Mehrwertsteuer-Rechner: Netto und Brutto berechnen

Gib einen Betrag ein und wähle die Richtung sowie den Steuersatz, der Rechner berechnet Netto, Brutto und den enthaltenen Steuerbetrag auf den vollen Cent.

Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG, weist du keine Umsatzsteuer aus und dein Betrag ist bereits der Endpreis. Prüfe deinen Status mit dem Kleinunternehmer-Rechner.

Unverbindliche Berechnung. Ersetzt keine Steuerberatung.

Regelsteuersatz und ermäßigter Steuersatz

Das Umsatzsteuergesetz kennt zwei Steuersätze. Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten Umsätze (§ 12 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt für einen im Gesetz festgelegten Katalog, unter anderem die meisten Lebensmittel (Anlage 2 zum UStG), Bücher, E-Books, Zeitungen und Zeitschriften, kurzfristige Beherbergungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) und den öffentlichen Nahverkehr.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG außerdem dauerhaft für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, also für Speisen, egal ob vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert. Getränke sind davon ausdrücklich ausgenommen und bleiben mit 19 % besteuert.

Wie die Umsatzsteuer berechnet wird

Aus Netto wird Brutto, indem du den Steuerbetrag (Netto mal Steuersatz) addierst: 100 € netto plus 19 % macht 19 € Steuer und 119 € brutto. Umgekehrt teilst du Brutto durch 1 plus den Steuersatz als Dezimalzahl: 119 € geteilt durch 1,19 ergibt wieder 100 € netto. Bei krummen Beträgen wird jeweils auf den vollen Cent gerundet, wie es auch auf Rechnungen üblich ist. Rechnest du einen Betrag erst von Netto in Brutto und dann wieder zurück, kann die Rundung dabei einen Cent Unterschied zum Ausgangswert machen, das ist normal.

Umsatzsteuer auf deiner Rechnung

Weist du Umsatzsteuer aus, gehören nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG das Entgelt (der Nettobetrag), der Steuersatz und der Steuerbetrag auf die Rechnung. Bist du dagegen Kleinunternehmer nach § 19 UStG, weist du keine Umsatzsteuer aus, mit dem Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ auf der Rechnung. Ob du die Voraussetzungen dafür erfüllst, prüfst du mit dem Kleinunternehmer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland?

Der Regelsteuersatz liegt bei 19 %, der ermäßigte Steuersatz bei 7 %. Beide sind in § 12 UStG festgelegt. Umgangssprachlich heißt die Steuer Mehrwertsteuer, im Gesetz Umsatzsteuer, beides meint dieselbe Abgabe.

Was fällt unter die 7 % Mehrwertsteuer?

Unter anderem die meisten Lebensmittel, Bücher, E-Books, Zeitungen und Zeitschriften, kurzfristige Beherbergungen und der öffentliche Nahverkehr. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG auch dauerhaft für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, also für Speisen vor Ort, zum Mitnehmen oder als Lieferung. Getränke bleiben davon ausgenommen und mit 19 % besteuert.

Wie rechne ich einen Nettobetrag in Brutto um?

Du multiplizierst den Nettobetrag mit dem Steuersatz und addierst das Ergebnis. Bei 100 € netto und 19 % sind das 19 € Umsatzsteuer, macht 119 € brutto. Der Rechner oben übernimmt das inklusive Cent-Rundung.

Wie rechne ich einen Bruttobetrag in Netto um?

Du teilst den Bruttobetrag durch 1 plus den Steuersatz als Dezimalzahl, bei 19 % also durch 1,19. Aus 119 € brutto werden so 100 € netto, die Differenz von 19 € ist die enthaltene Umsatzsteuer.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, dein Nettobetrag ist gleichzeitig dein Rechnungsbetrag. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, zeigt dir der Kleinunternehmer-Rechner.

Was muss auf der Rechnung stehen, wenn ich Umsatzsteuer ausweise?

Nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG gehören das Entgelt (der Nettobetrag), der angewendete Steuersatz und der Steuerbetrag in Euro auf jede Rechnung. Den Bruttobetrag schreibst du in der Praxis natürlich trotzdem dazu, eine eigene Pflichtangabe ist er im Gesetz aber nicht.

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