Wann gerät ein Kunde in Verzug?
Verzug tritt nach § 286 BGB ein, sobald dein Kunde trotz Fälligkeit und einer Mahnung nicht zahlt. Eine Mahnung ist in zwei Fällen entbehrlich: Habt ihr einen festen Zahltermin nach dem Kalender vereinbart, etwa im Vertrag, kommt dein Kunde mit dessen Ablauf automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ein Datum, das du nur einseitig auf die Rechnung schreibst, reicht dafür in der Regel nicht. Bei Rechnungen an Kunden, die keine Verbraucher sind, kommt dein Kunde außerdem spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, ganz ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei privaten Kunden gilt diese 30-Tage-Regel nur, wenn du in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen hast. Wann eine Rechnung überhaupt fällig wird, kannst du mit dem Zahlungsziel-Rechner ermitteln.
Verzugszinsen in der Mahnung formulieren
Sobald der Verzug feststeht, darfst du die Verzugszinsen zusammen mit der offenen Forderung fordern. Eine übliche Formulierung lautet: „Da die Zahlungsfrist für die Rechnung Nr. [Nummer] verstrichen ist, berechnen wir Ihnen ab dem [Datum] Verzugszinsen in Höhe von [Zinssatz] % pro Jahr auf den offenen Betrag von [Betrag] €. Bei Geschäftskunden kommt außerdem eine Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB hinzu.“ Eine vollständige Vorlage findest du in unserer Anleitung zum Mahnung schreiben oder direkt als kostenlose Mahnung-Vorlage.
Verzugszinsen für Privatkunden und Geschäftskunden
Der Zuschlag auf den Basiszinssatz unterscheidet sich je nach Kunde: 5 Prozentpunkte bei privaten Kunden, 9 Prozentpunkte, wenn dein Kunde kein Verbraucher ist. Die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gibt es nur bei Geschäftskunden. Der Rechner oben berücksichtigt beides automatisch, sobald du den passenden Kundentyp auswählst.