Die Kleinunternehmergrenzen 2026
Seit dem 1. Januar 2025 gelten zwei Grenzen nach § 19 UStG. Dein Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben, und dein Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 € nicht übersteigen. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, sonst bist du regelbesteuert und weist Umsatzsteuer aus.
- Vorjahr: höchstens 25.000 €
- Laufendes Jahr: höchstens 100.000 €
Vereinnahmte Entgelte: worauf es ankommt
Für beide Grenzen zählt der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten (§ 19 Abs. 2 UStG). Entscheidend ist also, wann das Geld auf deinem Konto eingeht, nicht wann du die Rechnung geschrieben hast. Eine Rechnung vom Dezember, die erst im Januar bezahlt wird, zählt zum neuen Jahr.
Was passiert, wenn du eine Grenze überschreitest
Die beiden Grenzen wirken unterschiedlich. Überschreitest du die 25.000 € im Vorjahr, endet die Regelung sauber zum 1. Januar des Folgejahres. Überschreitest du die 100.000 € im laufenden Jahr, endet sie sofort, und zwar schon mit dem Umsatz, mit dem du die Grenze reißt. Wie sich das im Einzelnen auswirkt, welche Rechnung dann als erste Umsatzsteuer trägt und was mit alten Rechnungen passiert, erklärt der Beitrag Kleinunternehmergrenze überschritten.
Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung: fünf Jahre gebunden
Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und von Anfang an Umsatzsteuer ausweisen, etwa wenn du hohe Investitionen planst und die Vorsteuer ziehen willst. Dieser Verzicht bindet dich für mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung. Ein Rückwechsel zur Kleinunternehmerregelung ist erst danach möglich, und zwar zum Beginn eines folgenden Kalenderjahres.
Sonderfall Gründungsjahr
Gründest du dein Unternehmen mitten im Jahr, gibt es für dich noch kein Vorjahr. Deshalb prüft das Finanzamt in diesem ersten Jahr nur deinen tatsächlichen Umsatz, und zwar gegen die Grenze von 25.000 €, nicht gegen die sonst übliche Grenze von 100.000 €, ohne ihn auf zwölf Monate hochzurechnen. Wer im Oktober startet und bis Jahresende 30.000 € einnimmt, wird also nicht erst im Folgejahr regelbesteuert, sondern schon in diesem Jahr, und zwar ab genau der Zahlung, mit der die 25.000 € überschritten werden. Die Zahlungen davor bleiben steuerfrei. Der Rechner oben berücksichtigt diese Sonderregel, wenn du „Ja, dieses Jahr“ auswählst.
Als Kleinunternehmer schreibst du deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer-Ausweis, mit dem Hinweis nach § 19 UStG. Eine passende Vorlage dafür ist die Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer.