Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. Wer als Kleinunternehmer oder Kleingewerbe Pakete verschickt, sucht trotzdem meist nach dem alten Namen: Verpackungsgesetz. Die Pflicht heißt weiter LUCID-Registrierung und oft eine Verpackungslizenz. Geändert hat sich vor allem, wer sie tragen muss.
In Händlerforen sieht man gerade vor allem eines: Shops, die den Versand nach Österreich, Frankreich oder Italien abschalten. Der Händlerbund spricht von tausenden Nachrichten. Einzelne kleine Marken nehmen fertige Übersetzungen wieder vom Netz, weil sich ein Bevollmächtigter pro Land nicht rechnet. Ein Teil der Panik stimmt. Für den reinen Deutschlandversand wird gerade schlimmer erzählt, als es ist.
Stand 14. August 2026. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Eigenmarke, Import oder EU-Versand lohnt ein Blick zur IHK, zur Zentralen Stelle Verpackungsregister oder zu einer Kanzlei, die das täglich macht.
EU-Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz 2026: was gilt
Die Verordnung heißt offiziell Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, intern PPWR. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und seit dem 12. August 2026 anzuwenden. Weil es eine Verordnung ist und keine Richtlinie, gilt sie unmittelbar. Deutschland musste sie nicht "umsetzen", sondern nur den Vollzug neu aufstellen.
Deutschland hat den Vollzug neu aufgestellt. Das alte Verpackungsgesetz ist weg. An seine Stelle ist das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz getreten, verkündet am 17. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 207). LUCID, duale Systeme und die Systembeteiligung bleiben. Neu ist vor allem die Logik, wer diese Pflichten trägt.
Das Bundesumweltministerium schreibt selbst, für Verbraucher ändert sich im Alltag kaum etwas. Für Leute, die Ware verpacken und verschicken, ändert sich die Rollenverteilung. Und beim Direktversand ins EU-Ausland die Kostenrechnung.
Erzeuger und Hersteller sind nicht dasselbe
Die PPWR trennt zwei Jobs, die im alten VerpackG oft in einem Wort landeten.
Der Erzeuger (im englischen Text manufacturer) ist für die Verpackung selbst verantwortlich: technische Unterlagen, Konformitätserklärung, später Designvorgaben. Erzeuger ist, wer die Verpackung herstellt oder sie unter seinem Namen oder seiner Marke herstellen lässt. Für jede Verpackung gibt es EU-weit genau einen Erzeuger. So steht es bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Der Hersteller (producer) zahlt die Entsorgung in dem Land, in dem die Verpackung zu Müll wird. In Deutschland heißt das: LUCID-Registrierung, oft ein Vertrag mit einem dualen System, Mengenmeldung. Hersteller ist in der Regel das erste Unternehmen der inländischen Lieferkette. Liefert jemand aus dem Ausland direkt an den Endabnehmer, ist er selbst der Hersteller.
In einem kleinen Onlineshop können beide Rollen zusammenfallen. Müssen sie aber nicht, und genau da rutschen gerade die meisten Leute aus.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Wer unter der EU-Definition eines Kleinstunternehmens bleibt (weniger als 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme) und Ware unter eigener Marke bei einem Lieferanten im selben EU-Land fertigen lässt, ist oft nicht selbst der Erzeuger. Dann rutscht diese Rolle zum Lieferanten. Bestellst du dieselbe Eigenmarke im Ausland, bleibst du Erzeuger.
Das entlastet bei der Konformitätserklärung. Es befreit dich nicht automatisch von LUCID oder der Systembeteiligung. Für-Gründer und die ZSVR sagen das ausdrücklich.
Gilt das Verpackungsgesetz für Kleinunternehmer?
Ja. Das Verpackungsgesetz, jetzt als VerpackDG plus EU-Verpackungsverordnung, gilt auch für Kleinunternehmer. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist Umsatzsteuerrecht. Das Verpackungsrecht fragt nicht, ob du 19 Prozent ausweist. Es fragt, welche Rolle du in der Lieferkette hast.
Es gibt keine Bagatellgrenze nach dem Motto "unter 50 Paketen im Jahr darfst du das lassen". Art. 45 der PPWR nennt weder Mindestmenge noch Mindestumsatz. Wer nur im Inland verschickt, fällt trotzdem unter die deutsche Herstellerlogik, sobald er Hersteller ist. Wer ins EU-Ausland an Endkunden liefert, fällt unter die Bevollmächtigtenpflicht, auch mit drei Bestellungen nach Luxemburg. Das ist der Punkt, über den sich gerade alle zu Recht aufregen.
