Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer: E-Rechnung, § 19 automatisch

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du keine E-Rechnung ausstellen, auch nicht ab 2028 (§ 34a UStDV). Empfangen musst du E-Rechnungen seit 2025 trotzdem können, dafür reicht dein E-Mail-Postfach. Viele Kunden und Behörden wollen ZUGFeRD oder XRechnung. SimplyBills schreibt sie dir.

Für kleine Unternehmen gedacht

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Bis zu 3 Rechnungen/Monat kostenlos. Kein volles Buchhaltungstool nötig.

Kleinunternehmerregelung

SimplyBills unterstützt § 19 UStG: Rechnungen ohne Umsatzsteuer korrekt erstellen.

Schnell eingerichtet

In 5 Minuten startklar: Firmendaten eingeben, erste Rechnung schreiben.

KI-Scan

Bestehende PDF-Rechnungen automatisch in E-Rechnungen umwandeln.

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Diktier die Rechnung deiner KI, der Entwurf landet in SimplyBills. Ab Pro.

GoBD-Archiv

Automatische, revisionssichere Archivierung aller Rechnungen.

E-Rechnung und Kleinunternehmerregelung

Mit der Kleinunternehmerregelung weist du keine Umsatzsteuer aus. Eine E-Rechnung musst du deshalb nicht schreiben, auch nicht ab 2028. Papier geht immer, ein PDF, wenn dein Kunde einverstanden ist. Das muss nicht schriftlich sein.

SimplyBills setzt § 19 UStG automatisch. Die Rechnung entsteht ohne Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung, auf Wunsch als ZUGFeRD oder XRechnung.

Rechnungen bis 250 € Gesamtbetrag musst du ebenfalls nicht als E-Rechnung schreiben. Das steht in § 33 UStDV. Papier, Bon oder PDF reicht. SimplyBills kann sie trotzdem als E-Rechnung rausgeben, wenn dein Kunde das so will.

E-Rechnung empfangen: Pflicht seit 2025

Beim Empfang gibt es keine Ausnahme für Kleinunternehmer. Seit dem 1. Januar 2025 darf dir ein anderes Unternehmen eine E-Rechnung schicken, ohne dich vorher zu fragen. Ablehnen kannst du sie nicht. Ein E-Mail-Postfach reicht, eine eigene Empfangssoftware schreibt das Gesetz nicht vor.

Aufheben musst du die E-Rechnung so, wie sie ankam, den XML-Teil also unverändert. Mit einem kostenlosen Viewer kannst du sie lesen. Im Pro-Plan legst du sie im GoBD-Archiv von SimplyBills ab. Privatpersonen müssen keine E-Rechnungen empfangen. An sie schickst du weiter Papier oder PDF.

Vergleich: SimplyBills vs. große Buchhaltung

KriteriumSimplyBillsVolle Buchhaltung
PreisAb 0 €/MonatAb 8-15 €/Monat
Einrichtung5 Minuten30+ Minuten
LernkurveMinimalHoch
E-Rechnung✅ Kernfunktion✅ Feature von vielen
KI-Scan✅ Ja❌ Meist nicht
Overkill-Gefahr❌ Nein✅ Ja

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Häufige Fragen für Kleinunternehmer

Zu E-Rechnung, Kleinunternehmerregelung und SimplyBills.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?
Beim Empfangen ja, beim Ausstellen nicht. Seit dem 1. Januar 2025 musst du E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können, dafür reicht ein E-Mail-Postfach. Selbst ausstellen musst du als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine E-Rechnung, auch nicht ab 2028 (§ 34a UStDV). Freiwillig darfst du es. SimplyBills macht ZUGFeRD und XRechnung, mit Hinweis auf § 19.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?
Ja, seit dem 1. Januar 2025. Schickt dir ein anderes Unternehmen eine E-Rechnung, darfst du sie nicht ablehnen und keine Papierrechnung verlangen. Dein normales E-Mail-Postfach reicht, ein eigenes Postfach nur für Rechnungen brauchst du nicht. Heb die Datei so auf, wie sie ankam, die XML also unverändert. Im Pro-Plan lädst du sie ins GoBD-Archiv von SimplyBills.
Reicht als Kleinunternehmer eine PDF-Rechnung?
Ja. Papier geht immer. Ein PDF geht, wenn dein Kunde einverstanden ist. Dafür braucht es keine Form, es reicht, wenn er die PDF annimmt. Das gilt auch nach 2028.
Kann ich als Kleinunternehmer trotzdem E-Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen?
Ja. Du kannst jederzeit auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und regulär umsatzsteuerpflichtig fakturieren. SimplyBills unterstützt beide Fälle.
Was bedeutet § 19 UStG für meine E-Rechnungen?
Als Kleinunternehmer zeigst du keine Umsatzsteuer auf der Rechnung aus. SimplyBills fügt automatisch den korrekten Hinweis auf § 19 UStG hinzu und erstellt die Rechnung trotzdem als vollkonforme E-Rechnung.
Muss ich auch Kleinbetragsrechnungen als E-Rechnung ausstellen?
Nein. Bleibt der Gesamtbetrag bei höchstens 250 €, darf die Rechnung eine sonstige Rechnung bleiben (§ 33 UStDV). SimplyBills kann trotzdem eine E-Rechnung draus machen.
Wie viele Rechnungen kann ich im Free-Plan erstellen?
Im Free-Plan kannst du bis zu 3 Rechnungen pro Monat erstellen, jeweils als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML, inklusive E-Mail-Versand. Für viele Kleinunternehmer reicht das.