Alle Artikel
Ratgeber09. Juni 202614 Min. LesezeitDavid Kogan

Selbstständig machen 2026: der komplette Schritt-für-Schritt-Guide

Selbstständig machen 2026: vom Entschluss bis zur ersten Rechnung. Anmeldung, Rechtsform, Steuern, Versicherungen, Preise und E-Rechnungspflicht im Überblick.

Du hast den Entschluss gefasst: Du willst dich selbstständig machen. Die Idee steht, vielleicht hast du sogar schon den ersten Kunden in Aussicht. Und jetzt kommt der Teil, an dem die meisten ins Straucheln geraten: Gewerbe oder Freiberuf? Welches Amt zuerst? Brauche ich eine Umsatzsteuer-ID? Wie versichere ich mich? Und wie kommt am Ende eigentlich Geld auf mein Konto?

Dieser Guide nimmt dir das Rätselraten ab. Er führt dich in zehn Schritten vom Entschluss bis zur ersten bezahlten Rechnung, mit aktuellen Zahlen für 2026, den neuen § 19-Grenzen und dem Zeitplan zur E-Rechnungspflicht. Kein BWL-Studium nötig, kein Behördendeutsch. Nur das, was du wirklich tun musst, in der richtigen Reihenfolge.

Selbstständige Person tippt am Laptop im hellen Homeoffice mit Pflanze und Smartphone auf dem Schreibtisch

Schritt 1: Idee und Voraussetzungen ehrlich prüfen

Bevor du irgendein Formular ausfüllst, beantworte dir drei Fragen schonungslos ehrlich. Erstens: Würde jemand für meine Leistung bezahlen, der mich nicht kennt? Freunde, die „klingt super" sagen, sind keine Kunden. Zweitens: Wie viele zahlende Aufträge brauche ich im Monat, um meine Kosten zu decken? Drittens: Habe ich einen finanziellen Puffer für die ersten Monate, in denen mehr raus- als reingeht?

Es gibt kaum eine Gründung, bei der vom ersten Tag an genug verdient wird. Plane realistisch mit drei bis sechs Monaten, in denen du Aufträge aufbaust. Wer nebenberuflich startet, hat hier einen klaren Vorteil: Das Gehalt läuft weiter, das Risiko sinkt. Mehr dazu im Artikel nebenberuflich selbstständig machen.

Für bestimmte Tätigkeiten brauchst du außerdem eine Qualifikation oder Erlaubnis. Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken (Anlage A der Handwerksordnung) brauchen einen Meisterbrief oder einen Betriebsleiter mit Meistertitel. Auch Gastronomie, Maklertätigkeit oder Personenbeförderung sind erlaubnispflichtig. Prüfe das vorher, sonst stoppt dich später das Amt. Speziell für Handwerksberufe lohnt der Leitfaden für Handwerker.

Schritt 2: Freiberufler oder Gewerbe? Die Weichenstellung

Diese Entscheidung beeinflusst fast alles, was danach kommt: welche Ämter du brauchst, ob Gewerbesteuer anfällt, ob du in die IHK musst. Die gute Nachricht: Du entscheidest das nicht frei, das Finanzamt ordnet dich anhand deiner Tätigkeit zu.

Freiberufler sind die sogenannten Katalogberufe nach § 18 EStG und ähnliche Tätigkeiten: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Übersetzer, Designer, Programmierer, Coaches, Heilpraktiker. Wer freiberuflich ist, meldet kein Gewerbe an, zahlt keine Gewerbesteuer und muss nicht in die IHK. Es reicht die Meldung beim Finanzamt.

Gewerbetreibende sind alle anderen: Händler, Handwerker, die meisten Onlineshops, Gastronomen, Berater ohne akademisches Profil, Influencer mit Produktverkauf. Hier ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht, und ab einem Gewinn von 24.500 Euro im Jahr fällt Gewerbesteuer an.