Dein Status als Kleingewerbe ändert daran nichts. Auch nicht, ob du haupt- oder nebenberuflich arbeitest.
Der Inlandsversand: hier wird es für viele leichter
Bis zum 11. August galt: Wer einen Karton mit Ware befüllte und an Privatkunden in Deutschland schickte, war Erstinverkehrbringer der Versandverpackung. LUCID plus Lizenz, auch für 20 Pakete im Jahr.
Die PPWR zählt Verpackungen für den elektronischen Handel jetzt zu den Transportverpackungen. Die IT-Recht Kanzlei beschreibt den einfachen Inlandsfall so:
Du kaufst fertige, gebrauchsfertige Versandverpackungen bei einem Anbieter in Deutschland. Du lässt keinen eigenen Namen, kein Logo, keine Marke draufdrucken. Du versendest nur innerhalb Deutschlands. Dann liegen Konformität, Systembeteiligung und die Mengenmeldung für diese Kartons oder Versandtaschen regelmäßig schon beim Lieferanten. Du wirst nicht allein dadurch Erzeuger oder Hersteller, dass du die Schachtel zumachst.
Das ist die gute Nachricht, und sie kommt in der Panik um den Auslandsversand fast unter.
Sie gilt nicht, wenn du den Karton erst selbst aus Pappe, extra Klebeband und Füllmaterial zusammenbaust. Die ZSVR kann dich in dem Fall als Erzeuger sehen, die FAQ der Kommission lesen das teils anders. Unklar ist auch, ob ein Firmenaufkleber auf einem neutralen Karton schon die Erzeugerrolle auslöst. Und sie gilt nicht für die Produktverpackung selbst, für Importe, für Eigenmarkenkartons und nicht für den Versand an Endkunden in anderen EU-Staaten.
Bestehende Lizenzverträge und die LUCID-Nummer nicht aus Jux löschen. Mengen bis zum 11. August musst du noch nach altem Recht abrechnen. Und sobald du außer dem neutralen Karton noch etwas anderes in Verkehr bringst, kann die eigene Pflicht weiterlaufen.
LUCID-Registrierung und Verpackungslizenz in Deutschland
Geh die Liste einmal durch, bevor du irgendwo Geld überweist.
- Versendest du nur in Deutschland, oder auch in andere EU-Länder?
- Kaufst du fertige Versandtaschen oder Kartons mit Klebestreifen in Deutschland, ohne eigenes Branding?
- Gibt es zusätzlich eine Produktverpackung, die du selbst befüllst oder unter deinem Namen herstellen lässt?
- Kommt Ware direkt aus dem Ausland zu dir oder zum Kunden?
- Hast du Lebensmittel in beschichteten Schalen oder Bechern? Dann brauchst du vom Lieferanten eine Bestätigung zu den PFAS-Grenzwerten. Die gelten seit dem 12. August.
- Verkaufst du über Amazon, eBay oder Etsy? Die wollen eine LUCID-Nummer unter deinem Namen. Die Nummer des Druckdienstleisters reicht seit dem Stichtag nicht mehr, das schreiben Printful und Printify ihren Händlern inzwischen ins Hilfecenter.
So registrierst du dich im Verpackungsregister LUCID
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist kostenlos. Du startest als Hersteller, trägst Stammdaten ein (eine Steuernummer oder USt-IdNr., nicht mehrere), hakst die Verpackungsarten an und hinterlegst Markennamen oder den Firmennamen. Ausländische Direktversender nach Deutschland müssen dort einen Bevollmächtigten angeben. Die Registrierung selbst bleibt höchstpersönlich, das übernimmt niemand für dich.
Portal: lucid.verpackungsregister.org. Anleitung bei der ZSVR.
Was eine Verpackungslizenz kostet
LUCID allein ist keine Lizenz. Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen selbst zu verantworten hat, braucht zusätzlich einen Vertrag mit einem dualen System und muss Mengen dort und in LUCID melden.
