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Ratgeber06. November 202611 Min. LesezeitDavid Kogan

Kleingewerbe: welche Steuern fallen an? Überblick mit Beispiel

Welche Steuern ein Kleingewerbe zahlt: Einkommensteuer, Gewerbesteuer mit 24.500-Euro-Freibetrag, Umsatzsteuer bzw. § 19 UStG. Mit Beispielrechnung für 2026.

„Ich hab doch nur ein Kleingewerbe, da fällt bestimmt nicht viel an.“ Diesen Satz höre ich oft, und er stimmt nur zur Hälfte. Ein Kleingewerbe ist steuerlich kein Sonderfall mit eigenen, niedrigeren Sätzen. Es gelten dieselben Gesetze wie bei jedem anderen Gewerbebetrieb, nur dass ein Freibetrag bei der Gewerbesteuer die kleinen Betriebe in der Praxis oft komplett verschont.

Dieser Beitrag zeigt, welche drei Steuerarten bei einem Kleingewerbe überhaupt infrage kommen, wie die Gewerbesteuer mit Freibetrag, Messzahl und Hebesatz berechnet wird, was von ihr über die Einkommensteuer zurückkommt, und wie viel am Ende wirklich übrig bleibt. Für die Fristen, Vorauszahlungen und Rücklagen im ersten Geschäftsjahr gibt es bereits einen eigenen, ausführlichen Ratgeber: Steuern für Selbstständige im ersten Jahr. Hier geht es um etwas anderes: um die Steuerarten selbst, mit einer kompletten Beispielrechnung für ein laufendes Geschäftsjahr.

Kleingewerbetreibende sitzt am hellen Küchentisch und rechnet mit Taschenrechner und Laptop ihre Steuerlast aus
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Kleingewerbe ist ein Begriff aus dem Gewerberecht, keine eigene Steuerart

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht und deshalb nicht ins Handelsregister muss. Das Finanzamt kennt diesen Begriff gar nicht. Für die Steuer zählt nur, dass du gewerbliche Einkünfte erzielst, egal ob dein Betrieb im Handelsregister steht oder nicht. Wie die Abgrenzung genau läuft und ab wann überhaupt eine Anmeldepflicht besteht, steht in den Beiträgen ab wann muss man ein Gewerbe anmelden und Kleingewerbe anmelden: Anleitung.

Verwechsle das Kleingewerbe außerdem nicht mit dem Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Das eine ist eine Frage des Gewerberechts (Handelsregister, Buchführungspflicht), das andere eine Frage des Umsatzsteuerrechts (weist du Umsatzsteuer aus oder nicht). Die meisten Solo-Kleingewerbetreibenden sind beides gleichzeitig, aber zwingend ist das nicht. Wie sich beide Begriffe frei kombinieren lassen, erklärt der Abschnitt zum Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer im Beitrag Kleingewerbe anmelden: Anleitung.

Drei Steuerarten, die für ein Kleingewerbe zusammenkommen können

  • Einkommensteuer. Trifft jeden, der als natürliche Person mehr als den Grundfreibetrag verdient, egal ob Gewerbe oder Freiberuf.
  • Gewerbesteuer. Trifft nur Gewerbetreibende, mit einem Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmen. Freiberufler zahlen sie nicht.
  • Umsatzsteuer. Trifft dich nur, wenn du sie auf deinen Rechnungen ausweist. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist du davon befreit.

Dazu kommt, wenn du Personal beschäftigst, die Lohnsteuer, und wenn du in der IHK Mitglied bist, ein Kammerbeitrag. Der Beitrag ist aber keine Steuer, dazu weiter unten mehr.

Einkommensteuer: Steuer auf deinen Gewinn, nicht auf den Umsatz

Die Einkommensteuer bemisst sich an deinem Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, ermittelt über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Bis zum Grundfreibetrag zahlst du nichts: 2026 liegt er bei 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro bei gemeinsamer Veranlagung. Darüber greift ein progressiver Tarif, der 2026 mit 14 Prozent beginnt. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro, die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent erst ab 277.826 Euro, und beide gelten nur für den Teil des Einkommens oberhalb der jeweiligen Grenze.

Wie sich das konkret auf deinen Kontostand auswirkt, mit Vorauszahlungen, Fristen und der Frage, wie viel du zurücklegen solltest, steht im Detail im Ratgeber Steuern für Selbstständige im ersten Jahr. Hier reicht als Grundlage: Die Einkommensteuer zahlst du unabhängig davon, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist. Der Unterschied fängt erst bei der nächsten Steuerart an.

