Eine Frage, die mir immer wieder begegnet: "Wie viel darf ich als Freiberufler verdienen, ohne Steuern zu zahlen?" Dahinter steckt fast immer die Suche nach dem einen großen Freibetrag, der alles regelt. Den einen Freibetrag gibt es nicht. Es gibt mehrere Stellschrauben, die zusammen einen erstaunlich großen Teil deines Einkommens steuerfrei halten können. Die wichtigste davon ist der Grundfreibetrag.
Was beim Freiberufler Steuerfreibetrag wirklich gemeint ist, wie hoch der Grundfreibetrag 2026 liegt, warum Betriebsausgaben kein Freibetrag sind, welche Pauschalen du nutzen kannst und ab welchem Gewinn überhaupt Einkommensteuer anfällt. Mit echten Zahlen und ohne Steuerberater-Latein.

Was "steuerfrei" beim Freiberufler wirklich bedeutet
Bevor wir über Beträge reden, ein Punkt, der für Klarheit sorgt: "Steuerfrei" heißt nicht, dass du nichts mit dem Finanzamt zu tun hast. Es heißt, dass auf einen bestimmten Teil deines Einkommens keine Einkommensteuer erhoben wird. Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, bleibt davon unberührt. Als Selbstständiger oder Freiberufler musst du in aller Regel jedes Jahr eine Erklärung machen, selbst wenn am Ende null Euro Steuer herauskommt.
Wichtig ist auch die Reihenfolge. Steuerfrei bleibt nicht dein Umsatz, sondern dein zu versteuerndes Einkommen. Das ist das, was nach Abzug der Betriebsausgaben und weiterer absetzbarer Posten übrig bleibt. Erst auf diese Größe wird der Grundfreibetrag angewendet. Wer das durcheinanderwirft, verschätzt sich schnell um mehrere tausend Euro.
Der Grundfreibetrag: der wichtigste Freibetrag für Freiberufler
Der Grundfreibetrag ist das, was die meisten meinen, wenn sie vom Steuerfreibetrag sprechen. Er sichert das Existenzminimum und gilt für alle Steuerpflichtigen, ob angestellt, gewerblich oder freiberuflich. Bis zu dieser Höhe deines zu versteuernden Einkommens fällt keine Einkommensteuer an.
Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei rund 12.348 Euro für Ledige (2025 waren es 12.096 Euro). Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag entsprechend. Verdienst du als Freiberufler also einen Gewinn unterhalb dieser Grenze, zahlst du keine Einkommensteuer auf dieses Einkommen. Liegst du darüber, wird nur der übersteigende Teil besteuert, und der Einstiegssteuersatz beginnt niedrig und steigt mit dem Einkommen an.
"Der Grundfreibetrag ist kein Bonus, den man beantragt. Er ist automatisch in den Steuertarif eingebaut. Du musst ihn weder ankreuzen noch ausrechnen, das Finanzamt zieht ihn ohnehin ab."
Eine Sache, die oft übersehen wird: Wer freiberuflich tätig ist und nebenbei noch eine Anstellung hat, bekommt den Grundfreibetrag nur einmal. Er gilt für dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen, nicht pro Einkunftsart. Wie die einzelnen Einkunftsarten zusammenspielen, erkläre ich ausführlicher im Überblick zur Einkommensteuer für Freiberufler.
Betriebsausgaben sind kein Freibetrag
Hier sitzt der häufigste Denkfehler. Viele zählen ihre Software, ihren Laptop oder das Arbeitszimmer zu den "Freibeträgen". Das ist nicht ganz falsch gedacht, aber technisch etwas anderes. Der Unterschied sitzt in der Reihenfolge, nicht im Wörterbuch.
Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn. Sie werden von deinen Einnahmen abgezogen, bevor überhaupt feststeht, wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist. Ein Freibetrag dagegen, wie der Grundfreibetrag, wirkt erst auf dieses Ergebnis. Beide senken am Ende deine Steuerlast, greifen aber an verschiedenen Stellen.
- Betriebsausgabe: 1.000 Euro für ein neues Notebook reduzieren deinen Gewinn um 1.000 Euro. Die Ersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.
- Freibetrag: Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass bis rund 12.348 Euro Einkommen gar keine Steuer entsteht, ganz unabhängig von einzelnen Ausgaben.
Praktisch heißt das: Beides nutzen. Je sauberer du deine Betriebsausgaben dokumentierst, desto niedriger dein Gewinn, und desto leichter bleibst du im Bereich des Grundfreibetrags oder rutschst in einen günstigeren Steuersatz. Welche Ausgaben du absetzen kannst, ist Thema im Beitrag zu den Steuern für Freiberufler im Überblick.
