Der Brief vom Finanzamt liegt da, oder du weißt, dass du dich selbst melden musst: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In ELSTER, nicht auf Papier. An dem Formular hängt die Steuernummer. Ohne Steuernummer keine ordentliche Rechnung.
Unten der Weg durch das amtliche Formular, Abschnitt für Abschnitt, mit den Original-Bezeichnungen aus dem Fragebogen und Tabellen zu jedem Feld: was du einträgst und was dabei am häufigsten schiefgeht. Am Ende: was nach dem Absenden kommt, und wie die erste Rechnung aussieht.

Was der Fragebogen ist
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ist die steuerliche Anmeldung deiner Tätigkeit. Das Finanzamt will wissen, wer du bist, was du machst und was du im ersten Jahr ungefähr einnimmst. Daraus folgen Steuernummer und, je nach Angaben, Vorauszahlungen. Für Einzelunternehmen, egal ob Freiberufler, Kleingewerbe oder größeres Gewerbe, heißt die amtliche Formularvariante „Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)“.
Gewerbeanmeldung und dieser Fragebogen sind zwei Schritte. Beim Kleingewerbe geht die Meldung vom Amt oft ans Finanzamt, den Fragebogen füllst du trotzdem selbst aus. Freiberufler (Design, Entwicklung, Beratung, Journalismus und so weiter) haben oft keine Gewerbeanmeldung. Für sie ist der Fragebogen der Weg ins Finanzamt. Ob du am Ende als Freiberufler oder als Gewerbe geführt wirst, hängt nicht vom Formular ab, das ist bei beiden dasselbe, sondern davon, wie du deine Tätigkeit darin beschreibst.
Frist: ein Monat
Die Aufnahme der Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats beim Finanzamt an. Gewerbetreibende bekommen häufig Post mit der Aufforderung. Freiberufler werden oft nicht erinnert. Wer die Frist liegen lässt, riskiert Zwangsgelder. Im Extremfall schätzt das Amt Umsätze und Gewinn. Für diesen ursprünglichen Fragebogen schreibt § 138 Abs. 1b AO die elektronische Übermittlung vor, ein Antrag auf die Papierform per Post bleibt dort nur der Härtefall. Ändert sich später etwas an Tätigkeit, Anschrift oder Bankverbindung, meldest du das dem Finanzamt nach, in der Praxis ebenfalls über ELSTER.
Nur noch über ELSTER
Seit dem 1. Januar 2021 ist die Abgabe über ELSTER Pflicht. Papier gibt es nur noch in Härtefällen auf Antrag. Ohne ELSTER-Konto kommst du nicht ans Formular. Der Aktivierungscode kommt per Post, das dauert oft ein bis zwei Wochen. Deshalb das Konto früh beantragen, nicht erst wenn der Brief da ist.
In ELSTER: Formulare und Leistungen, Alle Formulare, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, dort die Variante Einzelunternehmen auswählen.
Welche Formulare Kleinunternehmer und Kleingewerbe in ELSTER brauchen
Für die Formularwahl spielt es keine Rolle, ob du am Ende Kleinunternehmer wirst oder nicht: Freiberufler, Kleingewerbe und jeder andere Einzelunternehmer wählen dieselbe Variante „Einzelunternehmen“. Ein eigenes „Kleinunternehmer-Formular“ gibt es nicht, die Entscheidung für oder gegen § 19 UStG triffst du innerhalb dieses einen Fragebogens, in Abschnitt 7.3. Nur wer eine GmbH, UG oder andere Kapitalgesellschaft gründet, bekommt in ELSTER eine eigene Variante des Fragebogens mit zusätzlichen Fragen zu Gesellschaftern und Stammkapital angezeigt, die in diesem Beitrag nicht behandelt wird.
