E-Rechnung Viewer & XRechnung Viewer: XRechnung öffnen, ZUGFeRD lesen

Du hast eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-Rechnung bekommen und siehst nur XML-Code? Zieh die Datei in diesen XRechnung Viewer. Du bekommst eine lesbare Rechnung mit Absender, Positionen, Steuern und Bankverbindung. Gelesen wird die Datei in deinem Browser, hochgeladen wird sie nirgends.

XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung hierher ziehen

XML oder PDF, bis 20 MB

Die Datei verlässt deinen Browser nicht. Sie wird nur auf deinem Gerät gelesen, hochgeladen oder gespeichert wird nichts.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Datenformat, das eine Software auslesen kann, ohne dass jemand etwas abtippt. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931. Eine PDF, die du per E-Mail verschickst, ist keine E-Rechnung, auch wenn du sie am Computer erstellt hast.

Für die Buchhaltung ist das praktisch, für Menschen weniger. Öffnest du eine XRechnung im Editor, siehst du Zeilen wie <cbc:PayableAmount currencyID="EUR">1013.81</cbc:PayableAmount>. Der Viewer macht daraus wieder eine Rechnung, die du lesen kannst.

Empfangspflicht seit 2025, auch für Kleinunternehmer

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Ein eigenes Programm brauchst du dafür nicht, ein E-Mail-Postfach reicht. Die Rechnung musst du aber lesen können, und aufbewahren musst du sie so, wie sie angekommen ist: als XML oder als ZUGFeRD-PDF, nicht nur als Ausdruck.

Beim Ausstellen gibt es Übergangsfristen. Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmer im Inland an andere Unternehmen noch Papierrechnungen schicken, eine PDF nur mit Zustimmung des Empfängers. 2027 gilt das weiter für Unternehmer mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz. Ab dem 1. Januar 2028 müssen auch alle übrigen Unternehmer an inländische Unternehmen E-Rechnungen ausstellen. Kleinunternehmer (§ 34a UStDV), Rechnungen bis 250 € und Rechnungen an Privatkunden sind dauerhaft ausgenommen. Was das für dich heißt, steht im Beitrag E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer.

XRechnung und ZUGFeRD: der Unterschied

In Deutschland begegnen dir vor allem zwei Formate. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei. Behörden verlangen sie, und auch viele Firmen nutzen sie. ZUGFeRD ist eine PDF mit einer eingebetteten XML-Datei: Du öffnest sie wie jede andere PDF, deine Buchhaltungssoftware liest die Daten aus dem Anhang. Factur-X ist der französische Name für dasselbe Format.

Die XML selbst kann in zwei Syntaxen geschrieben sein, UBL oder UN/CEFACT CII. Der Viewer liest beide. Bei einer ZUGFeRD-Datei zeigt er die eingebettete XML, nicht die sichtbare PDF. Du siehst also genau die Daten, die eine Buchhaltungssoftware übernimmt. Wann welches Format passt, erklärt der Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD. Willst du selbst eine schreiben, geht das mit XRechnung erstellen oder ZUGFeRD-Rechnung erstellen.

So öffnest du eine XRechnung

Mit dem XRechnung Viewer oben dauert das keine Minute:

  1. Speichere die Rechnung aus der E-Mail auf deinem Gerät. Eine XRechnung endet meist auf .xml, eine ZUGFeRD-Rechnung auf .pdf.
  2. Zieh die Datei in das Feld oben oder klick auf „Datei auswählen“.
  3. Prüf Absender, Positionen, Beträge und Bankverbindung. Über „Drucken“ bekommst du eine saubere Papierfassung oder, mit „Als PDF speichern“ im Druckdialog, eine PDF für deine Unterlagen.

Der Ausdruck ersetzt die Originaldatei nicht. Die musst du trotzdem aufbewahren.

Was der Viewer nicht prüft

Der Viewer zeigt, was in der Datei steht. Ob die Rechnung alle Pflichtangaben enthält und die Regeln der XRechnung einhält, prüft er nicht. Fehlt ein Feld, bleibt die Stelle leer. Nachgerechnet wird auch nichts, alle Summen kommen aus der Datei. Ob die Datei die Regeln von EN 16931 und XRechnung einhält, zeigt dir der E-Rechnung-Validator, mit einer Erklärung zu jedem Fehler.

Häufige Fragen

Wie kann ich eine XRechnung öffnen?

Zieh die XML-Datei in den Viewer oben, dann siehst du sie als normale Rechnung. Ein Browser oder Texteditor zeigt dir nur den XML-Code mit allen Tags, und der ist kaum zu lesen.

Werden meine Rechnungsdaten hochgeladen?

Nein. Die Datei wird per JavaScript in deinem Browser gelesen. Kein Server bekommt sie zu sehen, und gespeichert wird auch nichts. Lädst du die Seite neu, ist die Rechnung wieder weg.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer E-Rechnungen empfangen können, Kleinunternehmer nach § 19 UStG eingeschlossen. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür. Selbst ausstellen musst du als Kleinunternehmer keine E-Rechnungen, auch nicht ab 2028.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Ansicht für Menschen. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist eine PDF, in der eine XML-Datei steckt: Du liest die PDF, deine Buchhaltungssoftware liest die XML. Beide beruhen auf der europäischen Norm EN 16931. Ausgenommen sind die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC-WL: Sie zählen nicht als E-Rechnung (Abschnitt 14.1 Abs. 14 UStAE, BMF-Schreiben vom 15.10.2025).

Warum meldet der Viewer bei meiner PDF-Rechnung einen Fehler?

Dann steckt in der PDF keine XML-Datei. Das trifft auf die meisten PDF-Rechnungen zu, die aus Word oder einem einfachen Rechnungsprogramm kommen. So eine PDF ist keine E-Rechnung. Bitte den Absender um eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-Datei.

Reicht es, eine E-Rechnung auszudrucken und abzuheften?

Zum Lesen und Prüfen kannst du sie mit dem Druck-Button ausdrucken. Aufbewahren musst du aber die Originaldatei, also die XML oder die ZUGFeRD-PDF, so wie sie angekommen ist. Der Ausdruck allein genügt nicht.

E-Rechnungen selbst erstellen, kostenlos

Mit SimplyBills schreibst du Rechnungen als ZUGFeRD oder XRechnung, ohne dich mit XML zu beschäftigen. Beide Formate sind im kostenlosen Tarif dabei, mit drei Rechnungen im Monat und ohne Kreditkarte.

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