Kleinunternehmer-Rechner: Kleinunternehmergrenze prüfen

Gib deinen Umsatz aus dem Vorjahr und dem laufenden Jahr ein und der Rechner sagt dir, ob du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleibst, wann die Regelung endet oder was im Gründungsjahr für dich gilt.

Zähle jeweils die vereinnahmten Netto-Entgelte, also das Geld, das tatsächlich auf deinem Konto eingegangen ist, nicht den Betrag deiner Rechnungen.

Unverbindliche Berechnung. Ersetzt keine Steuerberatung.

Die Kleinunternehmergrenzen 2026

Seit dem 1. Januar 2025 gelten zwei Grenzen nach § 19 UStG. Dein Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben, und dein Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 € nicht übersteigen. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, sonst bist du regelbesteuert und weist Umsatzsteuer aus.

  • Vorjahr: höchstens 25.000 €
  • Laufendes Jahr: höchstens 100.000 €

Vereinnahmte Entgelte: worauf es ankommt

Für beide Grenzen zählt der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten (§ 19 Abs. 2 UStG). Entscheidend ist also, wann das Geld auf deinem Konto eingeht, nicht wann du die Rechnung geschrieben hast. Eine Rechnung vom Dezember, die erst im Januar bezahlt wird, zählt zum neuen Jahr.

Was passiert, wenn du eine Grenze überschreitest

Die beiden Grenzen wirken unterschiedlich. Überschreitest du die 25.000 € im Vorjahr, endet die Regelung sauber zum 1. Januar des Folgejahres. Überschreitest du die 100.000 € im laufenden Jahr, endet sie sofort, und zwar schon mit dem Umsatz, mit dem du die Grenze reißt. Wie sich das im Einzelnen auswirkt, welche Rechnung dann als erste Umsatzsteuer trägt und was mit alten Rechnungen passiert, erklärt der Beitrag Kleinunternehmergrenze überschritten.

Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung: fünf Jahre gebunden

Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und von Anfang an Umsatzsteuer ausweisen, etwa wenn du hohe Investitionen planst und die Vorsteuer ziehen willst. Dieser Verzicht bindet dich für mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung. Ein Rückwechsel zur Kleinunternehmerregelung ist erst danach möglich, und zwar zum Beginn eines folgenden Kalenderjahres.

Sonderfall Gründungsjahr

Gründest du dein Unternehmen mitten im Jahr, gibt es für dich noch kein Vorjahr. Deshalb prüft das Finanzamt in diesem ersten Jahr nur deinen tatsächlichen Umsatz, und zwar gegen die Grenze von 25.000 €, nicht gegen die sonst übliche Grenze von 100.000 €, ohne ihn auf zwölf Monate hochzurechnen. Wer im Oktober startet und bis Jahresende 30.000 € einnimmt, wird also nicht erst im Folgejahr regelbesteuert, sondern schon in diesem Jahr, und zwar ab genau der Zahlung, mit der die 25.000 € überschritten werden. Die Zahlungen davor bleiben steuerfrei. Der Rechner oben berücksichtigt diese Sonderregel, wenn du „Ja, dieses Jahr“ auswählst.

Als Kleinunternehmer schreibst du deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer-Ausweis, mit dem Hinweis nach § 19 UStG. Eine passende Vorlage dafür ist die Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kleinunternehmergrenzen 2026?

Du bist Kleinunternehmer, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Beide Grenzen gelten seit dem 1. Januar 2025 nach § 19 UStG.

Was zählt als Umsatz für die Kleinunternehmergrenze?

Gezählt werden die vereinnahmten Netto-Entgelte, also das Geld, das tatsächlich auf deinem Konto eingegangen ist. Wann du die Rechnung geschrieben oder die Leistung erbracht hast, spielt keine Rolle.

Wie viel darf ich mit einem Kleingewerbe verdienen?

Für das Kleingewerbe selbst gibt es keine Verdienstgrenze, du bleibst unabhängig vom Umsatz Kleingewerbetreibender. Zwei andere Grenzen sind trotzdem wichtig: die Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer (25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr) und der Freibetrag bei der Gewerbesteuer von 24.500 € Gewinn im Jahr.

Wie viel darf ich nebenbei verdienen, ohne ein Gewerbe anzumelden?

Dafür gibt es keine feste Euro-Grenze. Entscheidend ist, ob du deine Tätigkeit nachhaltig und mit der Absicht betreibst, Gewinn zu erzielen. Ist das der Fall, brauchst du ein Gewerbe, und zwar unabhängig von der Höhe des Betrags. Ein einmaliger Verkauf ohne Wiederholungsabsicht zählt dagegen meist nicht als Gewerbe.

Was gilt im Gründungsjahr für die Kleinunternehmergrenze?

Im Jahr deiner Gründung gibt es noch kein Vorjahr, deshalb prüft das Finanzamt nur deinen tatsächlichen Umsatz im laufenden Jahr, und zwar gegen die Grenze von 25.000 €, nicht gegen die sonst übliche Grenze von 100.000 €. Dieser Betrag wird nicht auf zwölf Monate hochgerechnet. Überschreitest du ihn, endet die Regelung sofort, mit dem Umsatz, der die Grenze reißt.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, das nennt sich Option zur Regelbesteuerung. Der Verzicht bindet dich dann für mindestens fünf Kalenderjahre, ein Rückwechsel ist erst danach möglich.

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