Freiberufler oder Gewerbe: gleiches Formular, unterschiedliche Folgen
Freiberufler und Gewerbetreibende füllen exakt denselben Fragebogen aus. Der Unterschied entsteht in Abschnitt 1.4, „Art der Tätigkeit“: Wie konkret und in welchen Worten du deine Tätigkeit beschreibst, beeinflusst, ob dich das Finanzamt als Freiberufler nach § 18 EStG oder als Gewerbe einstuft. Bei klassischen Katalogberufen (Ärzte, Architekten, Steuerberater, viele kreative und beratende Tätigkeiten) ist die Einordnung meist eindeutig, bei IT, Design und ähnlichen Grenzfällen entscheidet oft die genaue Formulierung mit. Die vollständige Abgrenzung mit Grenzfällen steht im Beitrag Freiberufler oder Gewerbe: der Unterschied in Euro und Aufwand.
Praktisch heißt das: Gewerbetreibende haben meistens schon eine Gewerbeanmeldung hinter sich, bevor der Fragebogen kommt, Freiberufler starten direkt beim Finanzamt. Ob deine geplante Tätigkeit überhaupt ein Gewerbe ist und ob es dafür eine Umsatzgrenze gibt, klärt der Beitrag Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?.

Schritt für Schritt durch den Fragebogen
Die folgenden Tabellen orientieren sich an den Original-Abschnitten des amtlichen Formulars „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ für Einzelunternehmen. Sie gelten gleichermaßen für Einzelunternehmen, Freiberufler und Kleingewerbe, weil alle drei dasselbe Formular ausfüllen. Wo sich etwas unterscheidet, steht es direkt in der Zeile.
Abschnitt 1: Allgemeine Angaben
| Feld | Was du einträgst | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Persönliche Daten (1.1) | Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, die elfstellige steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) und dein Finanzamt. Verheiratete ergänzen die Daten des Partners (1.2), wenn eine gemeinsame Veranlagung infrage kommt. | IdNr. mit der Steuernummer verwechselt. Die IdNr. hast du schon, zum Beispiel auf dem letzten Einkommensteuerbescheid, die Steuernummer für dein Unternehmen kommt erst nach diesem Formular. |
| Kommunikationsverbindungen (1.3) | Telefon und E-Mail-Adresse. | E-Mail für unverschlüsselten Versand angegeben, ohne die dafür nötige gesonderte Einwilligungserklärung deines Bundeslandes einzureichen. Ohne sie kommt der Bescheid trotzdem per Post. |
| Art der Tätigkeit (1.4) | Genaue Bezeichnung deines Gewerbezweigs beziehungsweise deiner freiberuflichen Tätigkeit, konkret, aber nicht auf eine einzige Leistung festgenagelt. | Zu eng formuliert, etwa „Programmierer“ statt „Softwareentwicklung und IT-Beratung“. Dann braucht jede Erweiterung eine gesonderte Nachmeldung beim Finanzamt. |
| Bankverbindung und SEPA-Lastschriftmandat (1.5) | IBAN für Steuererstattungen, getrennt wählbar für Personensteuern (z. B. Einkommensteuer) und Betriebssteuern (z. B. Umsatzsteuer). Willst du am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, reichst du das ausgefüllte Mandat zusätzlich und gesondert ein. | Nur das Kreuz im Fragebogen gesetzt und das eigentliche SEPA-Mandat nicht gesondert übermittelt. Dann zieht das Amt nichts ein, und du zahlst weiter selbst per Überweisung. |
| Steuerliche Beratung (1.6, optional) | Name und Anschrift von Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, falls vorhanden. | Feld ausgefüllt in der Annahme, das reiche als Vollmacht. Die Vollmacht selbst reichst du gesondert oder über die Vollmachtsdatenbank ein. |
Abschnitt 2: Angaben zur Tätigkeit
| Feld | Was du einträgst | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Anschrift des Unternehmens (2.1) | Meist deine private Adresse. Nur bei abweichendem Ort der Geschäftsleitung trägst du eine zweite Adresse ein. | Privatanschrift und Betriebsanschrift ohne Grund doppelt ausgefüllt, obwohl beides identisch ist. |
