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Ratgeber17. August 202611 Min. LesezeitDavid Kogan

Welche Steuern Freiberufler zahlen (und welche nicht)

Welche Steuern Freiberufler wirklich betreffen: Einkommensteuer ja, Gewerbesteuer nein, Umsatzsteuer nur unter Umständen. Überblick mit Beispielrechnung, Fristen und EÜR.

Als ich angefangen habe, wirkten Steuern als Freiberufler wie ein einziger großer Berg. Sind sie nicht. Dich treffen nur wenige Steuerarten, und ein paar davon entfallen für Freiberufler komplett. Wer das einmal sortiert hat, sieht in zehn Minuten, was ans Finanzamt geht und was nicht.

Hier ist der Überblick zu Freiberufler-Steuern. Ich zeige dir, welche Steuern dich nach § 18 EStG wirklich betreffen, welche du dir sparst, wie die Gewinnermittlung läuft und welche Fristen zählen. Für die Details verlinke ich jeweils auf eigene Beiträge. Hier die Landkarte, dort die Tiefe.

Freiberufler sortiert am Schreibtisch Belege und prüft seine Steuern für das Finanzamt

Bin ich überhaupt Freiberufler?

Das ist die erste Frage, denn von der Antwort hängen alle Steuern ab. Freiberufler bist du, wenn du einen der Katalogberufe oder einen ähnlichen Beruf nach § 18 EStG ausübst: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Übersetzer, Dozenten, beratende Betriebswirte, Programmierer mit ingenieurmäßiger Arbeit, Künstler und ein paar mehr.

Der Unterschied zum Gewerbe ist kein Seminarstoff. Er kostet bares Geld. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, müssen kein Gewerbe anmelden und sind nicht zwangsweise Mitglied in der IHK. Ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, entscheidet am Ende das Finanzamt anhand deiner Tätigkeit. Wo die Grenze genau verläuft, steht im Beitrag Freiberufler oder Gewerbe: der Unterschied.

Welche Steuern betreffen Freiberufler?

Drei Steuerarten merken. Nicht jede trifft dich:

  • Einkommensteuer: ja, immer. Auf deinen Gewinn.
  • Umsatzsteuer: vielleicht. Hängt davon ab, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
  • Gewerbesteuer: nein. Für reine Freiberufler fällt sie weg.

Lohnsteuer kommt nur ins Spiel, wenn du selbst Angestellte beschäftigst. Dann führst du deren Lohnsteuer ans Finanzamt ab. Für die meisten Solo-Freiberufler ist das kein Thema. Die drei relevanten Steuern der Reihe nach:

Übersicht der Steuerarten für Freiberufler mit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und entfallender Gewerbesteuer

Einkommensteuer: die zahlst du immer

Die Einkommensteuer ist die zentrale Steuer für jeden Freiberufler. Versteuert wird nicht dein Umsatz, sondern dein Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Sie ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag von rund 12.348 Euro (Stand 2026) zahlst du gar nichts. Darüber beginnt der Steuersatz bei 14 Prozent und steigt bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der ab rund 68.500 Euro zu versteuerndem Einkommen greift. Den Solidaritätszuschlag zahlen die allermeisten nicht mehr.

Als Angestellter wird dir die Lohnsteuer jeden Monat automatisch vom Gehalt abgezogen. Als Freiberufler passiert das nicht. Du bekommst dein Geld brutto und musst die Steuer selbst zurücklegen und abführen. Das ist der häufigste Stolperstein im ersten Jahr. Wer das verschläft, steht ein Jahr später vor einer Nachzahlung, die er nicht eingeplant hat. Berechnung, Steuersätze und Tricks beim Sparen stehen im Beitrag Einkommensteuer für Freiberufler.

Umsatzsteuer: nur unter Umständen

Ob du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist, hängt von der Kleinunternehmerregelung ab. Der Regelsatz liegt bei 19 Prozent, der ermäßigte bei 7 Prozent. Liegt dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, kannst du nach § 19 UStG als Kleinunternehmer auftreten. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus, sparst dir die Umsatzsteuervoranmeldung und hast deutlich weniger Aufwand. Seit 2025 ist das eine echte Steuerbefreiung.

Verzichtest du auf die Regelung oder überschreitest du die Grenzen, wird es ernster: Du schlägst auf jede Rechnung Umsatzsteuer auf, meldest sie regelmäßig über ELSTER an und führst sie ans Finanzamt ab. Im Gegenzug kannst du dir die Umsatzsteuer aus deinen eigenen Einkäufen als Vorsteuer zurückholen. Ob sich der Verzicht lohnt, ist eine Rechnung, keine Glaubensfrage. Den Mechanismus erkläre ich im Beitrag Umsatzsteuer für Freiberufler und für Einsteiger im Ratgeber Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: lohnt sie sich?.

Gewerbesteuer: für Freiberufler kein Thema

Diese Stelle unterschätzen viele. Echte Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende führen ab einem Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer an ihre Gemeinde ab, du nicht. Du sparst dir die Steuer komplett und musst auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben.