Pauschalen, die echten steuerfreien Spielraum schaffen
Neben dem Grundfreibetrag gibt es echte Freibeträge und Pauschalen, die für viele Freiberufler relevant sind. Sie wirken unterschiedlich, einige sind komplett steuerfrei, andere ersetzen den Einzelnachweis von Ausgaben.
Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Dozent, Betreuer oder Pfleger im gemeinnützigen oder öffentlichen Bereich tätig ist, kann bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei vereinnahmen. Klassiker sind der Trainer im Sportverein, die Dozentin an der Volkshochschule oder die Betreuung in einer gemeinnützigen Einrichtung. Diese 3.000 Euro sind echte steuerfreie Einnahmen, sie erhöhen dein zu versteuerndes Einkommen nicht.
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)
Für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen, gibt es die Ehrenamtspauschale von 840 Euro pro Jahr. Das betrifft zum Beispiel den Vereinskassierer oder den Platzwart. Beide Pauschalen lassen sich grundsätzlich für verschiedene Tätigkeiten kombinieren, aber nicht doppelt für dieselbe Tätigkeit.
Sparerpauschbetrag
Hat nichts direkt mit deiner freiberuflichen Tätigkeit zu tun, ist aber für die Gesamtrechnung wichtig: Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden bleiben bis 1.000 Euro im Jahr steuerfrei (Ledige), bei Zusammenveranlagung bis 2.000 Euro. Wer Rücklagen anlegt, sollte diesen Freibetrag über einen Freistellungsauftrag bei der Bank nutzen.
Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte Tätigkeiten
Für einige freiberufliche Tätigkeiten erlaubt die Finanzverwaltung eine Pauschale statt des Einzelnachweises der Ausgaben. Das ist keine zusätzliche Steuerbefreiung, sondern eine Vereinfachung: Du ziehst einen festen Prozentsatz deiner Einnahmen als Betriebsausgaben ab, ohne jeden Beleg zu sammeln.
- Hauptberuflich schriftstellerisch oder journalistisch: 30 Prozent der Einnahmen, höchstens 3.600 Euro im Jahr.
- Nebenberuflich wissenschaftlich, künstlerisch oder schriftstellerisch sowie Lehr- und Prüfungstätigkeit: 25 Prozent der Einnahmen, höchstens 900 Euro im Jahr.
Du darfst frei wählen: Sind deine tatsächlichen Ausgaben höher als die Pauschale, rechnest du einzeln ab. Sind sie niedriger oder hast du wenig Belege, nimmst du die Pauschale. Eine kleine Rechnung mit dem Steuerprogramm zeigt schnell, was sich für dich lohnt.

Die Kleinunternehmergrenze ist kein Einkommensteuer-Freibetrag
Ein weiterer Klassiker der Verwechslung. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird oft als Freibetrag verstanden, ist aber etwas völlig anderes. Sie betrifft die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer.
Liegt dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, darfst du als Kleinunternehmer auftreten und musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Das vereinfacht die Buchhaltung enorm, weil die Umsatzsteuervoranmeldung wegfällt. Auf deinen Gewinn und die Einkommensteuer hat das aber keinen Einfluss: Auch als Kleinunternehmer versteuerst du deinen Gewinn ganz normal über die Einkommensteuer, abzüglich des Grundfreibetrags. Die Details, wann sich das lohnt, stehen im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und im Überblick zur Umsatzsteuer für Freiberufler.
Ab welchem Gewinn fällt Einkommensteuer an?
Jetzt zur eigentlichen Frage. Einkommensteuer wird fällig, sobald dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Das ist nicht dein Umsatz und auch nicht dein Gewinn vor Abzügen, sondern das, was nach Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben übrig bleibt.
Ein vereinfachtes Beispiel macht das greifbar. Nehmen wir eine freiberufliche Texterin mit ordentlichen Einnahmen und überschaubaren Ausgaben:
Freibeträge und Pauschalen 2026 (Ledige)
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Grundfreibetrag (Einkommensteuer) rund 12.348 EUR
Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26) 3.000 EUR
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a) 840 EUR
Sparerpauschbetrag (Kapitalerträge) 1.000 EUR
Beispiel: ab wann Einkommensteuer faellig wird
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Einnahmen (Honorare) 28.000 EUR
- Betriebsausgaben (Software, Buero, etc.) 5.000 EUR
- abziehbare Vorsorge / Sonderausgaben 4.000 EUR
= zu versteuerndes Einkommen 19.000 EUR
Davon steuerfrei (Grundfreibetrag) 12.348 EUR
Zu versteuern (uebersteigender Teil) 6.652 EUR
-> Einkommensteuer faellt nur auf 6.652 EUR an
Die Zahlen sind ein Beispiel, kein Versprechen. Aber sie zeigen das Muster: Wer 28.000 Euro einnimmt, versteuert am Ende deutlich weniger, weil Ausgaben und Vorsorge den Gewinn drücken und der Grundfreibetrag noch einmal einen großen Teil steuerfrei stellt. Genau deshalb lohnt es sich, alles sauber zu erfassen.
