PDF oder E-Rechnung?
Die PDF aus diesem Formular ist keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung hat ein strukturiertes Format nach EN 16931, das Software direkt auslesen kann, etwa XRechnung oder ZUGFeRD.
Empfangen musst du E-Rechnungen schon seit dem 01.01.2025, auch als Kleinunternehmer. Für das Ausstellen an andere Unternehmen in Deutschland gelten Übergangsfristen:
- Bis 31.12.2026 darfst du noch Papierrechnungen schreiben. Eine PDF geht nur, wenn dein Kunde zustimmt.
- 2027 gilt das weiter, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug.
- Ab 01.01.2028 musst du im Geschäft mit Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.
Dauerhaft ausgenommen sind Kleinunternehmer (§ 34a UStDV), Rechnungen bis 250 € und Rechnungen an Privatkunden. Dort bleibt die PDF erlaubt.
Mit einem kostenlosen SimplyBills-Konto erstellst du die Rechnung als E-Rechnung im Format ZUGFeRD oder XRechnung. Im Konto legst du sie neu an, dein Entwurf bleibt auf deinem Gerät.