Die Grenze ist nicht immer eindeutig. Ein Webentwickler kann freiberuflich sein, ein „Online-Marketing-Berater" eher gewerblich. Im Zweifel klärst du das mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater. Eine ausführliche Abgrenzung mit Beispielen findest du unter Freiberufler oder Gewerbe: der Unterschied.

Faustregel: Verkaufst oder produzierst du etwas, ist es meist Gewerbe. Verkaufst du dein persönliches Fachwissen oder eine kreative Leistung, bist du oft Freiberufler.

Schritt 3: Die Kleinunternehmerregelung verstehen (neue Grenzen ab 2025)

Egal ob Gewerbe oder Freiberuf, eine Frage stellt sich jedem: mit oder ohne Umsatzsteuer starten? Hier kommt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ins Spiel, und die wurde zum 1. Januar 2025 deutlich umgebaut.

Seit 2025 gelten zwei neue Grenzen:

  • 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr (vorher 22.000 Euro)
  • 100.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr (vorher 50.000 Euro)

Wenn du unter diesen Grenzen bleibst, weist du keine Umsatzsteuer aus, schlägst also keine 19 Prozent auf deine Rechnungen drauf. Im Gegenzug kannst du auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen. Für reine Dienstleister mit wenig Wareneinkauf ist das fast immer ein gutes Geschäft, weil es die Buchhaltung enorm vereinfacht und du gegenüber Privatkunden günstiger wirkst.

Eine wichtige Verschärfung gegenüber früher: Die 100.000-Euro-Grenze ist eine harte Kante. Überschreitest du sie im laufenden Jahr, fällst du sofort aus der Regelung, schon der Umsatz, mit dem du die Grenze reißt, wird umsatzsteuerpflichtig. Früher galt eine Prognose. Im Gründungsjahr gilt: Liegt dein voraussichtlicher Umsatz über 25.000 Euro, kannst du die Regelung von Anfang an nicht nutzen.

Mein pragmatischer Rat: Wer klein anfängt und überwiegend an Privatkunden oder andere Kleinunternehmer verkauft, startet meist als Kleinunternehmer. Wer große Investitionen plant oder fast nur an vorsteuerabzugsberechtigte Firmen verkauft, sollte die Regelpflicht durchrechnen. Details und eine Entscheidungshilfe stehen im Artikel Kleinunternehmerregelung: lohnt sich das?.

Schritt 4: Gewerbe anmelden (nur falls Gewerbe)

Bist du Gewerbetreibender, führt der erste offizielle Weg zum Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Viele Kommunen bieten die Anmeldung inzwischen online an, sonst gehst du mit Personalausweis vorbei. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten bringst du die nötigen Nachweise mit (Meisterbrief, Führungszeugnis und so weiter).

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung liegt 2026 je nach Stadt zwischen etwa 15 und 65 Euro. Ein bundesweit einheitlicher Satz existiert nicht, jede Kommune legt das selbst fest. Rechne mit Zusatzkosten, falls du ein Führungszeugnis (rund 13 Euro) brauchst.

Nach der Anmeldung passiert vieles automatisch: Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, IHK beziehungsweise Handwerkskammer und je nach Branche die Berufsgenossenschaft. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen Unterlagen findest du unter Kleingewerbe anmelden. Freiberufler überspringen diesen Schritt komplett und gehen direkt zu Schritt 5.

Schritt 5: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER

Aufgeklappter Notizblock mit Stift, Laptop, Tablet und Pflanze auf einem Holzschreibtisch zur Planung der Selbstständigkeit

Das ist der zentrale Schritt für jede Gründung, egal ob Gewerbe oder Freiberuf. Innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Seit 2021 geht das verpflichtend elektronisch über das Portal ELSTER (oder über deinen Steuerberater).

