Verzugszinsen-Rechner: § 288 BGB tagesgenau

Trage Hauptforderung, ersten Zinstag und Zahlungseingang ein und erfahre sofort, wie viel Verzugszinsen dein säumiger Kunde dir schuldet, tagesgenau und mit dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

Der erste Zinstag zählt mit, der Zahlungseingang selbst zählt nicht mehr mit. So findest du den ersten Zinstag:

  • Mahnung zugegangen am 10.03.: Der Verzug tritt mit Zugang der Mahnung ein (§ 286 Abs. 1 BGB), erster Zinstag ist der 11.03. (§ 187 Abs. 1 BGB).
  • Fester Zahltermin 15.03. vereinbart: Der Verzug tritt mit Ablauf dieses Tages ein (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB), erster Zinstag ist der 16.03.
  • 30-Tage-Regel bei Geschäftskunden (§ 286 Abs. 3 BGB): Erster Zinstag ist der Tag nach Ablauf der 30 Tage.

Unverbindliche Berechnung. Ersetzt keine Steuerberatung.

Wann gerät ein Kunde in Verzug?

Verzug tritt nach § 286 BGB ein, sobald dein Kunde trotz Fälligkeit und einer Mahnung nicht zahlt. Eine Mahnung ist in zwei Fällen entbehrlich: Habt ihr einen festen Zahltermin nach dem Kalender vereinbart, etwa im Vertrag, kommt dein Kunde mit dessen Ablauf automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ein Datum, das du nur einseitig auf die Rechnung schreibst, reicht dafür in der Regel nicht. Bei Rechnungen an Kunden, die keine Verbraucher sind, kommt dein Kunde außerdem spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, ganz ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei privaten Kunden gilt diese 30-Tage-Regel nur, wenn du in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen hast. Wann eine Rechnung überhaupt fällig wird, kannst du mit dem Zahlungsziel-Rechner ermitteln.

Verzugszinsen in der Mahnung formulieren

Sobald der Verzug feststeht, darfst du die Verzugszinsen zusammen mit der offenen Forderung fordern. Eine übliche Formulierung lautet: „Da die Zahlungsfrist für die Rechnung Nr. [Nummer] verstrichen ist, berechnen wir Ihnen ab dem [Datum] Verzugszinsen in Höhe von [Zinssatz] % pro Jahr auf den offenen Betrag von [Betrag] €. Bei Geschäftskunden kommt außerdem eine Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB hinzu.“ Eine vollständige Vorlage findest du in unserer Anleitung zum Mahnung schreiben oder direkt als kostenlose Mahnung-Vorlage.

Verzugszinsen für Privatkunden und Geschäftskunden

Der Zuschlag auf den Basiszinssatz unterscheidet sich je nach Kunde: 5 Prozentpunkte bei privaten Kunden, 9 Prozentpunkte, wenn dein Kunde kein Verbraucher ist. Die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gibt es nur bei Geschäftskunden. Der Rechner oben berücksichtigt beides automatisch, sobald du den passenden Kundentyp auswählst.

Häufige Fragen

Wie hoch sind Verzugszinsen aktuell?

Der Verzugszinssatz ist der jeweils aktuelle Basiszinssatz nach § 247 BGB zuzüglich 5 Prozentpunkten bei privaten Kunden oder 9 Prozentpunkten, wenn kein Verbraucher beteiligt ist (§ 288 BGB). Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli und wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Der Rechner oben zieht für jeden Tag automatisch den passenden Satz heran.

Ab wann darf ich Verzugszinsen berechnen?

Verzug tritt mit Zugang deiner Mahnung ein (§ 286 Abs. 1 BGB), spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, wenn dein Kunde kein Verbraucher ist (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei privaten Kunden gilt diese 30-Tage-Regel nur, wenn du in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen hast. Der erste Zinstag, den du oben einträgst, ist nach § 187 Abs. 1 BGB der Tag danach.

Bekomme ich die 40-€-Pauschale bei jeder verspäteten Zahlung?

Nein, nur wenn dein Kunde kein Verbraucher ist, also bei B2B-Forderungen (§ 288 Abs. 5 BGB). Bei privaten Kunden entfällt die Pauschale. Auf einen Schadensersatzanspruch, der in Kosten der Rechtsverfolgung besteht, etwa Anwalts- oder Inkassokosten, wird sie angerechnet: Das schreibt § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB zwingend vor, es ist keine Kann-Regelung.

Ist der erste Zinstag derselbe Tag, an dem der Verzug eintritt?

Nein. Wie bei Fristen zählt der Tag, an dem der Verzug eintritt, zum Beispiel der Tag, an dem eine Mahnung zugeht, selbst nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB entsprechend). Der erste Zinstag, den du oben einträgst, ist der Tag danach. Beispiele für die drei häufigsten Fälle findest du direkt unter den Eingabefeldern.

Wie rechne ich Verzugszinsen über mehrere Halbjahre?

Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugszeitraums, teilst du die Zinsen in Abschnitte je Halbjahr auf und addierst sie. Genau das übernimmt der Rechner: Er zeigt jede Periode einzeln mit Tagen, Basiszinssatz und Zinsbetrag und summiert am Ende.

Zählt das Jahr immer mit 365 Tagen?

Nein. In einem Schaltjahr wird mit 366 Tagen gerechnet, sonst mit 365. Da der Basiszinssatz genau am 1. Januar wechselt, liegt jeder Berechnungsabschnitt vollständig in einem Kalenderjahr, sodass die Tageszahl eindeutig ist.

Zahlungserinnerungen automatisch verschicken

Mit SimplyBills Pro verschickst du automatische Zahlungserinnerungen an säumige Kunden. Die Verzugszinsen und die Pauschale aus diesem Rechner trägst du selbst in deine Mahnung ein.

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