| Beginn der Tätigkeit (2.2) | Der Tag, an dem du wirklich anfängst, inklusive Vorbereitungshandlungen wie erste Materialkäufe oder Kundenakquise, nicht der Tag, an dem du das Formular abschickst. | Erst das Datum der ersten Rechnung eingetragen statt den tatsächlichen, oft früheren Start der Vorbereitungen. |
| Betriebsstätte(n) (2.3) | Meist die Wohnung. Eigenes Büro, Werkstatt oder Laden: diese Adresse. Bei mehr als zwei Betriebsstätten kommt ein gesondertes Einlageblatt dazu. | Mehrere lose Arbeitsorte (Kunde, Café, Zuhause) einzeln als Betriebsstätte eingetragen, obwohl nur der feste Sitz zählt. |
| Handelsregistereintragung (2.4) | Bei Freiberuflern und den meisten Kleingewerben: Nein. Nur eingetragene Kaufleute (e.K.) oder wer eine Eintragung beim Amtsgericht beantragt hat, kreuzt Ja beziehungsweise „beabsichtigt“ an. | „Ja“ angekreuzt, obwohl keine Handelsregisternummer existiert, weil das Kleingewerbe mit dem Gewerbeschein verwechselt wird. |
| Gründungsform (2.5) | Neugründung, Verlegung, Übernahme (Kauf, Pacht, Erbschaft, Schenkung) oder Verschmelzung. | Neugründung angekreuzt, obwohl tatsächlich ein bestehender Betrieb übernommen wurde. Bei Übernahme verlangt das Amt zusätzlich Vertragskopien. |
| Bisherige betriebliche Verhältnisse (2.6) | Ob du in den letzten fünf Jahren schon ein Gewerbe oder eine selbständige Tätigkeit ausgeübt hast oder mit mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt warst. | Eine kurze frühere Nebentätigkeit vergessen, dadurch passen die Angaben nicht zu bereits vorhandenen Finanzamt-Akten. |
Abschnitt 3 und 4: Voraussichtliche Einkünfte und Gewinnermittlung
Hier entstehen die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer. Abschnitt 3.1 fragt nur nach deinem voraussichtlichen Gewinn (den Einkünften) für das Gründungsjahr und das Folgejahr, nicht nach dem Umsatz. Den Umsatz trägst du getrennt davon in Abschnitt 7.2 für die Umsatzsteuer ein.
| Feld | Was du einträgst | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Voraussichtliche Einkünfte (3.1) | Dein voraussichtlicher Gewinn, nicht der Umsatz, getrennt für das Jahr der Betriebseröffnung und das Folgejahr, je nach Einkunftsart (Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit). | Den erwarteten Betrag auf ein volles Kalenderjahr hochgerechnet, obwohl das Formular den tatsächlich erwarteten Betrag für das oft kürzere Eröffnungsjahr will. Das treibt die Vorauszahlungen unnötig nach oben. |
| Gewinnermittlungsart (4) | Fast immer die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich) nur bei Handelsregistereintragung als eingetragene Kauffrau oder eingetragener Kaufmann (e.K.), wenn dabei die Grenzen aus § 241a HGB überschritten werden (mehr als 800.000 € Umsatzerlöse oder mehr als 80.000 € Jahresüberschuss an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen, bei Neugründung genügt schon der erste Stichtag), oder wenn dich das Finanzamt nach § 141 AO zur Buchführung auffordert (gleiche Grenzen, beim Gewinn aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft), oder wenn du freiwillig bilanzierst. | Bilanzierung angekreuzt, obwohl weder eine Handelsregistereintragung über den § 241a-HGB-Grenzen noch eine Aufforderung nach § 141 AO vorliegt und die einfachere EÜR gereicht hätte. |
Faustregel aus der Praxis: lieber realistisch bis vorsichtig schätzen. Hohe Zahlen erzeugen hohe Vorauszahlungen, obwohl noch wenig Geld da ist.
Beispiel: 18.000 € Umsatz (Abschnitt 7.2) und 12.000 € Gewinn (Abschnitt 3.1) im Rumpfjahr, jeweils der tatsächlich erwartete Betrag für die verbleibenden Monate des Gründungsjahres, nicht auf zwölf Monate hochgerechnet. Wer stattdessen 40.000 € Gewinn einträgt, bekommt oft quartalsweise Vorauszahlungen, die er vorstrecken muss. Zu niedrig geschätzt und dann gut verdient: Nachzahlung. Korrigieren geht später über einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen. Wie die Steuer im ersten Jahr insgesamt läuft, steht im Ratgeber Steuern für Selbstständige im ersten Jahr.
