Wer zahlt Gewerbesteuer?
Gewerbesteuer zahlt, wer einen Gewerbebetrieb führt: Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie GbR oder OHG und Kapitalgesellschaften. Wer dagegen freiberuflich nach § 18 EStG tätig ist, etwa als Ärztin, Steuerberater oder in vielen anderen beratenden und kreativen Berufen, zahlt gar keine Gewerbesteuer. Ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich gilt, ist nicht immer eindeutig und hängt von der genauen Ausgestaltung ab, das erklärt der Beitrag Freiberufler oder Gewerbe. Dieser Rechner richtet sich an Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH bekommen den Freibetrag von 24.500 € gar nicht erst, für sie gelten andere Regeln.
Freibetrag, Abrundung und Steuermesszahl
Nach § 11 Abs. 1 GewStG wird dein Gewerbeertrag zuerst auf volle 100 € nach unten abgerundet. Von diesem abgerundeten Betrag zieht das Finanzamt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 € ab, höchstens jedoch bis auf 0 €. Erst der verbleibende Betrag, der steuerpflichtige Gewerbeertrag, wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, die Rechengrundlage für die eigentliche Gewerbesteuer.
Der Hebesatz deiner Gemeinde
Den Steuermessbetrag multipliziert deine Gemeinde mit ihrem eigenen Hebesatz (§ 16 GewStG). Den legt jede Gemeinde jährlich selbst fest, ein Mindesthebesatz von 200 % ist derzeit vorgeschrieben, ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt er gesetzlich auf 280 %. Nach oben gibt es keine Grenze. Deshalb schwankt die Gewerbesteuer für denselben Gewinn stark je nach Standort, in deutschen Großstädten liegen die Hebesätze meist zwischen 400 % und über 500 %. Suche deine Stadt im Rechner oder trag ihren Hebesatz direkt ein, du findest ihn auf deinem Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website deiner Gemeinde.
Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG
Als Einzelunternehmer oder Mitunternehmer einer Personengesellschaft bekommst du die Gewerbesteuer nicht einfach zusätzlich zur Einkommensteuer aufgebrummt. Nach § 35 EStG rechnet das Finanzamt das Vierfache deines Steuermessbetrags auf deine tarifliche Einkommensteuer an, soweit sie auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt. Zwei Grenzen begrenzen diese Anrechnung zusätzlich: Sie darf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer nicht übersteigen, und sie darf auch nicht höher sein als der Teil deiner Einkommensteuer, der rechnerisch auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt. Diese zweite Grenze hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab und lässt sich ohne deine vollständige Steuererklärung nicht genau berechnen, deshalb zeigt dir der Rechner nur die erste Grenze.
Als Faustregel gilt: Bei einem Hebesatz bis 400 % gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer rechnerisch vollständig aus, weil das Vierfache des Messbetrags dann mindestens der Gewerbesteuer entspricht. Erst darüber bleibt eine effektive Restbelastung, die mit steigendem Hebesatz wächst.