Mahnung Vorlage kostenlos: 1., 2. und letzte Mahnung

Hier bekommst du eine kostenlose Mahnung in drei Stufen: 1. Mahnung, 2. Mahnung und letzte Mahnung. Alle drei liegen als ausfüllbare PDF, Druckversion und Excel-Datei vor, die letzte Stufe mit eigenen Feldern für Verzugszinsen und die 40-€-Pauschale.

Ausgefüllte 1. Mahnung nach DIN 5008 mit Absender, Anschriftfeld, Rechnungsnummer, offenem Betrag, neuer Zahlungsfrist und Bankverbindung

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Das ausfüllbare PDF füllst du am Rechner aus und verschickst es direkt. Das Druck-PDF ist zum Ausfüllen von Hand gedacht. Die Excel-Datei rechnet mit Formeln und läuft auch in LibreOffice und Google Tabellen.

Wie viele Mahnstufen brauchst du wirklich?

Eine feste Zahl schreibt das Gesetz nicht vor. In der Praxis hat sich ein dreistufiges Modell durchgesetzt: eine freundliche Zahlungserinnerung, dann eine 1. Mahnung mit fester Frist, danach eine letzte Mahnung mit Verzugszinsen und Pauschale. Diese Vorlage deckt alle drei Mahnstufen ab, 1. Mahnung, 2. Mahnung und letzte Mahnung, jeweils als eigene Seite im PDF und eigenes Blatt in der Excel-Datei. Eine weitere Mahnung nach der letzten bringt rechtlich meistens nichts mehr, außergerichtlich ist an dem Punkt alles gesagt.

Ab wann ist eine Rechnung im Verzug?

Das hängt nicht davon ab, ob du schon gemahnt hast. Nach § 286 BGB gilt:

  • Habt ihr vertraglich einen festen Zahlungstermin vereinbart, ist dein Kunde ab dem Folgetag automatisch im Verzug, eine Mahnung ändert daran nichts (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ein Datum, das du einseitig auf die Rechnung schreibst, reicht dafür laut Rechtsprechung nicht aus.
  • Ohne festes Datum tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen hat.
  • Erst wenn beides nicht zutrifft, setzt die Mahnung selbst den Verzug in Gang (§ 286 Abs. 1 BGB).

Für die meisten Selbstständigen heißt das: Wenn du überhaupt so weit kommst, eine Mahnung zu schreiben, ist dein Kunde in aller Regel längst im Verzug. Den genauen Stichtag für eine bestimmte Rechnung findest du mit dem Zahlungsziel-Rechner.

Verzugszinsen und die 40-€-Pauschale

Ab Verzug schuldet dein Kunde Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmen (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Ist dein Kunde ein Unternehmen, kommt zusätzlich eine Pauschale von 40 € hinzu, ohne dass du sie einzeln nachweisen musst (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird später auf Rechtsverfolgungskosten angerechnet, etwa wenn du einen Anwalt einschaltest. Gegenüber Verbrauchern gibt es diese Pauschale nicht. Die letzte Mahnung in dieser Vorlage hat für beide Beträge eigene Felder, die genaue Höhe der Zinsen rechnest du mit dem Verzugszinsen-Rechner aus.

So nutzt du die drei Seiten der Vorlage

Die ausfüllbare PDF hat drei Seiten: 1. Mahnung, 2. Mahnung und letzte Mahnung. Rechnungsnummer, Datum und offener Betrag stehen auf jeder Seite in eigenen Feldern, damit du die Stufen unabhängig voneinander ausfüllen und verschicken kannst. Die letzte Mahnung ergänzt Felder für Verzugszinsen, die Pauschale und den Gesamtbetrag sowie einen Hinweis auf das gerichtliche Mahnverfahren. Absender, Empfänger und Bankverbindung trägst du nur einmal ein, sie erscheinen automatisch auf allen drei Seiten. In der Excel-Datei liegen die drei Stufen auf eigenen Tabellenblättern.

