyBills erstellt sie automatisch im richtigen Format.
Kann ich Lexoffice oder SevDesk mit SimplyBills verbinden?
Ja. SimplyBills bietet Export-Schnittstellen zu Lexoffice und SevDesk. Im Max-Plan geht das Exportieren direkt und unkompliziert.
Wie viele Rechnungen kann ich im kostenlosen Plan erstellen?
Im Free-Plan kannst du bis zu 5 Rechnungen pro Monat erstellen — jeweils als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML, inklusive E-Mail-Versand. Das reicht für viele Kleinunternehmer vollständig aus.