Honorarrechnung Vorlage: PDF und Excel für Freiberufler

Hier bekommst du eine kostenlose Honorarrechnung-Vorlage für Freiberufler als ausfüllbare PDF, Druckversion und Excel-Datei. Statt eines einzelnen Leistungsdatums trägst du einen Zeitraum ein, und bei Bedarf gibt es eine zweite Tabelle für eine Stundenaufstellung.

Ausgefüllte Honorarrechnung mit Absender, Anschriftfeld, Leistungszeitraum, drei Positionen mit 19 % und 7 % Umsatzsteuer und optionaler Stundenaufstellung

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Das ausfüllbare PDF füllst du am Rechner aus und verschickst es direkt. Das Druck-PDF ist zum Ausfüllen von Hand gedacht. Die Excel-Datei rechnet mit Formeln und läuft auch in LibreOffice und Google Tabellen.

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Was eine Honorarrechnung von einer normalen Rechnung unterscheidet

Freiberufliche Leistungen ziehen sich oft über mehrere Tage oder Wochen statt über einen einzelnen Liefertermin. Deshalb trägst du als Leistungszeitraum meist nur den Monat ein, in dem du gearbeitet hast, etwa „September 2026“, das reicht nach § 31 Abs. 4 UStDV aus. Ansonsten gelten dieselben Pflichtangaben wie bei jeder Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG): Name und Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum und -nummer, Art der Leistung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag.

Zusätzlich hat diese Vorlage eine zweite, optionale Tabelle für eine Stundenaufstellung mit Datum, Tätigkeit, Stunden und Stundensatz. Rechnest du pauschal ab, lässt du sie einfach leer.

Den Steuersatz wählst du je Position: 19 % im Regelfall, 7 % etwa für die Einräumung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken wie Texten oder Fotos (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG) und 0 % für steuerfreie Leistungen, zum Beispiel Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14 UStG). Die Summen weist die Vorlage je Steuersatz getrennt aus. Bei 0 % gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG), dafür gibt es neben den Summen ein eigenes Feld.

Bist du Kleinunternehmer?

Diese Vorlage weist Umsatzsteuer aus und ist für die Regelbesteuerung gedacht. Fällst du unter die Kleinunternehmerregelung, darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen: Dein Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten (§ 19 Abs. 1 UStG). Im Jahr deiner Gründung gilt nur die Grenze von 25.000 €, gerechnet am tatsächlichen Umsatz ohne Hochrechnung auf zwölf Monate. Nimm dann stattdessen die Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer, die nur den Gesamtbetrag und den gesetzlichen Hinweis zeigt.

Stundenaufstellung: wann sie sich lohnt

Eine Stundenaufstellung ist sinnvoll, wenn du nach Zeitaufwand abrechnest oder dein Kunde die geleisteten Stunden nachvollziehen will, etwa bei Projekten mit vereinbartem Stundensatz. Wie du deinen Stundensatz überhaupt kalkulierst, erklärt der Beitrag Stundensatz berechnen für Selbstständige.

Künstlersozialkasse für Freiberufler

Arbeitest du hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch selbstständig, bist du über die Künstlersozialkasse pflichtversichert (§ 1 KSVG) und zahlst Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen Pflegeversicherung zu ähnlichen Konditionen wie Angestellte. Voraussetzungen, Beiträge und die Abgabepflicht für deine Auftraggeber erklärt der Beitrag zur Künstlersozialkasse für Freelancer.

Eine PDF-Honorarrechnung ist keine E-Rechnung

Mit dieser Vorlage schreibst du eine Papier- oder PDF-Rechnung. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz im Format XRechnung oder ZUGFeRD, den die Software deines Kunden direkt einlesen kann. Seit 01.01.2025 muss jeder Unternehmer E-Rechnungen empfangen können, auch Freiberufler. Ausstellen musst du E-Rechnungen an andere Unternehmen im Inland ab 2027, wenn dein Umsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, sonst ab 2028. Bis dahin darfst du eine PDF-Rechnung verschicken, wenn dein Kunde zustimmt. Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG, § 34a UStDV) und für Rechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV) bist du dauerhaft ausgenommen. Welcher Fall bei dir konkret zutrifft, erklärt E-Rechnung für Freiberufler: welcher Fall gilt.

Mit SimplyBills schreibst du dein Honorar einmal und bekommst die Rechnung direkt als ZUGFeRD-Rechnung oder XRechnung, wahlweise mit oder ohne Kleinunternehmerregelung.

Häufige Fragen

Ist die Honorarrechnung-Vorlage wirklich kostenlos?

Ja. PDF und Excel lädst du ohne Anmeldung herunter und darfst sie für deine eigenen Rechnungen beliebig oft nutzen. Die Zeile mit dem Hinweis auf simplybills.de kannst du stehen lassen oder in der Excel-Datei löschen.

Was steht auf einer Honorarrechnung, das bei einer normalen Rechnung fehlt?

Im Kern sind die Pflichtangaben identisch (§ 14 Abs. 4 UStG). Bei freiberuflichen Leistungen reicht als Leistungszeitraum meist der Monat, in dem du gearbeitet hast, zum Beispiel „September 2026“ (§ 31 Abs. 4 UStDV). Zusätzlich bietet diese Vorlage eine optionale Stundenaufstellung als zweite Tabelle, wenn du nach Stunden abrechnest oder deinem Kunden die Arbeitszeit nachweisen willst.

Muss ich als Kleinunternehmer trotzdem 19 % Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Diese Vorlage ist für die Regelbesteuerung gedacht, mit 19 %, 7 % oder 0 % je Position. Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG, nutze stattdessen die Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer, die statt der Umsatzsteuer nur den Gesamtbetrag und den gesetzlichen Hinweis zeigt.

Muss ich eine Stundenaufstellung beilegen?

Nur wenn du danach abrechnest oder dein Kunde sie als Nachweis braucht. Rechnest du pauschal ab, lässt du die zweite Tabelle einfach leer oder löschst das Blatt in der Excel-Datei.

Betrifft mich als Freiberufler die Künstlersozialkasse?

Das kommt auf deine Tätigkeit an: Wer hauptberuflich selbstständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, ist über die Künstlersozialkasse pflichtversichert (§ 1 KSVG) und zahlt Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen Pflegeversicherung zu ähnlichen Konditionen wie Angestellte. Die Voraussetzungen und die Abgabe für Auftraggeber erklärt der Beitrag zur Künstlersozialkasse.

Ist eine PDF-Honorarrechnung schon eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Seit 01.01.2025 muss jeder Unternehmer E-Rechnungen empfangen können, auch Freiberufler. Ausstellen musst du sie an andere Unternehmen im Inland ab 2027, wenn dein Umsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, sonst ab 2028. Bis dahin darfst du eine PDF-Rechnung schicken, wenn dein Kunde zustimmt. Kleinunternehmer (§ 34a UStDV) und Rechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV) sind dauerhaft ausgenommen.

Honorar abrechnen ohne Vorlage

In SimplyBills legst du Kunden einmal an, die Rechnung bekommt automatisch die nächste Nummer und geht als E-Rechnung raus. Angebote und die Kleinunternehmerregelung sind kostenlos dabei, wiederkehrende Rechnungen ab dem Pro-Tarif (9 €/Monat, jährlich 7 €/Monat). Kostenlos für drei Rechnungen im Monat.

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