Seit Wochen geht eine Schlagzeile durch die Wirtschaftspresse: Der Staat will Selbstständige verpflichten, fürs Alter vorzusorgen. Wer bisher selbst entschieden hat, ob und wie viel er zurücklegt, soll künftig zahlen müssen, ob er will oder nicht. Bei vielen löst das die gleiche Frage aus: Lohnt sich Selbstständigkeit in Deutschland überhaupt noch, wenn jetzt auch noch ein Pflichtbeitrag zur Rente dazukommt?
Dieser Beitrag macht den nüchternen Faktencheck. Was genau ist geplant, wie viel sollst du wirklich zahlen, wen trifft es und wen nicht, und vor allem: Ändert das die ehrliche Antwort auf die Frage, ob sich Selbstständigkeit rechnet? Mit echten Zahlen, ohne Panikmache und ohne Schönfärberei.
Worum es geht: die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige
Im Koalitionsvertrag von 2025 haben sich Union und SPD auf ein Vorhaben geeinigt, das seit über zehn Jahren immer wieder auf der Agenda steht: eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Der Kerngedanke ist einfach. Wer selbstständig arbeitet und in keinem anderen Pflichtsystem abgesichert ist, soll fürs Alter vorsorgen müssen, statt es dem Zufall zu überlassen.
Der Hintergrund ist real und unbequem. Viele Solo-Selbstständige legen über Jahre wenig oder gar nichts für die Rente zurück, weil das Geld für laufende Kosten gebraucht wird oder die Vorsorge immer wieder verschoben wird. Die Folge zeigt sich erst Jahrzehnte später, dann aber drastisch: ein erhöhtes Risiko von Altersarmut. Genau hier setzt die Pflicht an. Sie ist gedacht als Schutz, wird von vielen Betroffenen aber zunächst als zusätzliche Belastung erlebt. Beides stimmt gleichzeitig.
Wichtig ist, was die Regierung ausdrücklich nicht plant: Es geht nicht darum, alle Selbstständigen pauschal in die gesetzliche Rente zu zwingen. Der Entwurf sieht eine gründungsfreundliche Lösung mit Wahlfreiheit vor. Die Details stehen im Sommer 2026 zur Entscheidung an.
Wie viel sollen Selbstständige zahlen?
Das ist die Frage, die am meisten verunsichert, und hier hilft ein Blick auf die konkreten Zahlen. Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, zahlt 2026 einen Beitragssatz von 18,6 Prozent des Einkommens. Für die Beitragshöhe gibt es zwei Wege:
- Einkommensgerechter Beitrag: 18,6 Prozent deines tatsächlichen Gewinns. Bei 3.000 Euro Gewinn im Monat sind das rund 558 Euro, bei 2.000 Euro rund 372 Euro.
- Pauschaler Regelbeitrag: ein fester Betrag, unabhängig vom Gewinn. Er liegt 2026 bei 735,63 Euro im Monat, also rund 8.828 Euro im Jahr.
Für Gründer gibt es eine Entlastung: Im Jahr der Gründung und in den drei folgenden Kalenderjahren reicht der halbe Regelbeitrag von 367,82 Euro im Monat. Das soll den Einstieg abfedern, solange die Einnahmen noch schwanken.
Der Punkt, den viele übersehen: du zahlst allein
Die 18,6 Prozent klingen erst einmal wie bei jedem Angestellten. Der entscheidende Unterschied steckt darin, wer den Beitrag trägt. Bei Angestellten teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag, jeder zahlt 9,3 Prozent. Als Selbstständiger gibt es keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Du trägst die vollen 18,6 Prozent selbst.
„Die gleiche Prozentzahl bedeutet für Selbstständige die doppelte Belastung, weil der Arbeitgeberanteil fehlt, den Angestellte nie auf ihrer Abrechnung sehen."
Genau dieser fehlende Arbeitgeberanteil ist der Grund, warum sich die Rentenpflicht für Selbstständige spürbarer anfühlt als für jeden Angestellten. Es ist kein Detail, sondern der Kern der Belastung.
Rechenbeispiel: Was bleibt am Ende übrig?