Wenn auch die letzte Mahnung nicht wirkt

Zahlt dein Kunde weiterhin nicht, kannst du beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren beantragen (§§ 688 ff. ZPO) oder die Forderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt übergeben. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Formulierungsbeispielen findest du im Beitrag Mahnung schreiben: Zahlungserinnerung, 1. und 2. Mahnung mit Vorlage.

Wer mehrere Kunden gleichzeitig mahnt, verliert in einer Excel-Tabelle schnell den Überblick, wer welche Stufe schon bekommen hat. Mit SimplyBills Pro siehst du überfällige Rechnungen auf einen Blick und verschickst Erinnerungen mit einem Klick oder automatisch. Verzugszinsen und Pauschale trägst du dabei weiterhin selbst ein.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungserinnerung und 1. Mahnung?

Rechtlich keiner, beide können den Zahlungsverzug auslösen. Im Ton ist die Zahlungserinnerung freundlicher, die Mahnung setzt eine feste Frist und wird ab der zweiten Stufe deutlicher. Für den ersten Kontakt gibt es die eigene Zahlungserinnerung-Vorlage.

Muss ich immer erst eine Zahlungserinnerung schicken, bevor ich mahne?

Nein. Du kannst direkt mit der 1. Mahnung starten, das ist kein Pflichtschritt. Üblich ist die freundlichere Reihenfolge trotzdem, weil ein Kunde nach einer sachlichen Mahnung eher weiter Kunde bleibt als nach einer scharfen ersten Ansage.

Ist eine Mahnung überhaupt nötig, damit mein Kunde in Verzug gerät?

Nicht immer. Habt ihr vertraglich einen festen Zahlungstermin vereinbart, ist dein Kunde schon ab dem Folgetag automatisch im Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ein Datum, das du einseitig auf die Rechnung schreibst, reicht dafür laut Rechtsprechung nicht aus. Ohne eine solche Vereinbarung tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB), bei Verbrauchern nur mit entsprechendem Hinweis auf der Rechnung. Eine Mahnung ist nur dann der eigentliche Auslöser, wenn keiner dieser Fälle zutrifft (§ 286 Abs. 1 BGB). In der Praxis triffst du mit dieser Vorlage trotzdem meistens den richtigen Zeitpunkt, weil du ohnehin erst mahnst, wenn eine Rechnung längst überfällig ist.

Wie hoch sind Verzugszinsen, und darf ich immer 40 € Pauschale verlangen?

Verzugszinsen betragen gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Die 40-€-Pauschale gilt nur, wenn dein Kunde kein Verbraucher ist, dafür ohne weiteren Nachweis (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Die genauen Zinsen für deinen Fall rechnest du mit dem Verzugszinsen-Rechner aus.

Wie viele Mahnungen darf ich schreiben, bevor ich das gerichtliche Mahnverfahren einleite?

Eine feste Zahl schreibt das Gesetz nicht vor. Üblich sind ein bis zwei Mahnungen nach der Zahlungserinnerung, danach ist außergerichtlich meistens alles gesagt. Reagiert dein Kunde weiterhin nicht, kannst du beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen (§§ 688 ff. ZPO) oder die Forderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt übergeben.

Kann ich die Mahnung auch als Kleinunternehmer verschicken?

Ja, die Vorlage weist ohnehin keine Umsatzsteuer aus. Ob du Verzugszinsen und die 40-€-Pauschale verlangen darfst, hängt nicht von deinem eigenen Status als Kleinunternehmer ab, sondern davon, ob dein Kunde Verbraucher oder Unternehmen ist.

Überfällige Rechnungen im Blick behalten, statt Mahnungen von Hand zu zählen

Mit SimplyBills Pro siehst du auf einen Blick, welche Rechnung überfällig ist, und verschickst die 1., 2. und letzte Erinnerung mit einem Klick oder automatisch nach den Tagen, die du festlegst. Verzugszinsen und die Pauschale rechnet SimplyBills nicht automatisch dazu, dafür bleibt der Ablauf im Griff. Für drei Rechnungen im Monat bleibt der Free-Tarif von SimplyBills kostenlos.

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