So rechnet der Rechner
Ausgangspunkt ist dein Gewinn im Jahr, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Davon gehen zuerst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab und, wenn du sie auswählst, die zur Rentenversicherung. Diese Beiträge darfst du als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Die Rentenbeiträge zählen voll, die Krankenversicherung ebenfalls, nur mit Krankengeld zieht das Finanzamt 4 % davon ab. Dazu kommt der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €.
Was danach übrig ist, ist dein zu versteuerndes Einkommen. Darauf rechnet der Rechner die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 aus § 32a EStG, mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €. Soli und Kirchensteuer hängen an der Einkommensteuer. Die Ergebnisse haben wir mit dem amtlichen Rechner des Bundesfinanzministeriums abgeglichen.
Bewusst weggelassen haben wir andere Einkünfte, Kinderfreibeträge und weitere Sonderausgaben. Das Ergebnis ist eine gute Schätzung für die Planung, dein Steuerbescheid kann trotzdem davon abweichen.
Krankenversicherung: Pflicht auch für Selbstständige
Wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein, das gilt auch mit eigenem Betrieb. Als Selbstständiger bist du entweder freiwillig gesetzlich versichert oder privat. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du den kompletten Beitrag allein, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht.
- Krankenversicherung ohne Krankengeld: 14,0 %, mit Krankengeld 14,6 %
- Zusatzbeitrag deiner Kasse: 2026 im Durchschnitt 2,9 %
- Pflegeversicherung: 3,6 %, ohne Kinder ab 23 Jahren 4,2 %, ab dem zweiten Kind unter 25 weniger
- Mindestbemessung: 1.318,33 € im Monat, auch wenn du weniger verdienst
- Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 € im Monat, darüber steigt der Beitrag nicht
Die Kasse setzt deinen Beitrag zuerst vorläufig fest, meist nach deinem letzten Steuerbescheid. Kommt der neue Bescheid, wird abgerechnet, und bei gestiegenem Gewinn folgt eine Nachzahlung. Was sonst noch an Versicherungen auf dich zukommt, steht im Beitrag Was kostet Selbstständigkeit?. Privat Versicherte tragen im Rechner einfach ihren Monatsbeitrag ein. Wir setzen ihn dann komplett als absetzbar an, genau genommen zählt aber nur der Anteil für die Basisabsicherung.
Rentenversicherung: nur für manche Pflicht
Die meisten Selbstständigen müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Pflicht ist sie unter anderem für selbstständige Lehrer, Hebammen, eingetragene Handwerker und für alle, die ohne eigene Angestellte auf Dauer im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeiten. Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse versichert. Wählst du im Rechner die Rentenversicherung aus, rechnet er mit 18,6 % vom Gewinn, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat.
Steuerrücklage: jeden Monat einen festen Betrag
Anders als bei Angestellten zieht dir niemand die Steuer automatisch ab. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Nach dem ersten Steuerbescheid kommen oft eine Nachzahlung und die neuen Vorauszahlungen auf einmal. Wer bis dahin nichts zurückgelegt hat, hat ein Problem. Der Rechner zeigt dir deshalb eine monatliche Rücklage: die Steuern des Jahres geteilt durch zwölf. Überweise den Betrag am besten gleich bei jedem Zahlungseingang auf ein eigenes Konto. Mehr zum Start steht im Beitrag Steuern im ersten Jahr der Selbstständigkeit.
Gewerbesteuer: nur für Gewerbetreibende
Die Gewerbesteuer ist im Rechner nicht enthalten. Freiberufler zahlen sie nie. Gewerbetreibende zahlen sie erst, wenn ihr Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € im Jahr liegt. Einen großen Teil davon rechnet das Finanzamt auf deine Einkommensteuer an. Wie viel am Ende bleibt, hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. Das kannst du mit dem Gewerbesteuer-Rechner nachrechnen.