Für sehr kleine Mengen werben Onlineshops der Systeme mit Jahresmindestpreisen. Vergleichsportale nennen Reclay Activate ab etwa 12 Euro im Jahr, Lizenzero (Interzero) um 36 bis 39 Euro, Landbell EASyShop um 50 Euro und PreZero ab 79 Euro. Das sind Anbieterpreise, keine Amtsgebühren, und bei echten Kilogramm kommen Materialpreise dazu. Unter gut 10 Kilogramm Pappe im Jahr lohnt oft der günstigste kg-Tarif statt eines Starterpakets. Die aktuelle Liste der zugelassenen Systeme steht bei der ZSVR.
Kaufst du Serviceverpackungen (Tüten, Becher, manche Versandtaschen) ausdrücklich vorbeteiligt und bringst sonst nichts in Verkehr, kannst du in LUCID genau das ankreuzen. Dann hat der Großhandel die Lizenz schon bezahlt.
Bevollmächtigter beim Versand ins EU-Ausland
Wer verpackte Ware unmittelbar an Endabnehmer in einem anderen EU-Staat liefert und dort nicht niedergelassen ist, muss in diesem Staat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen. So steht es in Art. 45 Abs. 3 PPWR. Der Bevollmächtigte kümmert sich um Registrierung, Meldungen und oft die Lizenz vor Ort. Eine Umsatzsteuerregistrierung im Land reicht nicht als Niederlassung.
Endabnehmer ist der Privatkunde. Aber auch eine Firma, die den Stuhl fürs eigene Büro kauft und nicht weiterverkauft, ist Endabnehmer. Liefert du an einen Händler, der die Ware unverändert weiterverkauft, bist du durch dieses Geschäft dort in der Regel nicht Hersteller. Die IT-Recht Kanzlei rät, B2B und B2C im Shop sauber zu trennen und die Belege zu behalten.
Die Kommission wollte diese Pflicht für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 aussetzen. Der Rat hat die Beratungen im Juni 2026 gestoppt, die Mitgliedstaaten wollten das mehrheitlich nicht. Im Parlament liegt ein engerer Entwurf für Kleinst- und Kleinunternehmen. Die erste Lesung ist für Oktober 2026 geplant. Am 12. August hat das niemanden entlastet.
Der Händlerbund rechnet mit mehreren hundert Euro pro Land und Jahr, plus die eigentlichen Entsorgungsentgelte. In Kommentaren tauchen Angebote zwischen 300 und 500 Euro auf. Unabhängig geprüft sind die Zahlen nicht, die Größenordnung reicht aber, um zu verstehen, warum ein Shop mit 40 Frankreich-Bestellungen im Jahr den Hahn zudreht.
Was du tun kannst, statt alles abzuschalten
Schau in die Zahlen, nicht in die Forenpanik. Welche Länder bringen wirklich Umsatz? Nur dort einen Bevollmächtigten einzusetzen, ist das, was der Händlerbund selbst rät. Händlerbund und Lizenzero verkaufen dafür ein Paket, ähnlich take-e-way, Deutsche Recycling oder ecosistant. Hol dir die Preise schriftlich, bevor du 26 Länder durchklickst.
Lieferungen in die Schweiz oder nach Großbritannien fallen nicht unter die PPWR-Herstellerpflicht, weil sie außerhalb der EU liegen. Das löst das EU-Problem nicht, es erklärt nur, warum mancher Shop jetzt "DACH ohne AT" oder "nur DE plus Schweiz" einstellt.
Eine zentrale EU-Meldestelle, analog zum OSS bei der Umsatzsteuer, wäre die saubere Lösung gewesen. Die gibt es nicht. Darauf zu hoffen, dass Oktober das rettet, ist kein Plan für den nächsten Versandtag.
Was später kommt, und was du 2026 noch lassen kannst
| Ab wann | Was | Für wen das zählt |
|---|---|---|
| 12.08.2026 | PPWR und VerpackDG gelten. Neue Rollen, PFAS-Grenzwerte bei Lebensmittelkontakt, EPR, Bevollmächtigter beim Direktversand ins EU-Ausland | praktisch jeder, der verpackt oder versendet |
| 12.02.2027 | To-go: mitgebrachte Behälter ohne Aufpreis befüllen | Gastronomie |
| 12.02.2028 | To-go: Mehrwegalternative anbieten, mit Ausnahmen | Gastronomie |
| 01.01.2030 | Recyclingfähigkeit nach Stufen, Rezyklat in Kunststoff, höchstens 50 Prozent Leerraum in Versandkartons (Füllmaterial zählt als leer), Verbote bestimmter Einwegformate | Design und Versand |
Die 50-Prozent-Regel für zu große Kartons gilt also erst 2030. Trotzdem ist es dumm, eine Halskette in einem Schuhkarton zu verschicken. Weniger Luft heißt weniger Material, weniger Lizenzkilogramm, weniger Porto. Harmonisierte Recyclingpiktogramme kommen über eigene Rechtsakte, voraussichtlich später. Dafür musst du diese Woche keinen Drucker kaufen.
