Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige: was von deinem Gewinn bleibt

Gib deinen Jahresgewinn ein und der Rechner zieht Kranken- und Pflegeversicherung, auf Wunsch die Rentenversicherung und die Einkommensteuer 2026 samt Soli und Kirchensteuer ab. Dazu siehst du, wie viel du jeden Monat für das Finanzamt zurücklegen solltest.

Rechne ohne Umsatzsteuer, die gibst du ans Finanzamt weiter. Als Kleinunternehmer ist es einfach dein Umsatz minus deine Ausgaben.

Im Schnitt sind es 2026 2,9 %. Den Wert deiner Kasse findest du auf ihrer Website.

Wichtig für die Pflegeversicherung. Ohne Kinder zahlst du ab 23 einen Zuschlag. Hast du nur Kinder über 25, wähle „1“.

Unverbindliche Berechnung. Ersetzt keine Steuerberatung.

So rechnet der Rechner

Ausgangspunkt ist dein Gewinn im Jahr, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Davon gehen zuerst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab und, wenn du sie auswählst, die zur Rentenversicherung. Diese Beiträge darfst du als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Die Rentenbeiträge zählen voll, die Krankenversicherung ebenfalls, nur mit Krankengeld zieht das Finanzamt 4 % davon ab. Dazu kommt der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €.

Was danach übrig ist, ist dein zu versteuerndes Einkommen. Darauf rechnet der Rechner die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 aus § 32a EStG, mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €. Soli und Kirchensteuer hängen an der Einkommensteuer. Die Ergebnisse haben wir mit dem amtlichen Rechner des Bundesfinanzministeriums abgeglichen.

Bewusst weggelassen haben wir andere Einkünfte, Kinderfreibeträge und weitere Sonderausgaben. Das Ergebnis ist eine gute Schätzung für die Planung, dein Steuerbescheid kann trotzdem davon abweichen.

Krankenversicherung: Pflicht auch für Selbstständige

Wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein, das gilt auch mit eigenem Betrieb. Als Selbstständiger bist du entweder freiwillig gesetzlich versichert oder privat. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du den kompletten Beitrag allein, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht.

  • Krankenversicherung ohne Krankengeld: 14,0 %, mit Krankengeld 14,6 %
  • Zusatzbeitrag deiner Kasse: 2026 im Durchschnitt 2,9 %
  • Pflegeversicherung: 3,6 %, ohne Kinder ab 23 Jahren 4,2 %, ab dem zweiten Kind unter 25 weniger
  • Mindestbemessung: 1.318,33 € im Monat, auch wenn du weniger verdienst
  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 € im Monat, darüber steigt der Beitrag nicht

Die Kasse setzt deinen Beitrag zuerst vorläufig fest, meist nach deinem letzten Steuerbescheid. Kommt der neue Bescheid, wird abgerechnet, und bei gestiegenem Gewinn folgt eine Nachzahlung. Was sonst noch an Versicherungen auf dich zukommt, steht im Beitrag Was kostet Selbstständigkeit?. Privat Versicherte tragen im Rechner einfach ihren Monatsbeitrag ein. Wir setzen ihn dann komplett als absetzbar an, genau genommen zählt aber nur der Anteil für die Basisabsicherung.

Rentenversicherung: nur für manche Pflicht

Die meisten Selbstständigen müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Pflicht ist sie unter anderem für selbstständige Lehrer, Hebammen, eingetragene Handwerker und für alle, die ohne eigene Angestellte auf Dauer im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeiten. Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse versichert. Wählst du im Rechner die Rentenversicherung aus, rechnet er mit 18,6 % vom Gewinn, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat.