Wofür ist das gut? Mit diesem Fragebogen bekommst du deine Steuernummer, und du teilst dem Finanzamt mit, wie du besteuert werden willst. Wichtige Angaben:

  • Persönliche Daten und Art der Tätigkeit
  • Voraussichtlicher Gewinn im Gründungs- und Folgejahr (Schätzung reicht, beeinflusst aber deine Vorauszahlungen)
  • Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst oder zur Regelbesteuerung optierst
  • Ob du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer brauchst
  • Bankverbindung für Erstattungen und Lastschriften

Schätz den Gewinn lieber vorsichtig: Setzt du ihn zu hoch an, brummt dir das Finanzamt Vorauszahlungen auf, die dir die Liquidität rauben. Eine ausgefüllte Beispielmaske mit Erklärung zu jedem Feld findest du unter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Schritt 6: Steuernummer und USt-IdNr.

Nach dem Fragebogen dauert es meist zwei bis sechs Wochen, dann liegt deine Steuernummer im Briefkasten. Diese Nummer gehört auf jede Rechnung. Ohne sie darfst du strenggenommen keine korrekte Rechnung ausstellen, also nicht voreilig den ersten Auftrag fakturieren, bevor sie da ist.

Davon zu unterscheiden ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr., Format DE123456789). Die brauchst du, sobald du Geschäfte mit Unternehmen im EU-Ausland machst, etwa Werbung über eine irische Plattform schaltest oder an Firmenkunden in Österreich verkaufst. Du kannst sie direkt im Fragebogen oder später kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Kleinunternehmer können ebenfalls eine USt-IdNr. bekommen, brauchen sie aber nur bei grenzüberschreitenden Geschäften. Für rein innerdeutsche Rechnungen genügt die normale Steuernummer.

Schritt 7: Versicherungen klären

Als Selbstständiger fällst du aus dem automatischen Sozialsystem heraus, du musst dich selbst kümmern. Die drei wichtigsten Bereiche:

Krankenversicherung

Hauptberuflich Selbstständige können sich nicht pflichtversichern, sondern wählen zwischen freiwillig gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). In der GKV gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage: 2026 liegt sie bei rund 1.318 Euro pro Monat. Das heißt, selbst bei niedrigem Gewinn zahlst du auf diese fiktive Basis Beiträge, in der Praxis etwa 260 bis 280 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung. Verdienst du mehr, steigt der Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Die PKV kann anfangs günstiger sein, vor allem für junge, gesunde Gründer ohne Kinder. Aber Vorsicht: Die Beiträge steigen mit dem Alter, und der Rückweg in die GKV ist schwer. Wer Familie plant, fährt mit der GKV (Familienversicherung) meist besser. Diese Entscheidung auf die leichte Schulter zu nehmen, rächt sich später.

Rentenversicherung

Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig, einige Gruppen aber schon: bestimmte Handwerker, Lehrer, Pflegekräfte, Hebammen und sogenannte arbeitnehmerähnliche Selbstständige (nur ein Auftraggeber, keine eigenen Angestellten). Künstler und Publizisten zahlen über die Künstlersozialkasse (KSK) ein und bekommen dort die Hälfte ihrer Beiträge bezuschusst, das ist ein echter Vorteil, wenn du dazugehörst. Auch wer nicht pflichtversichert ist, sollte privat fürs Alter vorsorgen, denn ohne eigene Rücklagen wird es im Alter eng.

Weitere wichtige Policen

Eine Berufshaftpflicht ist für viele Tätigkeiten Pflicht oder zumindest dringend zu empfehlen, sie schützt dich vor teuren Fehlern. Dazu kommen je nach Beruf Berufsunfähigkeitsversicherung, Inhaltsversicherung oder Cyber-Police. Einen vollständigen Überblick samt realistischer Monatskosten gibt der Artikel was Selbstständigkeit kostet: Versicherungen.

Schritt 8: Geschäftskonto und Buchhaltung einrichten

Rechtlich bist du als Einzelunternehmer oder Freiberufler nicht verpflichtet, ein separates Geschäftskonto zu führen. Praktisch ist es trotzdem fast immer richtig: Du trennst Privates von Geschäftlichem, sparst dir bei der Steuererklärung Stunden des Sortierens und wirkst gegenüber Kunden professioneller. Viele Banken bieten kostenlose oder günstige Konten für Selbstständige, oft schon ab 0 bis 12 Euro im Monat.