So kommst du mit wenig Aufwand durch
Nur Deutschland, neutraler Karton vom deutschen Händler: den Lieferanten fragen, ob er die Versandverpackung als Hersteller behandelt. Schriftlich. LUCID-Nummer behalten, falls du sie schon hast. Den Vertrag erst anpassen, wenn klar ist, welche Mengen wirklich wegfallen.
Deutschland plus eigene Produktverpackung oder Eigenmarke: LUCID, Systemvertrag, Mengen schätzen, einmal im Jahr nachmelden. Bist du Kleinstunternehmen und der Lieferant sitzt im Inland, klärst du mit ihm die Erzeugerrolle und lässt dir die Konformitätsunterlagen geben.
Marktplatz: eigene LUCID-Nummer im Seller-Konto hinterlegen, Daten identisch zur Registrierung. Sonst fliegen die Angebote für deutsche Käufer raus. Das ist keine neue PPWR-Idee. Amazon und eBay machen das seit dem VerpackG so, sie ziehen die Schraube aber nach.
Ein paar EU-Länder mit Umsatz: pro Land rechnen, Bevollmächtigter plus Lizenz gegen Deckungsbeitrag. Unter dem Strich bleiben oft nur Österreich, die Niederlande, Frankreich oder gar keins. B2B-Wiederverkäufer getrennt führen.
Lebensmittel, Importe, unklare Eigenmarke: hier endet die Selbsthilfe. IHK, Systembetreiber oder eine Kanzlei, die Verpackungsrecht wirklich macht. Die ZSVR hat Webinar-Aufzeichnungen und einen Katalog, mit dem du prüfst, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist.
Zu "kompostierbaren" Versandtaschen: In der gelben Tonne stören die oft mehr, als sie nutzen. Die PPWR will recycelbare Standardströme, Papier und Pappe, keine Bio-Sonderwege. Wiederverwendete Kartons von eingehenden Lieferungen sind ökologisch vernünftig. Ob du dadurch selbst Hersteller der Transportverpackung wirst, hängt vom Fall ab. Als Freifahrtschein taugt das nicht.
Irrtümer, die gerade die Runde machen
"Ich bin Kleinunternehmer, das gilt nicht." Falsch. § 19 UStG und Verpackungsrecht haben nichts miteinander zu tun.
"Ich verschicke nur 15 Pakete im Jahr." Keine gesetzliche Bagatelle. Beim Inlandsversand mit fertigem neutralem Karton kann die eigene Lizenzpflicht trotzdem entfallen, aber aus einem anderen Grund.
"LUCID reicht." Nur die Registrierung. Fehlt der Systemvertrag, obwohl du ihn brauchst, bist du nicht fertig. Die ZSVR gleicht die Mengen ab.
"Die PPWR ersetzt LUCID." Im Gegenteil. LUCID bleibt das deutsche Herstellerregister und wird an die neue Rollenlogik angepasst.
"Wenn ich den Firmennamen nicht aufs Label schreibe, sieht das Paket privat aus." Das ist kein legaler Kniff. Gewerblich bleibt gewerblich.
"Ab August muss jeder Karton einen QR-Code haben." Die großen Design- und Kennzeichnungspflichten kommen gestaffelt, vieles erst 2028 oder 2030.
Was passiert, wenn du nichts tust
Die ZSVR schreibt: Wer gegen PPWR und VerpackDG verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und darf die betroffenen Verpackungen nicht vertreiben. Dazu kommen Bußgelder. Die Behörde nennt bis 100.000 Euro bei fehlender Registrierung, bis 200.000 Euro bei fehlender Systembeteiligung und bis 10.000 Euro bei der Datenmeldung. Das VerpackDG (§ 66) setzt den Rahmen insgesamt bei bis zu 200.000 Euro an, bei Datenmeldungen nennen Kanzleien teils 100.000 Euro. Für bestimmte neue Produktpflichten der PPWR (Design, Kennzeichnung) gilt nach dem VerpackDG eine Schonfrist bis zum 12. Februar 2027. Die klassischen EPR-Pflichten LUCID und Systembeteiligung sind davon nicht ausgenommen. Gewinnabschöpfung ist möglich. LUCID ist öffentlich, Wettbewerber können Anzeige erstatten.