Steuerrücklage: jeden Monat einen festen Betrag

Anders als bei Angestellten zieht dir niemand die Steuer automatisch ab. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Nach dem ersten Steuerbescheid kommen oft eine Nachzahlung und die neuen Vorauszahlungen auf einmal. Wer bis dahin nichts zurückgelegt hat, hat ein Problem. Der Rechner zeigt dir deshalb eine monatliche Rücklage: die Steuern des Jahres geteilt durch zwölf. Überweise den Betrag am besten gleich bei jedem Zahlungseingang auf ein eigenes Konto. Mehr zum Start steht im Beitrag Steuern im ersten Jahr der Selbstständigkeit.

Gewerbesteuer: nur für Gewerbetreibende

Die Gewerbesteuer ist im Rechner nicht enthalten. Freiberufler zahlen sie nie. Gewerbetreibende zahlen sie erst, wenn ihr Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € im Jahr liegt. Einen großen Teil davon rechnet das Finanzamt auf deine Einkommensteuer an. Wie viel am Ende bleibt, hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. Das kannst du mit dem Gewerbesteuer-Rechner nachrechnen.

Häufige Fragen

Krankenversicherung Selbstständige: wie viel?

Gesetzlich versichert zahlst du 2026 ohne Krankengeld 14,0 % plus den Zusatzbeitrag deiner Kasse (im Schnitt 2,9 %) auf deinen Gewinn, dazu 3,6 % Pflegeversicherung, ohne Kinder 4,2 %. Bei 40.000 € Gewinn im Jahr sind das 563,33 € Krankenversicherung und 140,00 € Pflegeversicherung, zusammen 703,33 € im Monat. Nach unten gibt es eine Grenze: Die Kasse rechnet mindestens mit 1.318,33 € im Monat, also zahlst du mindestens 222,80 € plus 55,37 € Pflege, zusammen 278,17 €. Nach oben ist bei 5.812,50 € Schluss, mehr als 982,31 € plus 244,13 € Pflege, zusammen 1.226,44 € im Monat, werden es nicht. Mit Krankengeld sind es 14,6 % statt 14,0 %.

Wie viel Steuern sollte ich als Selbstständiger zurücklegen?

So viel, wie am Ende an Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer anfällt, verteilt auf zwölf Monate. Bei 40.000 € Gewinn, ledig und gesetzlich versichert, sind das rund 4.650 € Einkommensteuer im Jahr, also etwa 388 € im Monat. Der Rechner oben zeigt dir den Betrag für deine Zahlen. Die Beiträge zur Krankenversicherung zahlst du ohnehin jeden Monat, die gehören nicht in die Rücklage.

Was bedeutet brutto und netto bei Selbstständigen?

Ein Bruttogehalt gibt es für Selbstständige nicht. Am nächsten kommt ihm der Gewinn: deine Einnahmen minus Betriebsausgaben, ohne Umsatzsteuer. Netto ist, was davon nach Kranken- und Pflegeversicherung, eventuell Rentenversicherung und nach den Steuern übrig bleibt.

Ab wann zahlen Selbstständige Einkommensteuer?

Sobald dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 sind das 12.348 €. Weil du Kranken- und Pflegeversicherung vorher abziehen darfst, bleibt ein etwas höherer Gewinn steuerfrei. Mit dem gesetzlichen Mindestbeitrag sind das ungefähr 15.700 € im Jahr.

Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung einzahlen?

Meistens nicht. Pflicht ist sie nur für bestimmte Gruppen, etwa selbstständige Lehrer, Hebammen, Handwerker in der Handwerksrolle, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse und Selbstständige ohne eigene Angestellte, die auf Dauer im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber arbeiten. Alle anderen können freiwillig einzahlen. Der Beitragssatz liegt 2026 bei 18,6 %.

Zahle ich als Selbstständiger Solidaritätszuschlag?

Erst, wenn deine Einkommensteuer über 20.350 € im Jahr liegt, bei Zusammenveranlagung über 40.700 €. Als Lediger erreichst du das ab rund 75.000 € zu versteuerndem Einkommen. Kurz über der Grenze fällt der Soli noch gering aus und steigt dann langsam auf 5,5 % der Einkommensteuer.

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