Bei der Buchhaltung gilt für die allermeisten Solo-Selbstständigen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Du stellst einfach Einnahmen und Ausgaben gegenüber, keine doppelte Buchführung, keine Bilanz. Das macht das Leben deutlich leichter. Drei Dinge solltest du von Tag eins an sauber halten:

  1. Belege sammeln, lückenlos und geordnet. Jede Ausgabe ohne Beleg ist verschenktes Geld.
  2. Rechnungen fortlaufend nummerieren und revisionssicher ablegen.
  3. Rücklage fürs Finanzamt bilden, faustregelhaft 25 bis 30 Prozent vom Gewinn beiseitelegen, damit die erste Steuernachzahlung dich nicht umhaut.

Wie die Steuern im ersten Jahr konkret ablaufen, von Einkommensteuer über Umsatzsteuervoranmeldung bis EÜR, erklärt der Artikel Steuern für Selbstständige im ersten Jahr.

Schritt 9: Preise kalkulieren (der Schritt, den fast alle unterschätzen)

Viele Gründer rechnen ihren Stundensatz aus dem alten Angestelltengehalt aus und liegen damit massiv daneben. Als Selbstständiger trägst du Krankenversicherung, Rente, Urlaub, Krankheitstage, Akquise, Buchhaltung und Steuern komplett selbst. Faustregel: Dein Stundensatz muss deutlich höher liegen, als du als Angestellter „pro Stunde" verdient hast.

Eine einfache Kalkulation in vier Schritten:

1. Wunsch-Jahresgewinn (vor Steuern):        45.000 €
2. + Betriebskosten (Versicherung, Software,
     Büro, Weiterbildung) pro Jahr:          15.000 €
   = nötiger Jahresumsatz:                    60.000 €

3. Verrechenbare Stunden pro Jahr
   (von ~1.600 Arbeitsstunden bleiben nach
    Akquise, Pausen, Urlaub real ca. 1.000):   1.000 h

4. Stundensatz = 60.000 € / 1.000 h =             60 €/h netto

Sechzig Euro klingen viel, sind aber realistisch, weil eben nur ein Teil deiner Arbeitszeit bezahlt wird. Wer zu billig startet, arbeitet sich kaputt und kommt aus dem Loch nur schwer wieder raus. Lieber selbstbewusst kalkulieren und den Wert klar kommunizieren.

Schritt 10: Erste Kunden gewinnen und die erste Rechnung schreiben

Jetzt wird es ernst, ohne Kunden bleibt alles Theorie. Die ersten Aufträge kommen selten über Anzeigen, sondern über dein Netzwerk: ehemalige Kollegen, frühere Auftraggeber, Branchenkontakte, lokale Empfehlungen. Sag allen, was du jetzt machst. Eine schlichte, klare Website mit deinem Angebot und einem Kontaktweg hilft, ebenso ein vollständiges Profil auf den Plattformen, wo deine Kunden suchen. Wie du systematisch vom ersten Gespräch zum bezahlten Auftrag kommst, zeigt von der Idee zum ersten Kunden.

Bei größeren Aufträgen schickst du zuerst ein schriftliches Angebot. Das schafft Klarheit über Umfang und Preis und ist später dein bester Beleg, falls es Streit ums Geld gibt. Ist der Auftrag erledigt, folgt der Moment, auf den alles hinarbeitet: die erste Rechnung.

Eine korrekte Rechnung braucht die Pflichtangaben nach § 14 UStG, also deinen Namen und deine Anschrift, die des Kunden, deine Steuernummer, Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum sowie die Beträge. Als Kleinunternehmer ergänzt du den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Die komplette Anleitung mit Muster steht unter Rechnung schreiben: Anleitung und in der Pflichtangaben-Checkliste.