Saubere Belege machen deine Freibeträge erst wirksam
Freibeträge und Pauschalen nützen wenig, wenn du am Jahresende nicht weißt, was du eingenommen und ausgegeben hast. Wer seine Einnahmen und Ausgaben laufend dokumentiert, schöpft die Spielräume leichter aus, gerät seltener in eine Schätzung durch das Finanzamt und füllt die Steuererklärung in einem Bruchteil der Zeit aus.
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FAQ: Steuerfreibetrag für Freiberufler
Wie viel darf ich als Freiberufler steuerfrei verdienen?
Maßgeblich ist der Grundfreibetrag. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rund 12.348 Euro im Jahr (Stand 2026, Ledige) fällt keine Einkommensteuer an. Wichtig ist die Reihenfolge: Steuerfrei bleibt nicht dein Umsatz, sondern dein Gewinn nach Abzug von Betriebsausgaben und weiteren absetzbaren Posten. Liegst du darüber, wird nur der übersteigende Teil besteuert.
Sind Betriebsausgaben dasselbe wie ein Freibetrag?
Nein. Betriebsausgaben wie Software, Arbeitsmittel oder Büro mindern deinen Gewinn, bevor das zu versteuernde Einkommen feststeht. Ein Freibetrag wie der Grundfreibetrag wirkt erst auf dieses Ergebnis. Beide senken deine Steuerlast, greifen aber an unterschiedlichen Stellen. Am sinnvollsten ist es, beides zu nutzen: Ausgaben sauber absetzen und den Grundfreibetrag wirken lassen.
Was ist die Übungsleiterpauschale und wer bekommt sie?
Die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG erlaubt bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfreie Einnahmen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Dozent, Betreuer oder Pfleger im gemeinnützigen oder öffentlichen Bereich. Typische Fälle sind der Vereinstrainer oder die Dozentin an der Volkshochschule. Diese Einnahmen erhöhen dein zu versteuerndes Einkommen nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale?
Die Übungsleiterpauschale (3.000 Euro) gilt für anleitende, ausbildende oder pflegende Tätigkeiten. Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG (840 Euro) gilt für sonstige nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich, etwa als Vereinskassierer oder Platzwart. Beide lassen sich grundsätzlich für verschiedene Tätigkeiten kombinieren, aber nicht doppelt für ein und dieselbe Tätigkeit.
Ist die Kleinunternehmergrenze ein Steuerfreibetrag?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft nur die Umsatzsteuer. Liegt dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Auf die Einkommensteuer hat das keinen Einfluss: Deinen Gewinn versteuerst du auch als Kleinunternehmer ganz normal, abzüglich des Grundfreibetrags.
Muss ich trotz Grundfreibetrag eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Als Freiberufler bist du in aller Regel verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung abzugeben, auch wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und am Ende keine Steuer anfällt. "Steuerfrei" heißt, dass keine Steuer erhoben wird, nicht, dass die Erklärungspflicht entfällt. Wie das abläuft, steht im Beitrag zur Steuererklärung für Freiberufler.
Fazit
Den einen großen Freibetrag, der dein gesamtes Einkommen steuerfrei stellt, gibt es nicht. Aber das Zusammenspiel funktioniert gut: Der Grundfreibetrag von rund 12.348 Euro stellt das Existenzminimum steuerfrei, Betriebsausgaben drücken den Gewinn schon vorher, und Pauschalen wie die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale schaffen zusätzlichen steuerfreien Spielraum. Wichtig bleibt, die Begriffe nicht zu verwechseln: Steuerfrei wird das zu versteuernde Einkommen, nicht der Umsatz, und die Steuererklärung musst du trotzdem machen.
Wenn du dein erstes Jahr planst oder gerade mittendrin steckst, hilft ein Blick in den Leitfaden Steuern für Selbstständige im ersten Jahr. Und damit du am Jahresende nicht im Belegchaos sitzt: Schreib deine Rechnungen von Anfang an sauber und behalte deine Einnahmen im Blick. Mit SimplyBills startest du kostenlos, ohne Kreditkarte, und am Jahresende hast du alle Zahlen parat, die du für die Steuererklärung brauchst.