Theorie hilft wenig, wenn man wissen will, was unterm Strich auf dem Konto bleibt. Nehmen wir eine Solo-Selbstständige mit 3.000 Euro Gewinn im Monat, gesetzlich krankenversichert, kinderlos. So sieht die Abgabenseite überschlägig aus:
Monatlicher Gewinn (vor Abgaben): 3.000 €
- Rentenbeitrag (18,6 %, einkommensgerecht): 558 €
- Kranken- und Pflegeversicherung (allein): ca. 660 €
(voller Beitrag, kein Arbeitgeberzuschuss)
- Einkommensteuer (grob, je nach Lage): ca. 350 €
= bleibt zum Leben: ca. 1.430 €
Die Zahlen sind ein Beispiel, kein Steuerbescheid. Aber sie zeigen das Muster: Allein die Sozialabgaben, also Rente plus Kranken- und Pflegeversicherung, fressen bei diesem Gewinn rund 1.220 Euro im Monat, weil der Selbstständige beide Seiten des Beitrags trägt. Die neue Rentenpflicht ist davon der frische Block von 558 Euro, der bei vielen vorher freiwillig oder gar nicht geflossen ist.
Zum Vergleich: Die Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung liegen 2026 bei rund 270 Euro im Monat, steigen aber mit dem Gewinn. Wer mehr verdient, zahlt entsprechend mehr, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Eine vollständige Übersicht über alle laufenden Kosten findest du im Beitrag was kostet Selbstständigkeit: Versicherungen und Beiträge.
Wer ist betroffen, wer nicht?
Hier liegt die wichtigste Entwarnung, die in vielen Schlagzeilen untergeht. Die geplante Pflicht trifft längst nicht jeden:
- Nur neue Selbstständige. Die Pflicht soll für diejenigen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes gründen. Wer heute schon selbstständig ist, soll Bestandsschutz genießen und bleibt verschont. Das ist der zentrale Punkt: Bestehende Betriebe sind nach aktuellem Stand außen vor.
- Nicht, wer schon pflichtversichert ist. Wer bereits in einem obligatorischen System abgesichert ist, etwa über die Künstlersozialkasse, ein Versorgungswerk oder als pflichtversicherter Handwerker, ist nicht zusätzlich betroffen.
- Mit Wahlfreiheit statt Zwangskasse. Geplant ist ein Opt-out. Du kannst statt der gesetzlichen Rente auch eine andere Vorsorge wählen, solange sie vergleichbar verlässlich ist, also etwa insolvenz- und pfändungssicher und auf eine lebenslange Rente ausgelegt. Wer lieber privat vorsorgt, kann das also weiterhin tun.
Mit anderen Worten: Es geht nicht um eine Enteignung der Selbstständigen, sondern um die Pflicht, überhaupt vorzusorgen, bei freier Wahl des Wie. Das ist ein wichtiger Unterschied, den man kennen sollte, bevor man die Selbstständigkeit aus Sorge begräbt.
Rechenbeispiel: gesetzliche Rente oder den Beitrag selbst anlegen?
Die geplante Wahlfreiheit wirft eine spannende Frage auf. Wenn du den Beitrag auch in eine eigene Vorsorge stecken darfst, was kommt dabei heraus, wenn du ihn stattdessen breit am Aktienmarkt anlegst? Rechnen wir es durch, mit denselben 558 Euro im Monat aus dem Beispiel oben.
Angenommen, du investierst diese 558 Euro jeden Monat in einen günstigen S&P-500-ETF, etwa den Vanguard 500, der die 500 größten US-Unternehmen abbildet. Für die Rechnung nehmen wir eine durchschnittliche Rendite von 7 Prozent pro Jahr an. Das entspricht ungefähr dem langfristigen, also bereits inflationsbereinigten Schnitt des US-Aktienmarkts. Nominal lag er historisch sogar näher an 9 bis 10 Prozent, dafür mit heftigen Schwankungen und zwischenzeitlichen Crashs.
Monatlich angelegt: 558 € in einen S&P-500-ETF, 7 % pro Jahr
Laufzeit eingezahlt Depotwert davon Kursgewinn
20 Jahre 134.000 € ca. 291.000 € ca. 157.000 €
30 Jahre 201.000 € ca. 681.000 € ca. 480.000 €
40 Jahre 268.000 € ca. 1.465.000 € ca. 1.197.000 €
Der Zinseszins macht den Unterschied. Nach 40 Jahren hast du gut eine Viertelmillion eingezahlt, im Depot liegen aber rund 1,46 Millionen Euro. Den ganzen Rest hat der Markt erwirtschaftet.