Ob eine Landesbehörde wirklich hinter einem T-Shirt nach Bulgarien her ist, kann dir niemand seriös versprechen. Die IT-Recht Kanzlei nennt das praktische Risiko bei Einzelsendungen derzeit nicht zuverlässig einschätzbar. Rechtlich bleibt die Pflicht trotzdem stehen.
FAQ: Verpackungsgesetz, LUCID und Verpackungslizenz
Gilt das Verpackungsgesetz für Kleinunternehmer?
Ja. Weder die Kleinunternehmerregelung noch ein Kleingewerbe oder ein Nebenerwerb befreien von der Verpackungspflicht. Entscheidend ist, ob du als Hersteller Verpackungen gewerblich in Verkehr bringst, nicht dein Umsatzsteuerstatus.
Müssen Kleinunternehmer sich bei LUCID registrieren?
Wenn du Hersteller im Sinne der PPWR bist, ja, unabhängig von der Kleinunternehmerregelung. Die Registrierung ist kostenlos. Wer nur fertige neutrale Versandverpackungen aus Deutschland für den Inlandsversand nutzt und sonst keine eigenen Verpackungen in Verkehr bringt, ist für genau diese Kartons oft nicht mehr selbst Hersteller. Andere Verpackungen können die Pflicht trotzdem auslösen. Im Zweifel registriert lassen und die Angaben anpassen, statt die Nummer zu löschen.
Was kostet eine Verpackungslizenz für Kleinunternehmer?
Onlineshops der dualen Systeme werben 2026 mit Einstiegspreisen ab etwa 12 Euro im Jahr (Reclay Activate) bzw. 36 bis 39 Euro (Lizenzero). Andere liegen eher bei 50 bis 80 Euro. Das sind Anbieterpreise plus Materialentgelt nach Kilogramm. Vorbeteiligte Serviceverpackungen vom Großhandel können die eigene Lizenz überflüssig machen.
Was ist der Unterschied zwischen LUCID und Verpackungslizenz?
Die LUCID-Registrierung im Verpackungsregister ist kostenlos und öffentlich. Die Verpackungslizenz ist der bezahlte Vertrag mit einem dualen System, also die Systembeteiligung. Beides zusammen macht die Pflicht vollständig. Nur LUCID ohne Lizenz reicht nicht, wenn deine Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind.
Brauche ich für jedes EU-Land einen Bevollmächtigten?
Für jedes Land, in das du verpackte Ware unmittelbar an Endabnehmer lieferst und in dem du nicht niedergelassen bist. An Wiederverkäufer ohne eigene Endkundenlieferung dort in der Regel nicht. Eine Aussetzung für kleine EU-Händler ist diskutiert, aber nicht beschlossen.
Darf ich eingehende Kartons wiederverwenden?
Ja, und die Verordnung will weniger Verpackung, nicht mehr. Ob du für den wiederverwendeten Karton selbst Hersteller wirst, ist eine andere Frage und hängt davon ab, wer die Verpackung erstmals in Deutschland bereitstellt. Frag im Zweifel deinen Systembetreiber, bevor du die Mengenmeldung umbaust.
Gilt die 50-Prozent-Leerraumregel schon?
Nein. Für Gruppen-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen gilt die Grenze erst ab 2030. Füllmaterial zählt dann als leerer Raum. Passende Kartons lohnen sich trotzdem jetzt schon über Porto und Material.
Fazit
Die PPWR ist seit dem 12. August 2026 scharf. Für den typischen Kleinunternehmer mit Deutschlandversand ist der erste Schritt keine 26 Vollmachten, sondern eine ehrliche Rollenprüfung: fertiger neutraler Karton aus DE oder eigene Marke, nur Inland oder echte EU-Endkunden, Marktplatz ja oder nein. LUCID bleibt kostenlos. Eine kleine Lizenz bleibt bezahlbar. Teuer und unnötig bürokratisch wird es dort, wo die Verordnung den Binnenmarkt in 27 Register zerlegt.
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