Regelsteuersatz und ermäßigter Steuersatz
Das Umsatzsteuergesetz kennt zwei Steuersätze. Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten Umsätze (§ 12 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt für einen im Gesetz festgelegten Katalog, unter anderem die meisten Lebensmittel (Anlage 2 zum UStG), Bücher, E-Books, Zeitungen und Zeitschriften, kurzfristige Beherbergungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) und den öffentlichen Nahverkehr.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG außerdem dauerhaft für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, also für Speisen, egal ob vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert. Getränke sind davon ausdrücklich ausgenommen und bleiben mit 19 % besteuert.
Wie die Umsatzsteuer berechnet wird
Aus Netto wird Brutto, indem du den Steuerbetrag (Netto mal Steuersatz) addierst: 100 € netto plus 19 % macht 19 € Steuer und 119 € brutto. Umgekehrt teilst du Brutto durch 1 plus den Steuersatz als Dezimalzahl: 119 € geteilt durch 1,19 ergibt wieder 100 € netto. Bei krummen Beträgen wird jeweils auf den vollen Cent gerundet, wie es auch auf Rechnungen üblich ist. Rechnest du einen Betrag erst von Netto in Brutto und dann wieder zurück, kann die Rundung dabei einen Cent Unterschied zum Ausgangswert machen, das ist normal.
Umsatzsteuer auf deiner Rechnung
Weist du Umsatzsteuer aus, gehören nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG das Entgelt (der Nettobetrag), der Steuersatz und der Steuerbetrag auf die Rechnung. Bist du dagegen Kleinunternehmer nach § 19 UStG, weist du keine Umsatzsteuer aus, mit dem Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ auf der Rechnung. Ob du die Voraussetzungen dafür erfüllst, prüfst du mit dem Kleinunternehmer-Rechner.