Abschnitt 6: Lohnsteuer, nur mit Mitarbeitern
Relevant nur, wenn du von Anfang an Personal beschäftigst, auch Minijobber zählen dazu. Du trägst die Zahl der Arbeitnehmer, den Beginn der Lohnzahlungen und die voraussichtliche Lohnsteuer im Kalenderjahr ein. Startest du allein, lässt du diesen Abschnitt leer.
Abschnitt 7: Umsatzsteuer, Kleinunternehmer und Soll/Ist
| Feld | Was du einträgst | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Summe der Umsätze, geschätzt (7.2) | Nettoumsatz, ohne Umsatzsteuer, getrennt für Eröffnungsjahr und Folgejahr. | Bruttoumsatz inklusive Umsatzsteuer eingetragen, dadurch wirkt der Umsatz höher, als er für die Kleinunternehmergrenze zählt. |
| Kleinunternehmer-Regelung (7.3) | Kreuz für Anwendung, wenn du unter den Grenzen bleibst, oder für Verzicht (Option zur Regelbesteuerung). | Im Gründungsjahr mit der 100.000-€-Grenze statt der dort geltenden 25.000-€-Grenze gerechnet, siehe Abschnitt weiter unten. |
| Soll-/Istversteuerung (7.9) | Ein aktives Kreuz bei Sollversteuerung (Regelfall) oder bei Istversteuerung mit einer von drei im Formular vorgegebenen Begründungen. | Ist gewünscht, aber keinen der drei möglichen Gründe angekreuzt. |
| USt-IdNr. (7.10) | Optional und kostenlos, für innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr oder Onlinehandel über elektronische Schnittstellen. | Nicht beantragt, obwohl von Anfang an klar ist, dass Kunden im EU-Ausland kommen. Dann folgt eine separate Nachbeantragung beim Bundeszentralamt für Steuern. |
Soll: die Steuer wird fällig, sobald Leistung und Rechnung da sind, auch ohne Zahlungseingang.
Ist: die Steuer wird fällig, wenn das Geld auf dem Konto ist. § 20 Satz 1 UStG nennt vier Fälle, in denen das Finanzamt die Istversteuerung auf Antrag erlaubt. Für Gründer zählen vor allem zwei: Dein Gesamtumsatz im Vorjahr lag nicht über 800.000 € (Nr. 1). Im Gründungsjahr zählt dafür dein voraussichtlicher Umsatz (Abschnitt 20.1 Abs. 4 UStAE). Oder du bist Freiberufler im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und führst keine Bücher, auch nicht freiwillig (Nr. 3). Was du ankreuzt, hängt an Liquidität und deinem Fall, nicht an einem Standard-Tipp von uns.
Kleinunternehmerregelung entscheiden
Abschnitt 7.3 fragt, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Ein Kreuz im Fragebogen, mit Folgen für Rechnungen und Vorsteuer.
Seit 2025 gelten diese Kleinunternehmergrenzen nach § 19 UStG:
- Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €
- Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 €
Quelle: gesetze-im-internet.de, § 19 UStG. Neufassung zum 1.1.2025 durch das JStG 2024.
Im Jahr der Aufnahme deiner Tätigkeit gilt eine Besonderheit: Maßgeblich ist nicht die 100.000-€-Grenze, sondern die Grenze von 25.000 €, und zwar dein tatsächlicher Umsatz im laufenden Jahr, ohne Hochrechnung auf zwölf Monate. Überschreitest du diese 25.000 € im Gründungsjahr, endet die Kleinunternehmerregelung ab dem Umsatz, der die Grenze reißt, frühere Umsätze im selben Jahr bleiben steuerfrei. Quelle: BMF-Schreiben vom 18.03.2025 (III C 3, Neufassung § 19 UStG), UStAE Abschnitt 19.1 Abs. 3 Satz 2.