"Der Freiberufler-Status spart dir die Gewerbesteuer, die Gewerbeanmeldung und die IHK-Beiträge. Genau deshalb lohnt es sich, von Anfang an sauber abzugrenzen, was du eigentlich machst."

Achtung bei Mischtätigkeiten: Verkaufst du neben deiner freiberuflichen Leistung auch Produkte oder erbringst gewerbliche Leistungen, kann das Finanzamt einen Teil als Gewerbe einstufen. Im schlimmsten Fall färbt eine kleine gewerbliche Tätigkeit auf den ganzen Betrieb ab. Wer beides macht, sollte das früh sauber trennen.

Gewinnermittlung: EÜR statt Bilanz

Als Freiberufler hast du es bei der Buchhaltung leicht. Du brauchst keine doppelte Buchführung und keine Bilanz. Du ermittelst deinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Prinzip:

  • Betriebseinnahmen: alles, was bei dir reinkommt, also deine bezahlten Rechnungen.
  • Betriebsausgaben: alles, was du beruflich ausgibst, etwa Software, Büro, Fortbildung, Fahrtkosten, Arbeitsmittel.
  • Gewinn: Einnahmen minus Ausgaben. Genau das versteuerst du.

Es zählt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Eine Rechnung wird in dem Jahr relevant, in dem das Geld tatsächlich fließt, nicht wenn du sie geschrieben hast. Die EÜR gibst du als eigene Anlage mit der Steuererklärung über ELSTER ab. Wie du sie ausfüllst und welche Ausgaben du absetzen kannst, steht in der Anleitung zur Steuererklärung für Freiberufler.

Vorauszahlungen: das Finanzamt will Geld im Voraus

Im zweiten Jahr erwischt es viele kalt: Sobald dein Gewinn eine gewisse Höhe erreicht, setzt das Finanzamt Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Du zahlst dann quartalsweise voraus, zu vier festen Terminen im Jahr:

  1. 10. März
  2. 10. Juni
  3. 10. September
  4. 10. Dezember

Diese Vorauszahlungen schätzt das Finanzamt anhand deines letzten bekannten Gewinns. Am Jahresende wird über die Steuererklärung abgerechnet: Hast du zu viel vorausgezahlt, bekommst du Geld zurück, hast du zu wenig gezahlt, kommt eine Nachzahlung. Läuft dein Geschäft schlechter, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragen. Plane diese vier Termine fest ein, sonst reißen sie ein Loch in die Kasse.

Fristen: was wann fällig ist

Die wichtigsten Termine:

  • Einkommensteuererklärung: regulär bis 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist deutlich.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: falls du umsatzsteuerpflichtig bist, monatlich oder vierteljährlich über ELSTER, jeweils bis zum 10. nach Ablauf des Zeitraums.
  • Vorauszahlungen Einkommensteuer: 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Für deine Steuererklärung brauchst du in der Regel die Anlage S (selbstständige Einkünfte), die Anlage EÜR (deine Gewinnermittlung), die Anlage Vorsorgeaufwand (Versicherungen) und gegebenenfalls die Umsatzsteuererklärung. Alles läuft über ELSTER. Welche Freibeträge deine Steuerlast senken, erkläre ich im Beitrag Freibeträge für Freiberufler.

Eine Beispielrechnung zum Einordnen

Nehmen wir einen Freiberufler, Kleinunternehmer, mit einem soliden ersten richtigen Jahr (vereinfacht, Stand 2026, ohne Sonderausgaben und Vorsorge):


Betriebseinnahmen (bezahlte Rechnungen):    48.000 €
- Betriebsausgaben (Software, Buero, etc.):  8.000 €
= Gewinn (zu versteuern):                   40.000 €

- Grundfreibetrag (steuerfrei):             12.348 €
= zu versteuerndes Einkommen:               27.652 €

Einkommensteuer (progressiv, grob):      ca. 4.500 €
Gewerbesteuer (als Freiberufler):                0 €
Umsatzsteuer (Kleinunternehmer):                 0 €

Effektive Steuerlast auf den Gewinn:        ca. 11 %

Die Zahlen sind ein Beispiel und keine verbindliche Berechnung. Dein echter Wert hängt von Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben und deiner Familiensituation ab. Das Muster bleibt: Auf einen Gewinn von 40.000 Euro zahlt dieser Freiberufler nur Einkommensteuer, weil Gewerbesteuer und Umsatzsteuer wegfallen. Beim Gewerbetreibenden mit demselben Gewinn käme noch Gewerbesteuer obendrauf.

Was du dem Finanzamt meldest

Bevor du überhaupt steuerpflichtig wirst, meldest du dem Finanzamt deine Tätigkeit über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den füllst du gleich zu Beginn deiner Selbstständigkeit über ELSTER aus, und das Finanzamt vergibt dir daraufhin deine Steuernummer. Dort entscheidest du auch direkt, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Wie der Fragebogen Feld für Feld funktioniert, zeige ich im Beitrag Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER ausfüllen.