Gewerbesteuer: Freibetrag, Messzahl, Hebesatz, und was am Ende wirklich hängen bleibt

Die Gewerbesteuer betrifft ausschließlich Gewerbetreibende. Für kleine Betriebe ist sie trotzdem selten das Schreckgespenst, das ihr Ruf vermuten lässt, aus zwei Gründen: einem großzügigen Freibetrag und einer Anrechnung auf die Einkommensteuer.

Der Freibetrag von 24.500 Euro

Nach § 11 GewStG steht Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag zu. Liegt dein Gewerbeertrag darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Die Berechnung läuft so: Der Gewerbeertrag wird zuerst auf volle 100 Euro nach unten abgerundet, dann um den Freibetrag gekürzt, und der Rest mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Das Ergebnis heißt Steuermessbetrag.

Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100 €)
- Freibetrag                    24.500 €
= maßgeblicher Gewerbeertrag
x Steuermesszahl                  3,5 %
= Steuermessbetrag

Der Hebesatz deiner Gemeinde

Den Steuermessbetrag multipliziert deine Gemeinde mit ihrem eigenen Hebesatz, den sie jedes Jahr neu festlegen kann. In vielen Städten liegt er zwischen 400 und 500 Prozent. Ein gesetzlicher Mindesthebesatz sorgt dafür, dass keine Gemeinde sich zur Steueroase macht: Für den Erhebungszeitraum 2026 muss er nach § 16 Abs. 4 GewStG mindestens 200 Prozent betragen. Ein bereits verkündetes Gesetz vom 29. Juni 2026 hebt diesen Mindesthebesatz ab dem Erhebungszeitraum 2027 auf 280 Prozent an, das betrifft aber nur die wenigen Gemeinden, die aktuell noch darunter liegen.

Die Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG

Der Teil, den viele nicht kennen: Als Einzelunternehmer bekommst du die gezahlte Gewerbesteuer größtenteils über die Einkommensteuer zurück. § 35 EStG erlaubt es, das Vierfache des Steuermessbetrags von der tariflichen Einkommensteuer abzuziehen, gedeckelt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Rechnerisch heißt das: Solange der Hebesatz deiner Gemeinde bei 400 Prozent oder darunter liegt, gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer rechnerisch praktisch vollständig aus, vorausgesetzt, deine Einkommensteuer ist hoch genug, um den Betrag überhaupt aufzunehmen. Erst oberhalb von 400 Prozent Hebesatz bleibt ein echter Rest übrig, den die Einkommensteuer nicht mehr auffängt. Wie stark sich das bei dir auswirkt, zeigt die Beispielrechnung weiter unten.

Handwerker bespricht mit einer Steuerberaterin am Laptop seinen Gewerbesteuerbescheid in einer hellen Werkstatt
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Umsatzsteuer bzw. § 19 UStG: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung

Ob du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist, hat mit dem Kleingewerbe an sich nichts zu tun, sondern hängt an der Kleinunternehmerregelung. Seit 2025 gelten diese Grenzen: Dein Vorjahresumsatz darf höchstens 25.000 Euro betragen, der laufende Jahresumsatz höchstens 100.000 Euro. Bleibst du darunter, weist du keine Umsatzsteuer aus, schreibst stattdessen den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ auf deine Rechnungen und sparst dir die Umsatzsteuervoranmeldung komplett.

Eine Besonderheit gilt im Jahr, in dem du deine Tätigkeit aufnimmst: Hier zählt nicht die 100.000-Euro-Grenze, sondern nur die niedrigere Grenze von 25.000 Euro, gemessen am tatsächlichen Umsatz des laufenden Jahres, ohne Hochrechnung aufs volle Jahr. Überschreitest du diese 25.000 Euro im Gründungsjahr, endet die Kleinunternehmerregelung sofort ab dem Umsatz, der die Grenze reißt, frühere Umsätze bleiben unangetastet steuerfrei.

Ob sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung für dich überhaupt lohnt, etwa weil du viel Vorsteuer aus Investitionen ziehen könntest, rechnet der Beitrag Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: lohnt sich das? im Detail vor. Ob du aktuell noch unter den Grenzen liegst, prüfst du am schnellsten mit dem Kleinunternehmer-Rechner.

IHK-Beitrag: keine Steuer, wird aber oft mitgezählt

Die meisten Kleingewerbetreibenden werden mit der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Kammerbeitrag ist rechtlich keine Steuer, sondern eine Zwangsmitgliedschaft mit eigenem Beitrag, geregelt im IHK-Gesetz (IHKG), und wird trotzdem gerne in denselben Topf geworfen wie Einkommen- und Gewerbesteuer. Für kleine Betriebe ist er in der Praxis oft ohnehin kein Thema: Nach § 3 Abs. 3 IHKG sind natürliche Personen ohne Handelsregistereintrag dauerhaft vom Beitrag befreit, solange ihr Gewerbeertrag oder Gewinn 5.200 Euro nicht übersteigt. Existenzgründer bekommen zusätzlich ein Startprivileg, wenn sie in den fünf Jahren vor der Betriebseröffnung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit hatten und nicht zu mehr als einem Zehntel an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren. Solange ihr Gewerbeertrag oder Gewinn 25.000 Euro nicht übersteigt, entfällt der Beitrag im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr komplett, im dritten und vierten Jahr zumindest die Umlage. Beide Grenzen kann die Vollversammlung der zuständigen IHK unter bestimmten Voraussetzungen absenken, im Zweifel fragst du am besten direkt bei deiner Kammer nach.