Ob du unter den Grenzen bleibst, lässt sich am Anfang oft nur schätzen. Unser Kleinunternehmer-Rechner hilft dabei, deinen voraussichtlichen Umsatz gegen die passende Grenze zu prüfen.
Als Kleinunternehmer weist du auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und gibst keine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Du ziehst auch keine Vorsteuer aus Einkäufen. Verzicht auf § 19 (Option zur Regelbesteuerung) bindet mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 Satz 3 UStG). Das Kreuz ist deshalb keines für nebenbei.
Sonderfall: Zusatzfragebogen einzelner Finanzämter
Manche Finanzämter verschicken zusätzlich zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einen eigenen Zusatzfragebogen, vor allem bei Bauleistungen, Subunternehmerverhältnissen oder wenn parallel ein Wohnsitz im Ausland besteht. Ein Beispiel ist der „Zusatzfragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit“ einzelner Finanzämter: Er fragt zusätzlich ab, ob du Bauleistungen ausführst, wie viele Projekte und welchen Auftraggeber du hast und ob du als Subunternehmer tätig bist. Das ist kein bundeseinheitliches Formular, sondern eine ergänzende Anfrage des jeweiligen Finanzamts zur Kontrolle, kommt also nicht automatisch bei jeder Gründung. Bekommst du einen solchen Bogen zugeschickt, füllst du ihn zusätzlich zum eigentlichen Fragebogen aus und legst geforderte Belege wie Verträge gleich bei.
Häufige Fehler
- Umsatz und Gewinn zu hoch geschätzt, Vorauszahlungen sofort hoch.
- Bei der Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr mit 100.000 € statt der dort geltenden 25.000-€-Grenze gerechnet.
- Verzicht auf § 19 angekreuzt, ohne die fünfjährige Bindung zu kennen.
- Soll angekreuzt, obwohl Ist-Versteuerung möglich gewesen wäre, Steuer wird vor dem Geldeingang fällig.
- IdNr. und (künftige) Steuernummer verwechselt.
- SEPA-Kreuzchen im Fragebogen gesetzt, das eigentliche Lastschriftmandat aber nicht gesondert eingereicht.
- Tätigkeit in Abschnitt 1.4 so eng beschrieben, dass jede Erweiterung eine Nachmeldung braucht.
- ELSTER-Konto zu spät beantragt, der Aktivierungscode kommt erst nach ein bis zwei Wochen.
Nach dem Absenden: Steuernummer, dann Rechnung
Das Amt prüft. In der Regel zwei bis sechs Wochen, dann kommt die Steuernummer per Post. Eine beantragte USt-IdNr. kommt separat vom Bundeszentralamt für Steuern. Erst mit der Steuernummer stehen die Pflichtangaben für eine Rechnung fest.
Danach der laufende Betrieb: Umsatzsteuervoranmeldung nur, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 müssen Gründer nicht automatisch monatlich melden. Im Gründungsjahr ist die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres maßgeblich, im Folgejahr die tatsächliche Steuer des Vorjahres, auf ein volles Jahr umgerechnet (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Liegt sie nicht über 9.000 €, reicht das Kalendervierteljahr. Nach heutigem Stand gilt ab 2027 wieder, dass Gründer im ersten und zweiten Jahr monatlich melden (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Am Jahresende Einkommensteuer und, ohne Bilanz, die EÜR. Der Leitfaden ELSTER-EÜR für Kleinunternehmer hängt hier. Fehlt dir bis dahin noch eine Steuernummer, aber der erste Auftrag steht schon an, klärt der Beitrag Rechnung schreiben ohne Steuernummer, was übergangsweise geht und was nicht.
Steuernummer eintragen, Leistung, Betrag, §-19-Hinweis falls du Kleinunternehmer bist, Format PDF oder E-Rechnung je nach Empfänger.
SimplyBills nimmt dir dabei die Formfehler ab: Du legst dein Profil einmal an, die App prüft die Pflichtangaben, vergibt fortlaufende Rechnungsnummern und setzt bei Bedarf automatisch den §-19-Hinweis für Kleinunternehmer. Der Free-Plan ist kostenlos mit bis zu 3 Rechnungen pro Monat, ohne Karte. Pro kostet 9 € im Monat (7 € bei jährlicher Zahlung) mit unbegrenzten Rechnungen, Angeboten und Mahnwesen, Max kostet 29 € im Monat (24 € bei jährlicher Zahlung) inklusive DATEV-Export und KI-Funktionen.