E-Rechnungspflicht: das musst du von Anfang an wissen

Ein Punkt, den viele Gründer übersehen, weil er nagelneu ist: Im B2B-Verkehr in Deutschland gilt eine schrittweise E-Rechnungspflicht. „E-Rechnung" meint dabei ein strukturiertes XML-Format (XRechnung oder ZUGFeRD), eine PDF aus Word zählt ausdrücklich nicht dazu.

  • Seit 01.01.2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können, auch du als frischer Gründer. Eine E-Mail-Adresse reicht technisch aus.
  • Ab 01.01.2027: Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden.
  • Ab 01.01.2028: Die Versandpflicht gilt für alle B2B-Umsätze, also auch für kleine Betriebe und (mit Erleichterungen) Kleinunternehmer.

Konkret heißt das: Wenn du an Firmenkunden verkaufst, wirst du spätestens 2028 strukturierte E-Rechnungen verschicken müssen. Wer jetzt gründet, fängt am besten gleich mit einem Tool an, das XRechnung und ZUGFeRD kann, statt in zwei Jahren umzustellen. Den vollständigen Fahrplan liefert E-Rechnungspflicht 2025/2027: was Unternehmen wissen müssen.

Genau hier setzt SimplyBills an: Du legst dein Unternehmensprofil und deine Kunden einmal an und schreibst danach Rechnungen in wenigen Minuten, wahlweise als PDF, ZUGFeRD oder XRechnung. Die Rechnungsnummern laufen automatisch lückenlos, der § 19-Hinweis sitzt korrekt, und der ELSTER-Export hilft bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Kostenlos starten kannst du mit bis zu 5 Rechnungen pro Monat unter Rechnung erstellen.

Tools und Checkliste für deinen Start

Was du wirklich brauchst, um als Solo-Selbstständiger loszulegen, ist überschaubar:

  • Rechnungstool, das E-Rechnung kann (PDF, ZUGFeRD, XRechnung), zum Beispiel SimplyBills, siehe Funktionen
  • Geschäftskonto zur sauberen Trennung von privat und geschäftlich
  • Belegablage, digital und revisionssicher
  • Steuerrücklage-Konto, 25 bis 30 Prozent vom Gewinn parken
  • ELSTER-Zugang für Fragebogen, Umsatzsteuervoranmeldung und Steuererklärung

Und hier die Reihenfolge in Kurzform als Checkliste:

[ ] 1. Idee, Markt und Finanzierung geprüft
[ ] 2. Freiberufler oder Gewerbe geklärt
[ ] 3. Entscheidung Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung
[ ] 4. Gewerbe angemeldet (nur falls Gewerbe)
[ ] 5. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung via ELSTER abgegeben
[ ] 6. Steuernummer erhalten, ggf. USt-IdNr. beantragt
[ ] 7. Kranken-, Renten- und Haftpflichtversicherung geklärt
[ ] 8. Geschäftskonto eröffnet, Buchhaltung aufgesetzt
[ ] 9. Preise kalkuliert (realistischer Stundensatz)
[ ] 10. Erste Kunden gewonnen, erste Rechnung geschrieben

FAQ: Häufige Fragen zur Selbstständigkeit

Was brauche ich, um mich selbstständig zu machen?

Du klärst zuerst, ob deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Gewerbetreibende melden ein Gewerbe beim Gewerbeamt an (Gebühr je nach Stadt 15 bis 65 Euro), Freiberufler nicht. Beide füllen innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER aus und bekommen so ihre Steuernummer. Dazu kommen Krankenversicherung, eventuell Rentenversicherung, eine passende Haftpflicht, ein Geschäftskonto und ein Rechnungstool. Damit kannst du legal Rechnungen schreiben.

Was kostet es, sich selbstständig zu machen?

Die reine Gewerbeanmeldung kostet 2026 je nach Kommune zwischen 15 und 65 Euro, Freiberufler zahlen dafür nichts. Die laufenden Kosten machen den Unterschied: Krankenversicherung ab rund 260 bis 280 Euro pro Monat in der GKV, dazu Haftpflicht, Software und gegebenenfalls Steuerberater. Ein Geschäftskonto gibt es ab 0 bis 12 Euro im Monat. Plane für den Start vor allem einen finanziellen Puffer für die ersten Monate ein.