Beispielrechnung: So viel Steuern zahlt ein Kleingewerbe wirklich

Nehmen wir eine Kleingewerbetreibende mit 42.000 Euro Gewinn im Jahr, ledig, ohne Kirchensteuer, Hebesatz der Gemeinde 460 Prozent. Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass ihr Gewinn zugleich ihr zu versteuerndes Einkommen ist und keine Hinzurechnungen oder Kürzungen beim Gewerbeertrag anfallen, was für die meisten Solo-Betriebe ohne größere Zinsen oder Leasingraten realistisch ist.

Gewerbesteuer
Gewerbeertrag                    42.000 €
- Freibetrag                     24.500 €
= maßgeblicher Gewerbeertrag     17.500 €
x Messzahl 3,5 %  = Messbetrag      612,50 €
x Hebesatz 460 %  = Gewerbesteuer 2.817,50 €

Einkommensteuer (2026, ledig, zvE 42.000 €)
tarifliche Einkommensteuer                7.849 €
- Anrechnung § 35 EStG (4 x Messbetrag)   2.450 €
= Einkommensteuer nach Anrechnung         5.399 €

Gesamtbelastung
Einkommensteuer nach Anrechnung           5.399 €
+ tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer    2.817,50 €
= Gesamt                               8.216,50 €

Der Clou steckt im Vergleich: Eine Freiberuflerin mit demselben Gewinn von 42.000 Euro zahlt keine Gewerbesteuer und kommt allein mit der Einkommensteuer von 7.849 Euro davon. Unsere Kleingewerbetreibende zahlt 8.216,50 Euro, also nur 367,50 Euro mehr, nicht die vollen 2.817,50 Euro Gewerbesteuer obendrauf. Der Grund ist die Anrechnung: Bei einem Hebesatz von 460 Prozent deckt das Vierfache des Messbetrags (2.450 Euro) einen Großteil der gezahlten Gewerbesteuer ab, nur der Teil oberhalb von 400 Prozent Hebesatz bleibt als echte Zusatzlast hängen. Läge der Hebesatz bei 400 Prozent oder darunter, wäre der Unterschied zur Freiberuflerin praktisch bei null.

Was bei diesem Beispiel bewusst außen vor bleibt: Kranken- und Rentenversicherung, die bei Selbstständigen zusätzlich anfallen, sowie eine mögliche Umsatzsteuer. Beides ändert nichts an der Gewerbesteuer-Rechnung, weil weder die Sozialabgaben noch eine durchlaufende Umsatzsteuer den Gewinn beeinflussen. Wie viel von deinem Gewinn nach Steuern, Soli und Krankenversicherung tatsächlich übrig bleibt, schätzt der Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige.

Rücklagen, EÜR und wann sich ein Steuerberater lohnt

Wie viel du monatlich zur Seite legen solltest, wann die ersten Vorauszahlungen kommen und ob sich ein Steuerberater rechnet, das alles hängt eng mit dem ersten Geschäftsjahr zusammen und ist im Ratgeber Steuern für Selbstständige im ersten Jahr ausführlich vorgerechnet. Der kurze Merksatz daraus gilt auch fürs Kleingewerbe: Lege bei Regelbesteuerung die eingenommene Umsatzsteuer sofort auf ein separates Konto, und für Einkommen- und Gewerbesteuer zusammen grob 30 Prozent jeder Zahlung, dann kommt der Steuerbescheid nie als Überraschung.

Wo SimplyBills dir dabei hilft

SimplyBills ersetzt keinen Steuerberater, aber es sorgt dafür, dass deine Zahlen sauber vorliegen, wenn die nächste Steuererklärung ansteht. Rechnungen bekommen automatisch fortlaufende Nummern, den korrekten § 19-Hinweis, falls du Kleinunternehmer bist, und laufen wahlweise als PDF, XRechnung oder ZUGFeRD raus. Weist du Umsatzsteuer aus, hilft dir schon der kostenlose Free-Plan mit bis zu 3 Rechnungen im Monat und einem ELSTER-Export für die Umsatzsteuer-Voranmeldung, als Kleinunternehmer brauchst du diese Voranmeldung ohnehin nicht. Eine fertige Gewinnübersicht im Anlage-EÜR-Format, die jede Zahl direkt einer ELSTER-Zeile zuordnet, sowie dein Ausgaben-Tracking gibt es ab Pro für 9 Euro im Monat (7 Euro bei jährlicher Zahlung), das zusätzlich unbegrenzte Angebote, Mahnwesen und ein GoBD-konformes Archiv mitbringt. Max für 29 Euro im Monat (24 Euro jährlich) legt DATEV-Export und KI-Funktionen obendrauf, praktisch, wenn ein Steuerberater deine Belege übernimmt.