Steuernummer ist da. Jetzt die erste Rechnung.
Du hast den Fragebogen hinter dir. Zwei Klicks, dann geht die Rechnung raus.
Fazit
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist für Freiberufler, Kleingewerbe und alle anderen Einzelunternehmen dasselbe Formular. Persönliche Daten, Art der Tätigkeit, Betriebsstätte, Umsatz und Gewinn schätzen, Kleinunternehmerregelung entscheiden, Soll oder Ist wählen: Abschnitt für Abschnitt ist das machbar, wenn du weißt, was in welches Feld gehört. Wenn die Steuernummer da ist, kommt die erste Rechnung. SimplyBills Free: 3 Rechnungen im Monat, ohne Karte. simplybills.de
FAQ
Wo finde ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER?
In ELSTER unter Formulare und Leistungen, Alle Formulare, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Freiberufler, Kleingewerbe und alle anderen Einzelunternehmer wählen dieselbe Variante „Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)“. Nur GmbH, UG und andere Kapitalgesellschaften nutzen eine eigene Variante. Seit 1. Januar 2021 ist die Abgabe elektronisch Pflicht, Papier gibt es nur noch im Härtefall auf Antrag.
Wie lange habe ich Zeit, den Fragebogen abzugeben?
Einen Monat ab Aufnahme der Tätigkeit, das gilt für Freiberufler genauso wie für Gewerbe. Gewerbetreibende bekommen die Aufforderung oft automatisch vom Finanzamt, Freiberufler meist nicht. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Zwangsgeld und im schlimmsten Fall eine Schätzung von Umsatz und Gewinn durchs Amt.
Was bedeutet das Kreuz bei der Kleinunternehmerregelung, und was gilt im Gründungsjahr?
Das Kreuz entscheidet, ob du § 19 UStG anwendest. Die Grenzen liegen seit 2025 bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Im Jahr der Aufnahme deiner Tätigkeit gilt aber nur die Grenze von 25.000 €, und zwar dein tatsächlicher Umsatz ohne Hochrechnung aufs ganze Jahr (BMF-Schreiben vom 18.03.2025). Überschreitest du diese 25.000 € im Gründungsjahr, endet die Kleinunternehmerregelung ab diesem Umsatz, frühere Umsätze bleiben steuerfrei. Verzichtest du von Anfang an auf § 19, bindet dich das mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).
Was ist Soll- und Ist-Versteuerung?
Soll: Die Umsatzsteuer wird fällig, sobald Leistung und Rechnung da sind, unabhängig vom Zahlungseingang. Ist: Die Steuer wird erst fällig, wenn das Geld auf dem Konto ist. Im Formular kreuzt du aktiv eine der beiden Varianten an. Für die Istversteuerung brauchst du einen der Gründe aus § 20 UStG, zum Beispiel dass dein voraussichtlicher Umsatz im Gründungsjahr nicht über 800.000 € liegt oder dass du Freiberufler bist und keine Bücher führst.
Muss ich als Freiberufler ein anderes Formular ausfüllen als bei einem Gewerbe?
Nein, Freiberufler, Kleingewerbe und andere Einzelunternehmer füllen dieselbe Fragebogen-Variante aus. Der Unterschied liegt in Abschnitt 1.4: Wie du deine Tätigkeit beschreibst, entscheidet mit, ob dich das Finanzamt als Freiberufler nach § 18 EStG oder als Gewerbe einstuft. Freiberufler haben außerdem meist keine vorherige Gewerbeanmeldung, Gewerbetreibende schon.
Wann kommt die Steuernummer, und was mache ich danach?
Meist zwei bis sechs Wochen nach dem Absenden, per Post. Eine separat beantragte USt-IdNr. kommt vom Bundeszentralamt für Steuern getrennt davon. Mit der Steuernummer stehen alle Pflichtangaben für deine erste Rechnung fest.