Danach läuft die Kommunikation mit dem Finanzamt über die jährliche Steuererklärung und, falls umsatzsteuerpflichtig, über die laufenden Voranmeldungen. Wenn du dein erstes Jahr planst, hilft der kompakte Überblick im Ratgeber Steuern für Selbstständige im ersten Jahr.

Saubere Steuer beginnt mit sauberen Rechnungen

Deine EÜR ist nur so gut wie deine Belege. Wenn deine Rechnungen lückenhaft nummeriert sind, Pflichtangaben fehlen oder du sie quer über Word, Excel und E-Mail-Anhänge verstreust, wird die Steuererklärung jedes Frühjahr zur Sucherei. Und das Finanzamt verlangt im Zweifel lückenlos fortlaufende Rechnungsnummern.

SimplyBills ist das einfachste E-Rechnungstool für Solo-Selbstständige. Du legst Profil und Kunden einmal an, schreibst deine Rechnungen mit automatisch durchlaufender Nummer und versendest sie als PDF, XRechnung oder ZUGFeRD. Der Hinweis nach § 19 UStG ist für Kleinunternehmer hinterlegt, Pflichtfelder werden geprüft. Du startest kostenlos mit bis zu 3 Rechnungen pro Monat, ganz ohne Kreditkarte. Brauchst du mehr, kostet Pro 9 Euro im Monat (mit Mahnwesen und GoBD-Archiv), Max 29 Euro (zusätzlich mit DATEV-Export für den Steuerberater, KI-Scan und wiederkehrenden Rechnungen). Wie eine korrekte Rechnung im Detail aussieht, steht in der Anleitung: Rechnung schreiben als Freiberufler.

FAQ: Steuern für Freiberufler

Welche Steuern zahlt ein Freiberufler?

In erster Linie Einkommensteuer auf den Gewinn. Umsatzsteuer fällt nur an, wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt oder deren Grenzen überschreitest. Gewerbesteuer zahlen reine Freiberufler nach § 18 EStG gar nicht. Lohnsteuer wird nur relevant, wenn du selbst Mitarbeiter beschäftigst und deren Lohnsteuer abführst.

Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?

Nein. Wer eine echte freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG ausübt, ist von der Gewerbesteuer befreit, muss kein Gewerbe anmelden und ist nicht IHK-pflichtig. Das gilt aber nur, solange du keine gewerblichen Leistungen mischst. Verkaufst du nebenbei Produkte oder erbringst gewerbliche Leistungen, kann das Finanzamt einen Teil als Gewerbe einstufen.

Wie ermittelt ein Freiberufler seinen Gewinn?

Über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Du ziehst von deinen Betriebseinnahmen deine Betriebsausgaben ab, der Rest ist dein steuerpflichtiger Gewinn. Eine Bilanz oder doppelte Buchführung brauchst du als Freiberufler nicht, unabhängig von der Höhe deines Umsatzes. Die EÜR gibst du als Anlage zur Steuererklärung über ELSTER ab.

Wann muss ein Freiberufler Umsatzsteuer ausweisen?

Sobald du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Liegt dein Vorjahresumsatz über 25.000 Euro oder steigt dein laufender Umsatz über 100.000 Euro, wirst du umsatzsteuerpflichtig und schlägst 19 Prozent (oder ermäßigt 7 Prozent) auf deine Rechnungen. Du kannst auch freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, etwa um Vorsteuer geltend zu machen.

Was sind die Steuervorauszahlungen für Freiberufler?

Wenn dein Gewinn eine gewisse Höhe erreicht, setzt das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest, fällig jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe schätzt das Finanzamt anhand deines letzten Gewinns. Am Jahresende rechnet die Steuererklärung alles ab, sodass es zu Erstattung oder Nachzahlung kommt.

Bis wann muss ein Freiberufler die Steuererklärung abgeben?

Die Einkommensteuererklärung ist regulär bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig. Lässt du sie von einem Steuerberater erstellen, verlängert sich die Frist deutlich. Du brauchst dafür meist die Anlage S, die Anlage EÜR, die Anlage Vorsorgeaufwand und gegebenenfalls die Umsatzsteuererklärung, alles über ELSTER.

Fazit

Steuern als Freiberufler sind überschaubarer, als ihr Ruf vermuten lässt. Es bleibt vor allem eine Steuer: die Einkommensteuer auf deinen Gewinn. Die Umsatzsteuer betrifft dich nur, wenn du über der Kleinunternehmergrenze liegst, und die Gewerbesteuer entfällt für echte Freiberufler ganz. Wer seine Einnahmen und Ausgaben sauber in der EÜR führt, die vier Vorauszahlungstermine kennt und seine Erklärung pünktlich über ELSTER abgibt, hat das Thema im Griff.

Die Grundlage dafür sind ordentliche Rechnungen mit lückenloser Nummerierung. Wenn du heute den ersten Schritt machst, mach ihn klein: leg dein Profil an und schreib die nächste Rechnung gleich richtig. Mit SimplyBills startest du kostenlos, ohne Kreditkarte, und legst damit das Fundament für eine entspannte EÜR.

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