FAQ: Kleingewerbe und Steuern

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe konkret?

In der Regel drei: Einkommensteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer, sofern der Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt, und Umsatzsteuer, sofern du nicht als Kleinunternehmer nach § 19 UStG davon befreit bist. Beschäftigst du Personal, kommt Lohnsteuer dazu, und die IHK-Mitgliedschaft bringt einen Kammerbeitrag mit sich, der aber keine Steuer ist.

Ab welchem Gewinn zahlt ein Kleingewerbe Gewerbesteuer?

Erst oberhalb von 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr, dem Freibetrag nach § 11 GewStG für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Darunter fällt keine Gewerbesteuer an, unabhängig vom Hebesatz deiner Gemeinde.

Bekomme ich die gezahlte Gewerbesteuer irgendwo zurück?

Größtenteils ja. § 35 EStG rechnet als Einzelunternehmer das Vierfache deines Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer an, gedeckelt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz deiner Gemeinde von bis zu 400 Prozent gleicht das die Gewerbesteuer rechnerisch fast vollständig aus, sofern deine Einkommensteuer hoch genug dafür ausfällt. Erst darüber bleibt ein realer Rest übrig.

Muss ich als Kleingewerbe automatisch Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Die Umsatzsteuerpflicht hat mit dem Kleingewerbe an sich nichts zu tun. Solange dein Vorjahresumsatz unter 25.000 Euro und dein laufender Jahresumsatz unter 100.000 Euro bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen und weist keine Umsatzsteuer aus. Im Jahr der Gründung gilt statt der 100.000-Euro-Grenze die niedrigere Grenze von 25.000 Euro, gemessen am tatsächlichen Umsatz ohne Hochrechnung.

Ist der IHK-Beitrag auch eine Steuer?

Nein, rechtlich ist er ein Zwangsmitgliedsbeitrag nach dem IHK-Gesetz, keine Steuer. Für kleine Betriebe ist er trotzdem oft kein Thema: Natürliche Personen ohne Handelsregistereintrag sind dauerhaft befreit, solange ihr Gewerbeertrag oder Gewinn 5.200 Euro nicht übersteigt. Existenzgründer zahlen unter bestimmten Voraussetzungen, etwa ohne Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in den fünf Jahren davor, bei einem Gewinn bis 25.000 Euro in den ersten beiden Jahren gar nichts und im dritten und vierten Jahr keine Umlage. Beide Grenzen kann die zuständige IHK unter Umständen absenken.

Wie viel Steuern zahlt ein Kleingewerbe insgesamt bei 42.000 Euro Gewinn?

Bei einem Hebesatz von 460 Prozent, ledig und ohne Kirchensteuer liegt die Gesamtbelastung aus Einkommensteuer und Gewerbesteuer nach Anrechnung bei rund 8.217 Euro. Eine Freiberuflerin mit demselben Gewinn zahlt nur die Einkommensteuer von rund 7.849 Euro. Der Unterschied durch das Gewerbe fällt also mit rund 368 Euro deutlich kleiner aus, als die volle Gewerbesteuer von 2.817,50 Euro vermuten lässt, weil ein Großteil davon über die Einkommensteuer zurückkommt.

Fazit

Ein Kleingewerbe zahlt keine eigenen, günstigeren Steuern, aber die Kombination aus Gewerbesteuer-Freibetrag und Anrechnung auf die Einkommensteuer sorgt dafür, dass gerade kleine Betriebe oft glimpflicher davonkommen, als der Begriff „Gewerbesteuer“ zunächst vermuten lässt. Die Umsatzsteuer hängt separat an der Kleinunternehmerregelung, und der IHK-Beitrag ist bei kleinem Gewinn meist ohnehin befreit. Was am Ende wirklich zu zahlen ist, hängt an drei Zahlen: deinem Gewinn, dem Hebesatz deiner Gemeinde und deinem Umsatzsteuerstatus.

Damit diese Zahlen am Jahresende sauber vorliegen, lohnt sich von Anfang an ordentliches Rechnungswesen. Mit SimplyBills schreibst du deine Rechnungen kostenlos und ohne Kreditkarte, mit allen Pflichtangaben von Anfang an.

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