Gewerbesteuer-Rechner: Gewerbesteuer und Anrechnung berechnen

Gib deinen Gewinn und den Hebesatz deiner Gemeinde ein und der Rechner zeigt dir Steuermessbetrag, Gewerbesteuer und wie viel davon nach § 35 EStG auf deine Einkommensteuer angerechnet wird.

Für die meisten Solo-Selbstständigen ist das 0. Trag hier den Saldo aus Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, z. B. Zinsen auf Dauerschulden) und Kürzungen (§ 9 GewStG, z. B. für eigene Betriebsgrundstücke) ein. Ein positiver Wert erhöht, ein negativer mindert den Gewerbeertrag.

Wähle eine Stadt oder trag den Hebesatz deiner Gemeinde direkt ein. Du findest ihn auf deinem Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website deiner Gemeinde.

Unverbindliche Berechnung. Ersetzt keine Steuerberatung.

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Gewerbesteuer zahlt, wer einen Gewerbebetrieb führt: Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie GbR oder OHG und Kapitalgesellschaften. Wer dagegen freiberuflich nach § 18 EStG tätig ist, etwa als Ärztin, Steuerberater oder in vielen anderen beratenden und kreativen Berufen, zahlt gar keine Gewerbesteuer. Ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich gilt, ist nicht immer eindeutig und hängt von der genauen Ausgestaltung ab, das erklärt der Beitrag Freiberufler oder Gewerbe. Dieser Rechner richtet sich an Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH bekommen den Freibetrag von 24.500 € gar nicht erst, für sie gelten andere Regeln.

Freibetrag, Abrundung und Steuermesszahl

Nach § 11 Abs. 1 GewStG wird dein Gewerbeertrag zuerst auf volle 100 € nach unten abgerundet. Von diesem abgerundeten Betrag zieht das Finanzamt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 € ab, höchstens jedoch bis auf 0 €. Erst der verbleibende Betrag, der steuerpflichtige Gewerbeertrag, wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, die Rechengrundlage für die eigentliche Gewerbesteuer.

Der Hebesatz deiner Gemeinde

Den Steuermessbetrag multipliziert deine Gemeinde mit ihrem eigenen Hebesatz (§ 16 GewStG). Den legt jede Gemeinde jährlich selbst fest, ein Mindesthebesatz von 200 % ist derzeit vorgeschrieben, ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt er gesetzlich auf 280 %. Nach oben gibt es keine Grenze. Deshalb schwankt die Gewerbesteuer für denselben Gewinn stark je nach Standort, in deutschen Großstädten liegen die Hebesätze meist zwischen 400 % und über 500 %. Suche deine Stadt im Rechner oder trag ihren Hebesatz direkt ein, du findest ihn auf deinem Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website deiner Gemeinde.

Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG

Als Einzelunternehmer oder Mitunternehmer einer Personengesellschaft bekommst du die Gewerbesteuer nicht einfach zusätzlich zur Einkommensteuer aufgebrummt. Nach § 35 EStG rechnet das Finanzamt das Vierfache deines Steuermessbetrags auf deine tarifliche Einkommensteuer an, soweit sie auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt. Zwei Grenzen begrenzen diese Anrechnung zusätzlich: Sie darf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer nicht übersteigen, und sie darf auch nicht höher sein als der Teil deiner Einkommensteuer, der rechnerisch auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt. Diese zweite Grenze hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab und lässt sich ohne deine vollständige Steuererklärung nicht genau berechnen, deshalb zeigt dir der Rechner nur die erste Grenze.

Als Faustregel gilt: Bei einem Hebesatz bis 400 % gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer rechnerisch vollständig aus, weil das Vierfache des Messbetrags dann mindestens der Gewerbesteuer entspricht. Erst darüber bleibt eine effektive Restbelastung, die mit steigendem Hebesatz wächst.

Häufige Fragen

Ab wann zahle ich Gewerbesteuer?

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bleiben die ersten 24.500 € Gewerbeertrag im Jahr steuerfrei (§ 11 Abs. 1 GewStG). Erst der Teil darüber wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % und danach mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert.

Was ist der Unterschied zwischen Gewinn und Gewerbeertrag?

Der Gewerbeertrag ist dein steuerlicher Gewinn, angepasst um Hinzurechnungen nach § 8 GewStG, etwa einen Teil der Zinsen auf Dauerschulden, und Kürzungen nach § 9 GewStG, etwa für eigene Betriebsgrundstücke. Ohne Fremdkapitalzinsen und eigene Immobilien entspricht der Gewerbeertrag meist einfach deinem Gewinn.

Gibt es eine Grenze für den Hebesatz meiner Gemeinde?

Nach unten gilt ein Mindesthebesatz von 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG). Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt dieser Mindestwert durch ein Gesetz vom 29. Juni 2026 auf 280 %. Eine Grenze nach oben gibt es nicht, in Großstädten liegen die Hebesätze meist zwischen 400 % und 500 %.

Wie funktioniert die Anrechnung nach § 35 EStG?

Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft wird das Vierfache deines Gewerbesteuer-Messbetrags auf deine Einkommensteuer angerechnet. Die Anrechnung ist gedeckelt: Sie darf nie höher sein als die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und auch nicht höher als der Teil deiner Einkommensteuer, der rechnerisch auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt. Bei einem Hebesatz bis 400 % gleicht sie die Gewerbesteuer meist vollständig aus, darüber bleibt ein Rest.

Zahlen Freiberufler auch Gewerbesteuer?

Nein. Wer freiberuflich nach § 18 EStG tätig ist, etwa als Ärztin, Anwalt oder in vielen beratenden Berufen, unterliegt gar nicht der Gewerbesteuer. Was dich zum Freiberufler statt zum Gewerbetreibenden macht, hängt von deiner konkreten Tätigkeit ab, mehr dazu im Abschnitt „Wer zahlt Gewerbesteuer?“ oben auf dieser Seite.

Wann und an wen zahle ich die Gewerbesteuer?

Deine Gemeinde setzt die vierteljährlichen Vorauszahlungen fest, fällig jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 GewStG), meist in Höhe eines Viertels der Steuer aus deinem letzten Bescheid. Das Finanzamt legt dafür nur den voraussichtlichen Steuermessbetrag fest. Die Zahlung geht direkt an deine Gemeinde, die dir nach Abgabe deiner Steuererklärung auch den endgültigen Gewerbesteuerbescheid schickt.

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