Muss ich ein Gewerbe anmelden oder reicht das Finanzamt?

Das hängt von der Tätigkeit ab. Freiberufler (Katalogberufe nach § 18 EStG wie Ärzte, Designer, Entwickler, Journalisten) brauchen keine Gewerbeanmeldung, für sie reicht die Meldung beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende (Handel, Handwerk, Produktion, viele Beratungen) müssen zusätzlich ein Gewerbe anmelden. Im Zweifel klärt das Finanzamt die Einordnung.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung 2026?

Seit 2025 gilt die Regelung bei bis zu 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Sie lohnt sich vor allem für Dienstleister mit wenig Wareneinkauf und überwiegend Privatkunden, weil keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Buchhaltung einfacher bleibt. Wer große Investitionen plant oder fast nur an vorsteuerabzugsberechtigte Firmen verkauft, sollte die Regelbesteuerung durchrechnen.

Muss ich als Gründer schon E-Rechnungen schreiben?

Empfangen können musst du E-Rechnungen seit dem 01.01.2025, dafür reicht eine E-Mail-Adresse. Versenden müssen zunächst nur große Unternehmen ab 2027 (über 800.000 Euro Vorjahresumsatz), ab 2028 dann alle im B2B-Bereich. Wer an Firmenkunden verkauft, sollte trotzdem gleich ein Tool nutzen, das XRechnung und ZUGFeRD beherrscht, um später keinen Umstieg unter Zeitdruck zu haben.

Wie schreibe ich meine allererste Rechnung?

Warte, bis deine Steuernummer da ist, denn sie gehört auf jede Rechnung. Dann brauchst du die Pflichtangaben nach § 14 UStG: deinen Namen und deine Anschrift, die des Kunden, Steuernummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum und die Beträge. Als Kleinunternehmer ergänzt du den § 19-Hinweis. Mit einem Tool wie SimplyBills füllst du das in wenigen Minuten korrekt aus, inklusive E-Rechnungsformat.

Fazit

Sich selbstständig zu machen ist kein bürokratisches Monster, wenn du die Schritte in der richtigen Reihenfolge gehst. Tätigkeit einordnen, gegebenenfalls Gewerbe anmelden, Fragebogen über ELSTER, Versicherungen klären, Konto und Buchhaltung aufsetzen, Preise sauber kalkulieren, Kunden gewinnen, Rechnung schreiben. Wer von Anfang an mit ordentlichen Strukturen arbeitet, vor allem bei Rechnungen und Belegen, spart sich später viel Ärger mit dem Finanzamt.

Wenn du heute deine erste rechtssichere Rechnung schreiben willst: Rechnung erstellen mit SimplyBills, kostenlos starten, ohne Kreditkarte. Welcher Tarif zu dir passt, zeigt die Preisübersicht.

Gratis-Download

E-Rechnungspflicht 2027: Die Checkliste

Bist du vorbereitet? Hol dir die kostenlose PDF-Checkliste für Selbstständige und Kleinunternehmer.

  • Alle Fristen 2025–2028 auf einen Blick
  • Empfangs- & Versand-Checkliste zum Abhaken
  • GoBD-Archivierung: was wirklich Pflicht ist

Mit dem Absenden erhältst du die Checkliste und danach unseren Newsletter mit Tipps zur E-Rechnung sowie Neuigkeiten und Angeboten zu SimplyBills. Abmeldung jederzeit möglich. Details in der Datenschutzerklärung.

E-Rechnungen einfach erstellen

XRechnung und ZUGFeRD auf Knopfdruck. Keine Kreditkarte, keine Vertragsbindung.

Selbstständig machenExistenzgründungGewerbe anmeldenFreiberuflerKleinunternehmerAnleitung