Und die gesetzliche Rente? Für denselben Beitrag, 558 Euro im Monat entsprechen einem Einkommen von rund 36.000 Euro im Jahr, bekämst du grob die folgende monatliche Rente, gerechnet mit einem Rentenwert von rund 40 Euro je Entgeltpunkt. Zum Vergleich daneben das, was das ETF-Depot nach der bekannten 4-Prozent-Regel jährlich auszahlen könnte:
Laufzeit gesetzliche Rente ETF-Depot, 4 % Entnahme pro Jahr
20 Jahre ca. 570 €/Monat ca. 970 €/Monat
30 Jahre ca. 855 €/Monat ca. 2.270 €/Monat
40 Jahre ca. 1.140 €/Monat ca. 4.880 €/Monat
Nach 30 Jahren stünden also rund 2.270 Euro im Monat aus dem Depot gegen 855 Euro gesetzliche Rente, gut das Zweieinhalbfache. Und der eigentliche Clou: Das Kapital von rund 681.000 Euro bleibt bei der 4-Prozent-Entnahme grundsätzlich erhalten und ist vererbbar. Die gesetzliche Rente dagegen ist mit deinem Tod weg.
Auf dem Papier sieht die Eigenanlage damit klar besser aus. Bevor du jetzt alles aufs Depot setzt, gehören aber die ehrlichen Gegenargumente dazu.
Warum die Rechnung trotzdem nicht das ganze Bild ist
- Rendite ist nicht garantiert. Die 7 Prozent sind ein langfristiger Durchschnitt, kein Versprechen. Dazwischen liegen einzelne Jahre mit minus 30 oder 40 Prozent. Wer ausgerechnet kurz vor dem Ruhestand in einen Crash gerät und dann verkaufen muss, hat ein echtes Problem. Die gesetzliche Rente kennt dieses Risiko nicht.
- Steuern fehlen in der Rechnung. Auf Kursgewinne fallen in Deutschland rund 26 Prozent Abgeltungsteuer an, dazu kommt in der Ansparphase die jährliche Vorabpauschale. Die Bruttozahlen oben schrumpfen also noch etwas.
- Die gesetzliche Rente kann mehr als nur zahlen. Sie läuft lebenslang, egal wie alt du wirst, und enthält Schutz bei Erwerbsminderung sowie für Hinterbliebene. Ein ETF-Depot hilft dir nicht, wenn du mit 45 berufsunfähig wirst.
- Disziplin ist die halbe Miete. Selbst anlegen heißt, vier Jahrzehnte stur durchzuhalten und im Crash eben nicht zu verkaufen. Genau daran scheitern viele in der Praxis. Der Pflichtbeitrag nimmt dir diese Entscheidung ab, das ist sein eigentlicher Sinn.
Die ehrliche Einordnung: Eine breite, günstige Aktienanlage schlägt die gesetzliche Rente langfristig fast immer bei der reinen Rendite, kostet dafür aber Sicherheit und Nerven. Für viele Selbstständige ist eine Mischung das Vernünftigste, ein Teil verlässlich abgesichert, ein Teil renditestark angelegt. Genau deshalb ist die geplante Wahlfreiheit so wertvoll: Sie lässt dir die Entscheidung, statt sie dir abzunehmen. Das hier ist keine Anlageberatung, sondern eine Rechnung zum Selberweiterdenken.
Der größere Zusammenhang: die Sozialreform
Die Rentenpflicht ist kein Einzelfall, sondern Teil eines größeren Umbaus des Sozialstaats. Parallel laufen weitere Vorhaben, die Beitragszahler treffen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind über ein Stabilisierungsgesetz Einsparungen in Milliardenhöhe geplant, unter anderem über höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen. Eine Rentenkommission hat zudem dutzende Reformvorschläge vorgelegt, über die noch entschieden wird.
Für Selbstständige heißt das: Die Belastung durch Sozialabgaben dürfte tendenziell eher steigen als sinken. Das ist ein realer Faktor in der Kalkulation. Wer heute über den Schritt in die Selbstständigkeit nachdenkt, sollte diese Kosten von Anfang an einplanen und nicht erst, wenn der erste Beitragsbescheid kommt.
Also: Lohnt sich Selbstständigkeit noch?
