Rechnungsvorlage für Privatpersonen: PDF und Excel

Hier bekommst du eine kostenlose Rechnungsvorlage für den gelegentlichen privaten Verkauf, zum Beispiel von gebrauchten Gegenständen. Ohne Steuernummer-Feld, ohne Umsatzsteuer, dafür mit dem Hinweis, dass du kein Unternehmer bist.

Ausgefüllte Rechnungsvorlage für Privatpersonen mit Absender, Anschriftfeld, einer Position und Hinweis, dass keine Umsatzsteuer anfällt

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Das ausfüllbare PDF füllst du am Rechner aus und verschickst es direkt. Das Druck-PDF ist zum Ausfüllen von Hand gedacht. Die Excel-Datei rechnet mit Formeln und läuft auch in LibreOffice und Google Tabellen.

Wann du als Privatperson keine Umsatzsteuer berechnest

Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, also „nachhaltig“, das heißt regelmäßig und auf Wiederholung angelegt (§ 2 Abs. 1 UStG). Verkaufst du einmalig oder nur gelegentlich etwas Privates, fehlt dieser Tätigkeit die Nachhaltigkeit. Du bist damit kein Unternehmer und berechnest keine Umsatzsteuer. Diese Vorlage hat deshalb kein Steuernummer-Feld und keine USt-Zeile, dafür einen Hinweis, dass keine Umsatzsteuer anfällt.

Gelegentlicher Verkauf oder schon eine Tätigkeit, die ein Gewerbe ist?

Sobald du regelmäßig verkaufst oder wiederholt gegen Bezahlung arbeitest, ist das keine private Angelegenheit mehr, sondern eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, die angemeldet werden muss, unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Wo genau die Grenze zwischen Freiberufler und Gewerbe verläuft, erklärt Freiberufler oder Gewerbe: der Unterschied in Euro und Aufwand. Was du auch ohne Gewerbeschein schon in Rechnung stellen darfst, liest du in Rechnung schreiben ohne Gewerbeschein: wann das erlaubt ist.

Steuerlich gibt es dazu noch eine eigene Randnotiz: Einkünfte aus wirklich gelegentlichen Leistungen wie einer Vermittlung oder der Vermietung eines beweglichen Gegenstands bleiben nur steuerfrei, wenn sie weniger als 256 € im Kalenderjahr betragen (Freigrenze nach § 22 Nr. 3 EStG), darüber ist der volle Betrag steuerpflichtig. Der bloße Verkauf eigener, gebrauchter Alltagsgegenstände fällt meist gar nicht erst unter diese Vorschrift: Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs greift auch die einjährige Frist für private Veräußerungsgeschäfte nicht (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG), weshalb solche Verkäufe in aller Regel steuerfrei bleiben. Bei größeren Beträgen oder Zweifeln lohnt sich ein Blick beim Steuerberater.

Diese Angaben enthält die Vorlage

Ausgefüllt sind Absender, Empfänger, ein Rechnungsdatum, eine Position mit Menge, Beschreibung und Preis sowie der Gesamtbetrag. In der Fußzeile stehen nur Name, Anschrift und Kontakt, keine Steuernummer. Als Zahlungsangabe kannst du IBAN und Bank eintragen, wenn die Zahlung nicht sofort bar erfolgt.

Muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Nein. Die E-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Als Privatperson bist du weder zum Empfang noch zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet, diese PDF-Vorlage reicht für deinen gelegentlichen Verkauf vollständig aus.

Wenn aus deinem Verkauf eine Selbstständigkeit wird

Verkaufst oder arbeitest du künftig regelmäßig, brauchst du eine Steuernummer und je nach Umsatz eine Umsatzsteuer-Angabe. Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist als Kleinunternehmer empfehlenswert, bei Regelbesteuerung Pflicht (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG). Für den Einstieg eignet sich dann die Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer oder, falls du regelbesteuert abrechnest, die normale Rechnungsvorlage mit 19 % USt.

Häufige Fragen

Muss ich als Privatperson überhaupt eine Rechnung schreiben?

Nein, eine gesetzliche Rechnungspflicht nach § 14 UStG gilt nur für Unternehmer. Verkaufst du einmalig oder gelegentlich privat, zum Beispiel gebrauchte Sachen, bist du dazu nicht verpflichtet. Trotzdem ist eine Rechnung sinnvoll: Sie dient als Kaufbeleg für dich und deinen Käufer.

Brauche ich für diese Rechnung eine Steuernummer?

Nein, jedenfalls nicht auf der Rechnung. Eine Steuernummer ist nur für Unternehmer eine Pflichtangabe auf der Rechnung (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG). Als Privatperson hast du für deine Einkommensteuer zwar meist ohnehin eine Steuernummer, musst sie aber nicht auf dieser Rechnung angeben. Deshalb hat diese Vorlage kein Steuernummer-Feld in der Fußzeile, anders als die normale Rechnungsvorlage.

Ab wann wird aus meinem gelegentlichen Verkauf ein Gewerbe?

Entscheidend ist, ob deine Tätigkeit „nachhaltig“ ist, also auf Wiederholung angelegt (§ 2 Abs. 1 Satz 3 UStG). Ein einzelner Verkauf oder ein seltener Gelegenheitsjob bleibt privat. Verkaufst oder arbeitest du regelmäßig gegen Bezahlung, ist das eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit und muss angemeldet werden, unabhängig davon, wie viel du dabei verdienst.

Muss ich Einnahmen aus gelegentlichen Verkäufen versteuern?

Der Verkauf eigener, gebrauchter Alltagsgegenstände ist in aller Regel steuerfrei: Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs greift die einjährige Frist für private Veräußerungsgeschäfte nicht (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Anders sieht es bei gelegentlichen Leistungen wie einer Vermittlung oder der Vermietung beweglicher Gegenstände aus: Diese Einkünfte bleiben nur steuerfrei, wenn sie weniger als 256 € im Kalenderjahr betragen (Freigrenze nach § 22 Nr. 3 EStG), darüber ist der volle Betrag steuerpflichtig. Bei Zweifeln oder höheren Beträgen hilft ein Steuerberater weiter.

Gilt für mich die E-Rechnungspflicht?

Nein. Die E-Rechnungspflicht betrifft nur Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Als Privatperson musst du weder E-Rechnungen empfangen noch ausstellen können, diese PDF-Vorlage reicht aus.

Was mache ich, wenn ich regelmäßig verkaufe oder Aufträge annehme?

Dann bist du kein Privatverkäufer mehr, sondern übst eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aus und musst dich anmelden. Für die Rechnungen danach eignet sich die Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer oder die normale Rechnungsvorlage mit Umsatzsteuer, je nachdem, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.

Aus dem Verkauf wird eine Selbstständigkeit?

Verkaufst oder arbeitest du bald regelmäßig gegen Bezahlung, trägst du deine Steuernummer einmal in SimplyBills ein. Jede Rechnung bekommt danach automatisch eine fortlaufende Nummer, auf Wunsch mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Kostenlos für drei Rechnungen im Monat.

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