Zahlungsziel-Rechner

Gib Rechnungsdatum und Zahlungsziel in Tagen ein. Du siehst das Fälligkeitsdatum und den Tag, ab dem dein Kunde nach § 286 Abs. 3 BGB automatisch in Verzug gerät.

Unverbindliche Berechnung. Ersetzt keine Steuerberatung.

Zahlungsziel auf der Rechnung formulieren

Ein Zahlungsziel ist keine Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG, macht deine Rechnung aber erst eindeutig. Zwei Formulierungen sind üblich:

  • Als Frist ab Rechnungsdatum: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.“
  • Als festes Datum: „Zahlbar bis zum 15.03.2026.“

Ohne Angabe eines Zahlungsziels ist eine Rechnung mit ihrem Zugang beim Kunden sofort fällig. Ein Zahlungsziel verschiebt diesen Zeitpunkt nach hinten und gibt deinem Kunden Planungssicherheit, wann die Zahlung ansteht.

Übliche Zahlungsfristen

Für Freiberufler, Handwerker und kleine Unternehmen sind 14 oder 30 Tage die gängigsten Zahlungsziele. Kürzere Fristen von 7 Tagen sind bei kleineren Beträgen oder Stammkunden verbreitet, 60 Tage kommen vor allem bei größeren Geschäftskunden vor. Ein zusätzlicher Skontoabzug für schnellere Zahlung lässt sich mit dem Skonto-Rechner berechnen.

Die gesetzliche 30-Tage-Regel nach § 286 Abs. 3 BGB

Auch ohne Mahnung gerät dein Kunde automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Der Tag der Fälligkeit selbst zählt bei dieser Frist nicht mit, in Verzug ist dein Kunde deshalb erst ab dem 31. Tag danach. Bei Geschäftskunden gilt das unmittelbar. Ist dein Kunde eine Privatperson, greift die automatische Regel nur, wenn du in der Rechnung ausdrücklich auf diese Verzugsfolge hingewiesen hast, etwa mit dem Satz: „Bei Zahlungsverzug nach Ablauf von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung geraten Sie automatisch in Verzug.“ Fehlt dieser Hinweis, brauchst du gegenüber einer Privatperson weiterhin eine Mahnung. Fällt die Fälligkeit oder das Ende der 30-Tage-Frist auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, verschiebt sich der Termin nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag, das berücksichtigt der Rechner oben automatisch.

B2B-Höchstfristen nach § 271a BGB

Zwischen Unternehmen darf ein Zahlungsziel von mehr als 60 Tagen nach Empfang deiner Leistung nur gelten, wenn ihr es ausdrücklich vereinbart habt und es dich als Gläubiger nicht grob unbillig benachteiligt. Öffentliche Auftraggeber dürfen Zahlungsfristen über 30 Tage nur mit ausdrücklicher, sachlich gerechtfertigter Vereinbarung setzen, mehr als 60 Tage sind bei ihnen unwirksam.

Wenn die Zahlung ausbleibt

Ist dein Kunde einmal in Verzug, kannst du eine Zahlungserinnerung als Vorlage verschicken und Verzugszinsen berechnen. Mehr dazu im Beitrag Mahnung schreiben: Zahlungserinnerung und Ablauf.

Häufige Fragen

Wie formuliere ich das Zahlungsziel auf der Rechnung?

Üblich sind Formulierungen wie „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug“ oder „Zahlbar bis zum 15.03.2026“. Nenne immer entweder eine Frist in Tagen ab Rechnungsdatum oder ein festes Datum, sonst ist das Zahlungsziel nicht eindeutig.

Welches Zahlungsziel ist üblich?

Für Selbstständige und kleine Unternehmen sind 14 oder 30 Tage üblich. Ohne eigene Vereinbarung gilt eine Rechnung mit Zugang beim Kunden als sofort fällig, ein Zahlungsziel musst du also aktiv angeben.

Wann kommt mein Kunde automatisch in Verzug, ohne dass ich mahnen muss?

Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt dein Kunde automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt, auch ohne Mahnung. Der Tag der Fälligkeit zählt bei dieser Frist nicht mit, dein Kunde ist also erst ab dem 31. Tag danach in Verzug. Bei einer Privatperson gilt das nur, wenn du in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hast.

Kann ich mit einem Geschäftskunden ein sehr langes Zahlungsziel vereinbaren?

Zwischen Unternehmen ist eine Vereinbarung über mehr als 60 Tage nach § 271a BGB nur wirksam, wenn ihr sie ausdrücklich getroffen habt und sie dich als Gläubiger nicht grob unbillig benachteiligt. Fehlt das, ist nur diese Fristvereinbarung unwirksam, der übrige Vertrag bleibt bestehen, und es gelten die allgemeinen Fälligkeitsregeln, die Zahlung wäre dann grundsätzlich sofort fällig.

Was mache ich, wenn mein Kunde trotz Verzugseintritt nicht zahlt?

Dann kannst du eine Zahlungserinnerung oder Mahnung verschicken und ab dem Tag, an dem der Verzug eintritt, zusätzlich Verzugszinsen und Verzugspauschale geltend machen.

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