Die ehrliche Antwort lautet: ja, aber mit klarem Blick auf die Zahlen. Die Rentenpflicht ändert weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen, und hier ist der Grund.
Warum die Pflicht kein Argument gegen Selbstständigkeit ist
Vorsorgen muss ohnehin jeder. Wer selbstständig ist und bisher nichts fürs Alter zurücklegt, spart nicht, sondern verschiebt ein Problem in die Zukunft. Die Pflicht macht aus einem unsichtbaren Risiko eine sichtbare Ausgabe. Das tut im Monat weh, verhindert aber den teuersten Fehler der Selbstständigkeit: im Alter ohne Absicherung dazustehen. Geld, das du in die Rente steckst, ist nicht weg, sondern angelegt.
Was für die Selbstständigkeit spricht, bleibt bestehen
- Verdienstpotenzial nach oben offen. Anders als beim Festgehalt bestimmst du Preise, Auslastung und Spezialisierung selbst. Wer eine gefragte Nische besetzt, verdient oft deutlich mehr als im Angestelltenverhältnis, genug, um die Vorsorge locker zu tragen.
- Steuerliche Gestaltung. Beiträge zur Basisvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar. Ein Teil der Mehrbelastung kommt über die Steuer zurück. Betriebsausgaben senken den Gewinn und damit die Abgabenlast zusätzlich.
- Freiheit und Kontrolle. Selbst entscheiden, mit wem, woran und wann du arbeitest, ist für viele der eigentliche Grund. Dieser Wert verschwindet nicht durch einen Pflichtbeitrag.
- Der Einstieg bleibt günstig. Eine Dienstleistung startest du fast ohne Kapital. Wie das ohne Ersparnisse geht, zeigt der Leitfaden von der Idee zum ersten Kunden.
Wann es eng wird
Ehrlich bleibt aber auch: Für Selbstständige am unteren Einkommensrand wird es enger. Wer mit kleinen Gewinnen kämpft, für den ist ein Pflichtbeitrag von mehreren hundert Euro spürbar. Genau deshalb sind die einkommensgerechte Variante und die Gründerentlastung wichtig. Wer dauerhaft kaum über die Runden kommt, sollte ohnehin grundsätzlich rechnen, ob das Geschäftsmodell trägt, mit oder ohne Rentenpflicht.
Was du jetzt konkret tun solltest
Egal ob du schon selbstständig bist oder den Schritt planst, ein paar Dinge sind jetzt sinnvoll:
- Ruhe bewahren. Nichts ist beschlossen, das du sofort umsetzen müsstest, und Bestandsfälle sollen verschont bleiben. Panikentscheidungen sind der falsche Reflex.
- Vorsorge ehrlich prüfen. Sorgst du heute schon fürs Alter vor? Wenn nicht, ist das die eigentliche Baustelle, unabhängig von jedem Gesetz. Ein Gespräch mit einer unabhängigen Beratung lohnt sich.
- Abgaben von Anfang an einplanen. Kalkuliere Rente, Kranken- und Pflegeversicherung fest in deinen Stundensatz ein. Wie du sauber rechnest, steht im Ratgeber Steuern für Selbstständige im ersten Jahr.
- Liquidität im Blick behalten. Wer Beiträge und Steuern zur Seite legt, statt sie auszugeben, gerät nicht in die Falle, wenn der Bescheid kommt. Ein einfaches Drei-Konten-Modell hilft.
- Nebenberuflich testen. Wer unsicher ist, startet erst neben dem Job. Wie das geht, erklärt der Beitrag nebenberuflich selbstständig machen.
Und ganz praktisch: Je sauberer dein Geschäft läuft, desto leichter trägst du die Abgaben. Dazu gehört, dass kein Euro Umsatz verloren geht und jede Rechnung pünktlich und korrekt rausgeht.
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FAQ: Rentenpflicht und Selbstständigkeit
Müssen alle Selbstständigen bald in die gesetzliche Rente einzahlen?
Nein. Nach aktuellem Stand soll die Pflicht nur für neue Selbstständige gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes gründen. Wer heute bereits selbstständig ist, soll Bestandsschutz genießen und verschont bleiben. Außerdem ist eine Wahlfreiheit geplant: Statt der gesetzlichen Rente kannst du auch eine andere, vergleichbar sichere Vorsorge nutzen.
Wie viel müssten betroffene Selbstständige zahlen?
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 Prozent des Einkommens. Beim einkommensgerechten Beitrag sind das bei 3.000 Euro Gewinn rund 558 Euro im Monat. Alternativ gibt es den pauschalen Regelbeitrag von 735,63 Euro monatlich. Für Gründer gilt im Gründungsjahr und drei weiteren Jahren der halbe Regelbeitrag von 367,82 Euro. Anders als Angestellte tragen Selbstständige den vollen Beitrag allein, ohne Arbeitgeberanteil.
Ab wann soll die Rentenpflicht gelten?
Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag 2025 verankert, und die zuständigen Berichterstatter haben das Ziel ausgegeben, das Gesetzgebungsverfahren bis zum Sommer abzuschließen. Bis ein konkretes Inkrafttreten feststeht, ist nichts entschieden, das du sofort umsetzen müsstest.
Kann ich der gesetzlichen Rente entgehen?
Geplant ist ein Opt-out. Du kannst statt der gesetzlichen Rentenversicherung eine andere Altersvorsorge wählen, solange sie einen vergleichbaren Schutz bietet, also etwa pfändungs- und insolvenzsicher ist und auf eine lebenslange Rente abzielt. Ganz ohne Vorsorge geht es künftig aber voraussichtlich nicht mehr. Die Pflicht betrifft das Ob, nicht zwingend das Wie.
Lohnt sich Selbstständigkeit trotz steigender Abgaben noch?
Für die meisten ja. Vorsorgen muss ohnehin jeder, die Pflicht macht aus einem verdrängten Risiko nur eine sichtbare Ausgabe. Verdienstpotenzial, steuerliche Gestaltung und die Freiheit, selbst zu entscheiden, bleiben starke Argumente. Entscheidend ist, die Abgaben von Beginn an in den Stundensatz einzurechnen. Eng wird es vor allem bei dauerhaft sehr kleinen Gewinnen, dort lohnt ein ehrlicher Blick aufs Geschäftsmodell unabhängig von der Rentenfrage.
Wäre es nicht besser, den Beitrag selbst in einen ETF zu investieren?
Rein bei der Rendite ja. Wer 558 Euro im Monat über 30 Jahre in einen breiten S&P-500-ETF wie den Vanguard 500 steckt, käme bei durchschnittlich 7 Prozent auf rund 681.000 Euro. Bei 4 Prozent Entnahme sind das etwa 2.270 Euro im Monat, und das Kapital bleibt erhalten. Die gesetzliche Rente läge für denselben Beitrag bei rund 855 Euro. Dafür trägst du beim ETF das Kursrisiko allein, zahlst Steuern auf die Gewinne und hast keinen Schutz bei Erwerbsminderung oder für Hinterbliebene. Die gesetzliche Rente ist dafür lebenslang sicher. Für viele ist eine Mischung sinnvoll. Das ist keine Anlageberatung.
Was ist mit Selbstständigen, die schon in einem Versorgungswerk sind?
Wer bereits in einem obligatorischen Alterssicherungssystem pflichtversichert ist, etwa über ein berufsständisches Versorgungswerk, die Künstlersozialkasse oder als pflichtversicherter Handwerker, ist von der neuen Pflicht nicht zusätzlich betroffen. Die Regelung zielt auf Selbstständige, die bislang in keinem solchen System abgesichert sind.
Fazit
Die geplante Rentenpflicht ist ein echter Kostenfaktor, aber kein Grund, die Selbstständigkeit abzuschreiben. Sie trifft nach jetzigem Stand nur neue Selbstständige, lässt die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Vorsorge und zwingt am Ende zu etwas, das ohnehin jeder tun sollte: fürs Alter vorsorgen. Wer die 18,6 Prozent von Anfang an einkalkuliert, für den ändert sich an der grundsätzlichen Rechnung wenig.
Selbstständigkeit lohnt sich weiter, wenn das Geschäftsmodell trägt und du sauber kalkulierst. Die Abgaben steigen, also wird jeder Euro Umsatz und jede Stunde Zeit wertvoller. Schreib deine Rechnungen von Anfang an korrekt, pünktlich und E-Rechnungs-fähig. Mit SimplyBills startest du kostenlos, ohne Kreditkarte, und hast den Papierkram in Minuten statt Stunden erledigt.